Beschlussvorlage - 2021/0233

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er beschließt, den Sperrvermerk der Personalaufwendungen „Schulkrankenschwestern als Modellprojekt“ in Höhe von 45.000 € im Haushaltsplan 2021 der StädteRegion Aachen beizubehalten, aber die entsprechenden Mittel r den Haushaltsplan 2022 ohne Sperrvermerk bereitzustellen.
  2. Er nimmt zur Kenntnis, dass der Bedarf für Schulkrankenschwestern an der Regenbogenschule nach Auslauf der bestehenden Kooperationsvereinbarung weiter vorhanden ist.  
  3. Er nimmt zur Kenntnis, dass die Personalaufwendungen erst ab Februar 2022 benötigt werden, da die Aufgabe bis dahin im Rahmen eines befristeten                Kooperationsvertrages von einem Dritten wahrgenommen wird.

 

 

 

 

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Sachlage:

Die StädteRegion Aachen ist Schulträger von drei Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“:

 

-        Kleebach-Schule in Aachen-Eilendorf

-        Regenbogenschule in Stolberg

-        Roda-Schule in Herzogenrath

Gemäß § 5 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF) besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, wenn das schulische Lernen im Bereich der kognitiven Funktionen und in der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit dauerhaft und hochgradig beeinträchtigt ist, und wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Schülerin/der Schüler zur selbstständigen Lebensführung voraussichtlich auch nach dem Ende der Schulzeit auf Dauer Hilfe benötigt. Dementsprechend bedürfen viele der Schüler_innen (SuS) dieser Förderschulen täglich einer besonderen Unterstützung, um ihren Schul- und Lernalltag zu bewältigen.

 

Der StädteRegion Aachen ist es ein Anliegen, die Entwicklung aller Schüler_innen bestmöglich zu fördern. Sowohl für den Unterricht als auch für begleitende therapeutische und pflegerische Maßnahmen stehen daher gut ausgestattete Räume zur Verfügung. Pflegepersonal sowie Absolvent_innen der Freiwilligendienste unterstützen ferner die pädagogischen Fachkräfte bei der Förderung.

 

Die folgende Tabelle stellt die aktuellen Schülerzahlen sowie jeweils die Anzahl an Schüler_innen mit Schwerstmehrfachbehinderung dar:  

 

Schule

Schülerzahl

davon schwerst-

mehrfachbehindert

Kleebachschule

224

78 = 34,8 %

Regenbogenschule

175

66 = 37,7 %

Roda-Schule

194

45 = 23,2 %

 

Die Schulleitungen schildern der Verwaltung regelmäßig, dass die Behinderungen und Förderbedarfe der Schüler_innen zunehmend komplexer würden, was durch den zuständigen Schulamtsdirektor für die Förderschulen bestätigt wird.

 

An den drei o.g. Förderschulen der StädteRegion Aachen werden insbesondere aus den nachfolgenden Gründen Pflegefachkräfte eingesetzt:

 

  • An den drei Schulen werden u.a. SuS unterrichtet, die sondiert, abgesaugt und zu ärztlichen Untersuchungen begleitet werden müssen.
  • Bei Unfällen und Krampfanfällen wird eine Erstversorgung geleistet.
  • Umfangreiche hygienische Vorgaben sind zu beachten.
  • Medikamentenlisten und Notfallpläne sind zu erstellen.
  • Lehr- und Hilfskräfte bedürfen der Beratung (Lagern, Wickeln, Toilettentraining, Umgang mit Hilfsmitteln u.ä.) und interdisziplinären Zusammenarbeit.

 

 

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für die Schulträger, Pflegefachkräfte in den genannten Förderschulen einzusetzen. Aus Sicht des zuständigen Schulamtsdirektors und der Verwaltung ist der Einsatz von Pflegefachkräften jedoch weiterhin erforderlich, um die SuS vor Ort schützen und bestmöglich in akut auftretenden Notsituationen betreuen zu können. Dies entspricht gängiger Praxis in den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ in Nordrhein-Westfalen. Ferner löst die Beschäftigung eine rechtliche Grauzone für Lehrer_innen bzgl. der Frage der Zulässigkeit medizinischer Unterstützungsleistungen auf.

 

An der Kleebachschule und der Roda-Schule werden die Aufgaben von eigenem Personal der StädteRegion Aachen (Kinderkrankenschwestern) wahrgenommen. An beiden Schulen sind hierfür jeweils 1,5 Stellen eingerichtet.

 

An der Regenbogenschule gab es abweichend seit dem Jahr 2011 einen Kooperationsvertrag mit dem Bethlehem Gesundheitszentrum Stolberg gGmbH (BGZ). In Rahmen dieses Vertrages stellte das BGZ der StädteRegion Aachen examiniertes Pflegepersonal zur Verfügung. Der Kooperationsvertrag wurde im Mai 2020 durch das BGZ aus nachvollziehbaren Gründen bedauerlicherweise wegen „Eigenbedarfs“ bzgl. des Personals fristgerecht zum 31.12.2020 gekündigt.

 

Die Schulleitung der Regenbogenschule hat daraufhin zunächst versucht, einen neuen Kooperationspartner zu finden und Kontakt zu verschiedenen Krankenhäusern in der Region aufgenommen. Kein Krankenhaus sah sich jedoch in der Lage, Personal glichst im Umfang von mindestens einer Stelle zur Verfügung zu stellen.

