Mitteilungsvorlage - 2021/0225

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

 

 

 

 

 

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Sachlage:

Mit Schreiben vom 06.05.2021 beantragen die CDU-Städteregionstagsfraktion und die GRÜNEN-Städteregionstagsfraktion einen Sachstandsbericht zur Weiterführung des Euregionalen Medienzentrums (EMZ) über das Jahr 2021 hinaus (siehe Anlage 1). Angesichts laufender Gespräche mit den Partnern des gemeinsam geführten EMZ (insb. der Stadt Aachen) gibt die Verwaltung den derzeit aktuellen Beratungsstand wieder.

 

Die StädteRegion Aachen verfolgt seit jeher den Ansatz, die Themen „Medienbildung und Digitale Bildung“ als gemeinsame Aufgabe für die BildungsRegion zu betrachten. Die Zusammenführung der Stadt- und Kreisbildstelle unter der Führung der Stadt Aachen und nachfolgend der Betrieb eines gemeinsamen Medienzentrums war 2017 Grundlage für eine mit allen Partnern gemeinsam getragene Überarbeitung des Aufgabenportfolios im Sinne einer Medienbildungsagentur, genannt „Euregionales Medienzentrum (EMZ)“, mit modernen Standards, Ausrüstungen und neuen Aufgabenstellungen.

Die Lösung über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung (örV) wurde gewählt, weil die Stadt Aachen weiterhin gewillt war, diese Aufgabe für die gesamte StädteRegion Aachen inkl. der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens zu übernehmen. Diese örV ist als Anlage 2 beigefügt.

r alle Bildungseinrichtungen in der StädteRegion Aachen (insbesondere Schulen, Kitas, OGS) ist es sehr wichtig, dass solche Dienstleistungen aus einer Hand erfolgen. Hier hat das EMZ in den letzten Jahren trotz knapper Personalressourcen herausragende Hilfestellungen und wichtige Unterstützungsangebote bieten können. Die Aufgaben, die das EMZ übernimmt, können sowohl der örV, als auch der Kompaktübersicht im Anhang entnommen werden (siehe Anlage 3).

Zu nennen sind hauptsächlich die Förderung von Medienbildung in schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen, die medienpädagogische und medientechnische Fachberatung sowie Fort- und Weiterbildungen (für das schulische Umfeld in Kooperation mit der Medienberatung des Kompetenzteams der Städteregion), die allgemeine und medientechnische Schulträgerberatung und die Versorgung aller 171 Schulen in der StädteRegion Aachen sowie der Schulen in Ostbelgien mit Onlinemedien im Download- und Streamingverfahren über das NRW-weite „EDMOND“-System. Besonders die Anbindung an das EDMOND-System, die Fortbildungsangebote sowie der Fachaustausch sind für die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens wichtige Dienstleistungen des EMZ.

 

Darüber hinaus trägt das EMZ über eine engagierte Öffentlichkeitsarbeit die Medienbildung in die Region und verankert es durch nachhaltige Netzwerkarbeit mit unterschiedlichen Akteuren. 

 

Die überregionalen Erfahrungen belegen, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit kommunaler Mitarbeitenden mit den Medienberatern des Kompetenzteams NRW (Landesbedienstete) ein wesentlicher Erfolgsfaktor für ein Medienzentrum ist. Dabei geht es auch um eine sinnvolle Verknüpfung der äeren (Ausstattung der Einrichtungen mit Medientechnik) und inneren (medienpädagogische Fortbildungen für die Lehrkräfte) Schulangelegenheiten. Für die Schulen und Schulträger testet das EMZ in Zusammenarbeit mit den Medienberatern Medientechnik für das schulische Umfeld und setzt damit Standards für die ganze Region. In den Fortbildungen wird eine technische Qualifizierung mit konkreten Unterrichtsvorhaben sinnvoll in Einklang gebracht. Diese Verknüpfung zwischen Technik und Pädagogik sowie die staatlich-kommunale Zusammenarbeit muss aus Sicht der Verwaltung nicht nur beibehalten, sondern intensiviert werden.

 

Die komplexe Interessenlage der Partner Stadt Aachen, StädteRegion Aachen, Deutschsprachige Gemeinschaft Belgien plus Kompetenzteam NRW mit den Medienberatern hat seit 2018 immer wieder unterschiedliche Probleme bei der Umsetzung der vertraglich festgeschriebenen Aufgaben erzeugt. Parallel steig der Beratungsbedarf durch die zunehmende Digitalisierung der Schulen, so dass zwischen Dezember 2019 undrz 2020 vier Gesprächsrunden stattfanden (u.a. ein Workshop mit Vertretungen aus allen Kommunen unter externer Begleitung im Januar 2020), in denen die Leitlinien für eine neue örV erarbeitet wurden. Weil die Verhandlungen im Frühsommer 2020 stockten aufgrund der komplexen Sachlage und coronabedingt, sprach sich die Verwaltung vorsorglich für eine Kündigung der örV aus. Die fristgerechte Kündigung der örV beinhaltete auch ein explizites Signal an alle Partner für die Fortführung auf Basis einer neuen örV. In allen Sitzungen hat die Verwaltung ausdrücklich betont, dass im Sinne einer BildungsRegion Aachen weiterhin eine gemeinsame Lösung verfolgt wird.

