Beschlussvorlage - 2021/0325
Grunddaten
- Betreff:
-
Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften an städteregionalen Schulen; Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 12.05.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 40 - Schulverwaltung
- Antragstellend:
- Kosanke, Nico
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur
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Entscheidung
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09.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag der antragstellenden Fraktion:
Die Verwaltung wird gebeten, eine Bedarfsermittlung vorzunehmen, ob der Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften an städteregionalen Schulen gewünscht ist und zu einer sinnvollen Entlastung des Schulalltags führen kann.
Alternativer Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur stimmt dem in der Sitzungsvorlage-Nr. 2021/0233 vorgeschlagenen Vorgehen zu, weshalb keine weitergehende Bedarfsermittlung erforderlich ist.
Sachlage:
Mit Datum vom 12.05.2021 hat die SPD-Städteregionstagsfraktion den als Anlage beigefügten Antrag gestellt.
Zum Thema wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage-Nr. 2021/0233, ebenfalls zur Sitzung des SCHUL am 09.06.2021. Der Einsatz von Kinderkrankenpflege an den drei Förderschulen „Geistige Entwicklung“ in eigener Trägerschaft hat sich seit vielen Jahren bewährt und sollte auch aus Sicht der Verwaltung fortgeführt werden. An allen drei Schulen (Kleebach-Schule in Aachen, Roda-Schule in Herzogenrath und Regenbogenschule in Stolberg) ist ein Bedarf von ca. 1,5 Stellen gegeben.
Mit der Sitzungsvorlage-Nr. 2021/0233 macht die Verwaltung einen Vorschlag, wie dieser künftig realisiert werden soll (Veränderung in Bezug auf die Regenbogenschule). Einer weiteren Bedarfsermittlung bedarf es aus Sicht der Verwaltung nicht.
Rechtslage:
Gemäß § 79 Schulgesetz NRW sind die Schulträger u.a. verpflichtet, das für die Schulverwaltung notwendige Personal zur Verfügung zu stellen. Daraus lässt sich keine Verpflichtung ableiten, selbst an Förderschulen medizinisches Personal zu beschäftigen bzw. dessen Einsatz über Kooperationen zu organisieren.
Nach Mitteilung der Unteren Schulaufsicht entspricht dies gleichwohl der gängigen Praxis der NRW-Schulträger von Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“.
Gerade bei dieser besonders vulnerablen Schülerschaft handelt es sich damit um einen wichtigen Aspekt zur Erhöhung der gesundheitlichen Sicherheit der Kinder und Jugendlichen (6-ca. 18 Jahre). Die medizinischen Fachkräfte kennen die Schüler_innen und können in akuten Situationen schnell reagieren, wodurch auch der öffentliche Gesundheitsdienst entlastet wird, da es in manchen Fällen nicht erforderlich wird, einen Rettungswagen/Notarzt zu rufen.
Im Ergebnis empfiehlt der zuständige Schulamtsdirektor für die Förderschulen der Verwaltung und der Politik, an der bewährten Praxis festzuhalten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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120,8 kB
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