 

Im Dezember fanden erneut Gespräche unter Beteiligung der Verwaltung sowie der Schule statt. Im Ergebnis erklärte sich das Rhein-Maas Klinikum dankenswerterweise bereit, ab Februar 2021 Personal im Umfang mindestens einer halben Stelle zur Verfügung zu stellen. Für voraussichtlich mindestens sechs Monate kann der Personaleinsatz sogar auf eine volle Stelle aufgestockt werden. Der Vertrag wurde auf ein Jahr bis Mitte Februar 2022 befristet, da das Rhein-Maas Klinikum aufgrund der personellen Situation vor Ort derzeit keine langfristige Kooperation anbieten kann.

 

Aufgrund der bei Haushaltsaufstellung weiterhin kalkulierten Kooperation mit dem BGZ wurden für den Entwurf der Haushaltssatzung 2021 ausreichend Mittel zur Finanzierung einer Kooperation eingeplant.

 

Die bisherige Kooperationsvereinbarung sah im Gegensatz zu den Schulen mit eigenem Personal einen geringeren Stundenumfang als 1,5 Stellen vor. Dies lag auch darin begründet, dass das BGZ verpflichtet war, eine Vertretung zu stellen. Das Rhein-Maas Klinikum versucht, grundsätzlich eine Vertretung zu stellen, kann dies aber nicht garantieren.

Sollten sich Notfälle während Zeiten ereignen, in denen kein Pflegepersonal vor Ort ist, ist vereinbart, dass die Regenbogenschule umgehend einen Notruf absetzt und einen Krankenwagen anfordert; das Krankenhaus befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft der Schule.    

 

Da die Kooperationsvereinbarung am 14. Februar 2022 endet, schlägt die Verwaltung vor, dann schnellstmöglich auch für die Regenbogenschule eigenes Personal einzustellen, um die Aufgaben zukunftssicher wahrnehmen zu können.   

 

Unter Nutzung freier Stellenanteile im Stellenplan von A 40-Schulverwaltung wird dies in die Hausberatungen zum Haushalt 2022 - unter Aufstockung des Basisansatzes bei A 40 - (stellenplanneutral) eingebracht. Für den Haushalt 2022 ergibt sich in mindestens gleicher Höhe eine Entlastung, da die Sachkosten für eine Kooperation in diesem Bereich dann nicht mehr benötigt werden.

 

Sollte sich noch widererwartend - die Möglichkeit einer Verlängerung des Kooperationsvertrages mit dem RMK ergeben, würde die Verwaltung diese Option vorrangig prüfen, da diese nach Einschätzung der Schulleitung positiv gestartet ist.

 

Im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2021 wurden über die politischen Veränderungslisten für 2021 zusätzliche Mittel in Höhe von 45.000 €r „Schulkrankenschwestern als Modellprojekt“ als wichtiges Signal der Wertschätzung dieses Arbeitsbereiches zur Verfügung gestellt (2 x 0,5 Stellen mit Sperrvermerk, dass zunächst eine Bedarfsermittlung erfolgen solle). Die Verwaltung geht nach derzeitigem Sachstand davon aus, dass diese Mittel in 2021 noch nicht benötigt werden.

 

r 2022 würde hingegen eine Erhöhung des Basisansatzes der Personalkosten von A 40-Schulverwaltung in voraussichtlich dieser Höhe benötigt (s.o.) und die Verwaltung bittet um entsprechende Unterstützung in der im Beschlussvorschlag beschriebenen Art und Weise.

 

 

Rechtslage:

Gemäß § 79 Schulgesetz NRW sind die Schulträger u.a. verpflichtet, das für die Schulverwaltung notwendige Personal zur Verfügung zu stellen. Daraus lässt sich keine Verpflichtung ableiten, selbst an Förderschulen medizinisches Personal zu beschäftigen bzw. dessen Einsatz über Kooperationen zu organisieren.

 

Nach Mitteilung der Unteren Schulaufsicht entspricht dies gleichwohl der gängigen Praxis der NRW-Schulträger von rderschulen mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“.

 

Gerade bei dieser besonders vulnerablen Schülerschaft handelt es sich damit um einen wichtigen Aspekt zur Erhöhung der gesundheitlichen Sicherheit der Kinder und Jugendlichen (6-ca. 18 Jahre). Die medizinischen Fachkräfte kennen die Schüler_innen und können in akuten Situationen schnell reagieren, wodurch auch der öffentliche Gesundheitsdienst entlastet wird, da es in manchen Fällen nicht erforderlich wird, einen Rettungswagen/Notarzt zu rufen.

 

Im Ergebnis empfiehlt der zuständige Schulamtsdirektor für die Förderschulen der Verwaltung und der Politik, an der bewährten Praxis festzuhalten. 

 

 

 

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Personelle Auswirkungen:

In 2021 keine

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

In 2021 ergeben sich keine neuen finanziellen/bilanziellen Auswirkungen. Gemäß Beschlussvorschlag soll der Sperrvermerk der Personalaufwendungen „Schulkrankenschwestern als Modellprojekt“ in Höhe von 45.000 € im Haushaltsplan 2021 der StädteRegion Aachen beibehalten werden, aber die entsprechenden Mittel sollen r den Haushaltsplan 2022 ohne Sperrvermerk bereitgestellt werden.

 

 

Soziale Auswirkungen:

Der Schulbesuch einer besonders vulnerablen Schülerschaft wird unterstützt und die gesundheitliche Sicherheit erhöht.

 

 

 

Im Auftrag

gez.: Terodde

 

 

 

 

 

 

 

 

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