Beschlussvorlage - 2021/0315

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag der antragstellenden Fraktion:

Die Städteregionstagsfraktionen von CDU und GRÜNEN bitten die Verwaltung, ein Gremium mit Vertreter*innen der Berufskollegs, des WBK, der Schulverwaltung, des Schulamtes, des Bildungsbüros, der Bezirksschülerschaft und der Politik einzusetzen, die eine Konzeption zur Unterstützung von Schüler*innen mit Behinderung in den benannten Schulen erarbeiten.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Verwaltung wird beauftragt, die besondere Übergangsthematik für Jugendliche mit Förderbedarf im Rahmen des geplanten Schulforums zu diskutieren. 

 

 

 

 

 

 

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Sachlage:

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 04.05.2021 beantragen die CDU-Städteregionstagsfraktion sowie die GRÜNEN-Städteregionstagsfraktion die Aufnahme des o.g. Antrags in die Tagesordnung zur Sitzung des Ausschussesr Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur am 09.06.2021.

 

Zur Thematik des Übergangs Schule-Beruf für Förderschüler_innen wird u.a. Bezug genommen auf die umfangreiche Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0241. Mit dieser wurden die Einschätzungen relevanter Institutionen wiedergegeben, die im Wesentlichen weiterhin gelten. 

 

Über die Veränderungslisten wurden seitens der Politik im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2021 für das Thema 10.000 € zur Verfügung gestellt (Teilsumme in Sachkonto 527150 Schulentwicklungsplanung im Teilprodukt 940400 "Allgemeine Schulverwaltung"). Seitens der Verwaltung war bereits geplant, dieses Thema (wie auch weitere, vgl. SCHUL vom 25.02.2021) im nächsten Schulforum zu diskutieren und das weitere Vorgehen zwischen Politik, Verwaltung und den weiteren Akteuren zu vereinbaren. Coronabedingt ist dies wahrscheinlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2021 möglich. 

 

Aufgrund der allgemeinen Personalsituation sowie der außergewöhnlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Arbeitsabläufe hält die Verwaltung es für zielführend, sich auf das Schulforum als geeignetes Instrument zu fokussieren. Für den Bereich des IT-Supports (s. Sitzungsvorlage-Nr. 2021/0061-E1) war die Installation eines Unterausschusses aufgrund der pflichtigen Aufgabe, der hohen Auftragssumme und des Zeitdrucks aufgrund auslaufender Verträge insoweit eine Ausnahmesituation.

 

 

Rechtslage:

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

Bei der Beruflichen Orientierung handelt es sich um eine innere Schulangelegenheit, die für die Schulen verpflichtend ist. Einzelheiten regelt der Erlass 12-21 Nr. 1 (Ausbildungs- und Studienorientierung). Ziffer 5 gibt dabei besondere Hinweise zur Beruflichen Orientierung bei Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung:

 

„„Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ stellt ein inklusives Gesamtsystem der Beruflichen Orientierung für alle Schülerinnen und Schüler dar, das individuelle Bedarfsprofile berücksichtigt. Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und/oder mit einer festgestellten Schwerbehinderung gemäß SGB IX können, soweit diese einen behinderungsbedingten Bedarf an vertiefter Berufsorientierung aufweisen, an KAoA-STAR-Standardelementen teilnehmen.

 

Eine ausführliche Beschreibung der gültigen KAoA-STAR-Standardelemente findet sich in der Broschüre „Kein Abschluss ohne Anschluss - Zusammenstellung der Instrumente und Angebote“ und in den Konkretisierenden Hinweisen. Die Instrumente der Berufsberatung stehen Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an jedem Förderort zur Verfügung. Die Berufliche Orientierung bei Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erfordert frühzeitige Aufmerksamkeit. Hier gilt es in besonderem Maße, die Anschlussfähigkeit beim Übergang von der Schule in den Beruf den heterogenen Lernbedingungen und Kompetenzen dieser Schülergruppe anzupassen. (…)“

 

 

 

 

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Personelle Auswirkungen:

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2021 stehen 10.000 € zur Verfügung (Teilsumme in Sachkonto 527150 Schulentwicklungsplanung im Teilprodukt 940400 „Allgemeine Schulverwaltung“). 

 

Soziale Auswirkungen:

Die Realisierung der UN Konvention für die Recht der Menschen mit Behinderung im Bildungsbereich sichert die Teilhabe an Bildungschancen.

 

 

Im Auftrag

gez.: Terodde

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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