Beschlussvorlage - 2021/0316

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

I. Er begrüßt, dass das Land NRW der StädteRegion Aachen im Rahmen der Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit für das Haushaltsjahr 2021 Landesmittel in Höhe von 70.883,00 € zur Verfügung gestellt hat und beschließt, die Summe wie folgt zu verteilen:

 

1. Stadt Baesweiler für den Malteser Jugendtreff Setterich,

 das Jugendcafé Baesweiler und die Mobile

 Jugendarbeit in Trägerschaft der Malteser Werke gGmbH  41.112,14 €

2. