Mitteilungsvorlage - 2021/0206

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er beschließt, dass der Schulname ab 01.08.2021 von  Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen-Abendgymnasium und Kolleg“ in „Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen“ geändert wird.
  2. Er nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Schulkonferenz der Wunsch geäert wurde, zu einem späteren Zeitpunkt den Vorschlag für einen anderen Schulnamen (frühestens zum Schuljahr 2022/2023) vorzulegen. Der schulinterne Erarbeitungsprozess dauert noch an.   

 

 

 

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Sachlage:

Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage-Nr. 2020/0132 zur Sitzung des Städteregionstags vom 02.04.2020. Mit dieser wurden die Auflösung der Abendrealschule Aachen zum 31.07.2021 sowie die Erweiterung des Weiterbildungskollegs (WBK) um den Bildungsgang Abendrealschule (zusätzlich zu den Bildungsgängen Abendgymnasium und Kolleg) zum 01.08.2021 beschlossen.

 

In Übereinstimmung mit dem vorhergegangenen Prozess zur „Zusammenführung“ von Euregio-Kolleg und Abendgymnasium zum Schuljahr 2017/2018 hatte die Verwaltung mit der o.g. Sitzungsvorlage zunächst vorgeschlagen, den Schulnamen „Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen“ ab 01.08.2021 beizubehalten und lediglich redaktionell die Unterzeile „– Abendgymnasium und Kolleg“ zu streichen. Auf Bitte der Schulleitung wurde die Verwaltung im Ergebnis beauftragt, den Städteregionstag im 1. Halbjahr 2021 anhand eines entsprechenden Vorschlages mit der Entscheidung zur künftigen Bezeichnung der Schule zu befassen.

 

Der schulinterne Beteiligungsprozess unter Einbeziehung der Abendrealschule Aachen dauert noch an. Ergebnis einer Lehrerkonferenz vom 09.03.2021 war laut Schulleitung, dass ein Vorschlag für einen neuen Schulnamen im nächsten Schuljahr abschließend erarbeitet werden soll. Dieser könnte dann frühestens zum Schuljahr 2022/2023 durch den Städteregionstag - mit genügend zeitlichem Vorlauf zur Erarbeitung einer professionellen Öffentlichkeitsarbeit - beschlossen werden. In der Zwischenzeit soll der bisherige Schulname erhalten bleiben. In der Öffentlichkeitsarbeit wird selbstverständlich der Bildungsgang „Abendrealschule“ gleichberechtigt beworben. Der Inhalt dieser Sitzungsvorlage ist mit der Schulleitung des WBK abgestimmt.

Rechtslage:

Gemäß § 6 Abs. 6 Schulgesetz NRW führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. Der Name der Schule muss sich von dem anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden. Im Schulrechtshandbuch Nordrhein-Westfalen (Kommentar) ist dazu Folgendes ausgeführt: 

 

r die Namensgebung einer öffentlichen Schule ist der kommunale Schulträger allein zuständig; sie gehört zum kommunalen Selbstverwaltungsrecht. Eine Beteiligung der Aufsichtsbehörden an der Namensgebung (etwa Genehmigung) oder eine Befugnis der Aufsichtsbehörden, eine Änderung der Namensgebung zu verlangen, ist schulgesetzlich nicht vorgesehen. (…) Es gibt auch keine Richtlinie für die Namensgebung von Schulen. (…) In der Praxis wird der Schulträger in eigener Verantwortung darüber entscheiden, inwieweit der Name einer Schule dem in § 2 SchulG formulierten Bildungs- und Erziehungsauftrag entspricht. (…) Die Beteiligung der Schule bei einer Umbenennung ist gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Es entspricht aber dem grundsätzlichen Beteiligungsgebot des § 76, auch dies als eine für die Schule „bedeutsame Angelegenheit“ anzusehen und der Schulkonferenz (…) als oberstem Mitwirkungsgremium der Schule eine Stellungnahme in angemessener Frist vor der Entscheidung des Schulträgers zu ermöglichen. Ein Einvernehmen ist nicht erforderlich.“ 

 

Gemäß § 23 Schulgesetz umfasst das Weiterbildungskolleg die Bildungsgänge der Abendrealschule, des Abendgymnasiums und des Kollegs, wobei ein Weiterbildungskolleg mindestens zwei Bildungsgänge umfassen muss. Da bisher nur zwei der drei möglichen Bildungsgänge im Weiterbildungskolleg angeboten wurden, machte es Sinn, diese im Schulnamen expressis verbis aufzuführen                         („-Abendgymnasium und Kolleg“). Da zum Schuljahr 2021/2022 alle drei möglichen Bildungsgänge im Weiterbildungskolleg geführt werden, kann der Zusatz künftig beim Beschluss eines neuen Schulnamens entfallen.

 

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Personelle Auswirkungen:

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

Im Auftrag

gez.: Terodde

 

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