Beschlussvorlage - 2021/0227

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er begrüßt die Anschaffung ergänzender digitaler Ausstattung sowie die Finanzierung entsprechender Fortbildungen für die Schulen in Trägerschaft der StädteRegion Aachen.
  2. Er beauftragt die Verwaltung, die gemäß der Bedarfsmeldungen der Schulen identifizierten Positionen zeitnah zu beschaffen.

 

 

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Sachlage:

Die weiter vorherrschende COVID 19-Pandemiesituation versieht Notwendigkeiten wie die Digitalisierung der Schulen und das digitale Lernen mit besonderer Prägnanz. In diesem Bereich ist die StädteRegion Aachen als Schulträger - unterstützt durch Förderprogramme wie das Programm „Gute Schule 2020“, den Digitalpakt Schule und die Sofortausstattungsprogramme zur Förderung von Endgeräten für Schüler_innen und Lehrkräfte - umfangreich tätig und beschafft entsprechend zahlreiche Endgeräte. Die Praxis zeigt jedoch, dass auch im Bereich ergänzender Ausstattung wie bei Technik für Videokonferenzen (inklusive passender Fortbildungsformate) weitere Bedarfe bestehen.

 

Im Haushalt 2021 der StädteRegion Aachen wurden dafür im Produkt 03.04.01 „Allgemeine Schulverwaltung“ im Vergleich zu vorherigen Haushaltsjahren sowohl der Ansatz im Sachkonto 541120 „Kosten der Fortbildung“ auf 20.000 € neu veranschlagt, als auch der Ansatz im Sachkonto 543163 „Geräte, Ausstattungsgegenstände (60-800 €)“ um 80.000 € auf 81.000 € angehoben. Dies erfolgte im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2021 durch den Städteregionstag in dessen Sitzung am 04.02.2021.

 

Die Verwaltung hat nach erfolgter Genehmigung des Haushaltes 2021 den Bedarf bei den 19 Schulen in Trägerschaft der StädteRegion Aachen bzgl. der Anschaffung solcher Ausstattung sowie entsprechender Fortbildung abgefragt, um aufgrund der Rückmeldungen zeitnahe Beschaffungen passgenau durchführen zu können.

 

Somit wurden die Schulleitungen gebeten, anhand eines Beispielsets für ein Videokonferenzsystem, das in der Verwaltung erfolgreich verwendet wird, ihren Bedarf zu dimensionieren. Sofern vor Ort pädagogisch/technisch sinnvoll, war es den Schulen aber auch freigestellt, alternativ abweichende Bedarfe zu formulieren.

 

Nach Sammlung der Bedarfsmeldungen und einem Abgleich mit aktuellen Marktpreisen ergeben sich mit den Rückmeldungen der 19 Schulen (davon vier Fehlanzeigen) Bedarfe, die mit den o.g. Mitteln realisiert werden können. Gleiches gilt für die Bedarfe an Fortbildungen z.B. für den Einsatz entsprechender Technik, welche von vier Schulen geltend gemacht wurden.

 

Die folgende Tabelle listet die genannten Bedarfe auf. Der Begriff Videokonferenzsystem“ steht dabei für ein vollständiges Beispielset, also eine leistungsstarke Kamera mit Lautsprecherfunktion, ein Fernseher und Verbindungen zu vorhandener Hardware wie etwa einem schulischen Laptop. Eine „Videokonferenzlösung“ steht dafür, dass nur Teile eines Systems benötigt werden. Andere Bedarfe werden der Art nach separat erwähnt.

 

Schule

Bedarf

Berufskolleg Alsdorf                         

4 Videokonferenzlösungen

Berufskolleg Eschweiler                   

Kein Bedarf

Berufskolleg Herzogenrath              

2 Videokonferenzsysteme

Berufskolleg Simmerath/Stolberg        

2 Videokonferenzsysteme (eins je Standort)

Berufskolleg für Gestaltung und Technik

20 Dokumentenkameras

5 Set-Top-Boxen (zum Anschluss an Fernseher)

the-Kollwitz-Schule                

4 Videokonferenzsysteme

Fortbildung

Mies-van-der-Rohe-Schule              

1 Videokonferenzsystem

Paul-Julius-Reuter-Berufskolleg      

3 Videokonferenzsysteme

Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung

4 Videokonferenzlösungen

Weiterbildungskolleg

2 Videokonferenzsysteme

Ggf. auch Fortbildung

Abendrealschule Aachen           

Bedarf wird bereits beim Weiterbildungskolleg aufgeführt

Astrid-Lindgren-Schule                   

henverstellbare, interaktive Tafel

Fortbildung

Erich Kästner-Schule               

1 Videokonferenzsystem

Kleebach-Schule

1 Videokonferenzsystem

Lindenschule

Fortbildung

Martinusschule

Kein Bedarf

Regenbogenschule

1 Videokonferenzsystem

Roda-Schule

1 Videokonferenzsystem

Janusz-Korczak-Schule

Kein Bedarf

 

Die Verwaltung wird nach erbetener Beschlussfassung sodann in die Beschaffungen über die regio iT, im Dialog mit den jeweiligen Schulleitungen, einsteigen. Dabei werden schul- und technikspezifische Anforderungen besprochen und beachtet, um die Passgenauigkeit sicherzustellen.

 

Die entsprechenden Beschaffungen, die den individuellen Bedarf vor Ort decken, sind ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Wege zu einer guten digitalen Ausstattung der Schulen in städteregionaler Trägerschaft.

 

Rechtslage:

Gemäß § 79 Schulgesetz NRW sind die Schulträger u.a. dazu verpflichtet, eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Durch das Beschaffen der hier maßgeblichen Ausstattung kommt der Schulträger dieser Aufgabe bedarfsgerecht nach.

 

Vergaberechtlich handelt es dabei um ein Inhouse-Geschäft, da die StädteRegion Aachen Gesellschafter der regio iT ist. Eine öffentliche Ausschreibung ist nicht notwendig.

 

 

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Personelle Auswirkungen:

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die jeweils genannten Bedarfe an technischer Ausrüstung stellen aufgrund der Überschreitung der jeweiligen Wertgrenzen investive Anschaffungen dar.

 

 

 

Zur Deckung der Aufwendungen für die Beschaffung der Geräte stehen in dem Sachkonto 54 31 63 „Geräte, Ausstattungsgegenstände (60-800 €) im Produkt 03.04.01 „Allgemeine Schulverwaltung“ ausreichende Haushaltsansätze zur Verfügung.

 

r anfallende Aufwendungen für die Fortbildungsbedarfe stehen im Sachkonto 54 11 20 „Kosten der Fortbildung“ ausreichende Mittel zur Verfügung.

 

Im Auftrag

gez.: Terodde

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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