 

Ziele der Überarbeitung der örV sind:

 Eine verbesserte Steuerungsfunktion der Partner über einen Steuerkreis.

 Klare Kompetenzzuweisung für die Leitung (Personalführung/ Aufgabenpriorisierung).

 Stärkere Einbindung der kleinen und mittleren regionsangehörigen Kommunen.

 Eigenständigere Verortung des EMZ zur besseren Sichtbarkeit und Handlungsfähigkeit.

 

Das Ziel sollte sein, mit den begrenzten Personalressourcen eines EMZ im Bereich Medienpädagogik/-technik maximale Wirkung r alle Bildungseinrichtungen in der Region zu erzielen und übermäßige Verwaltungsaufgaben zu vermeiden.

 

Bilateral haben sich die beiden Verwaltungen Stadt und StädteRegion Aachen hiernach am 13.01., 11.02. und 23.02. dieses Jahres getroffen. Lösungsvorschläge für beschriebene Probleme wurden Entscheidungsträgern wie folgt mit den neuen politischen rückgekoppelt:

 

 Das EMZ soll als gemeinsame Einrichtung weitergeführt werden.

 Die Verortung ist weiterhin im Dez. IV der Stadt Aachen.

 Der Fokus soll auf Beratung und Fortbildung gelegt werden, der Bereich der Medientechnik soll herausgenommen werden.

Ergänzend zu diesen Festlegungen wurde darüber informiert, dass die Stadtverwaltung ein neues verwaltungsinternes Kompetenzzentrum Digitalisierung Schule aufbauen möchte.

Der medientechnische Beratungs- und Fortbildungsbereich im EMZ und somit eine Passung zwischen Pädagogik und Technik soll gesichert, operative technische Aufgaben aber in den Kommunen wahrgenommen werden.

 

Die Verwaltungen werden einen überarbeiteten Entwurf der örV zur Beschlussfassung im September/Oktober vorlegen.

 

Rechtslage:

Nach § 79 Schulgesetz NRW (SchulG) sind die Schultger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung erfasst in der heutigen Zeit auch digitale Medien. Seit dem Jahr 2000 erfüllt diese Aufgabe für die Schulträger (außer Aachen) die StädteRegion Aachen (vormals Kreis Aachen) über das Euregionale Medienzentrum

Nach § 26 Abs. 1 Buchst. f) KrO NRW beschließt der Städteregionstag über die Aufhebung ortsrechtlicher Bestimmungen. Die örV bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung.

Mit Kündigung der örV zum 31.12.2021 muss für die Sicherstellung dieser Aufgabe eine Anschlussregelung gefunden werden.

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Personelle Auswirkungen:

Personelle Auswirkungen sind abhängig von der gewählten Form und Intensität der Umsetzung dieser Aufgabe, die derzeit noch nicht bekannt sind.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Gem. § 5 Abs. 2 der örV tragen nach Abzug des Anteils der DG (11.000 €) die Stadt Aachen und die StädteRegion Aachen die verbleibenden Kosten zu gleichen Teilen. Die anteiligen Ausgaben der StädteRegion Aachen werden im Haushalt der StädteRegion Aachen im Produkt Bildungsbüro, Teilprodukt 943100-Bildungsbüro unter dem Sachkonto 523201-Beitrag zum Euregionalen Medienzentrum ausgewiesen. Der Ansatz wurde für den Haushalt 2021 um 73.300 € auf insg. 264.000 € erhöht, um eine zusätzliche Personalstelle im Bereich der Medientechnik zu finanzieren. Diese Personalie wurde seitens der Stadt Aachen jedoch nicht eingerichtet, weshalb dieser Betrag für 2021 komplett eingespart wird.

 

Soziale Auswirkungen:

Ein Medienzentrum im oben beschriebenen Sinne qualifiziert pädagogische Lehr- und Fachkräfte in medienpädagogischen und medientechnischen Fragen, sodass ebendiesen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen frühzeitig die erforderliche Medienkompetenz vermitteln können. Darüber hinaus unterstützt ein solches Medienzentrum kompetent und sachgerecht die Bildungseinrichtungen und Bildungsträger bei ihrem Bildungsauftrag. Der Erwerb von Medienkompetenz trägt in der Folge zu mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit bei und ermöglicht insofern die Teilhabe an einer Gesellschaft im digitalen Wandel. 

 

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

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Anlagen

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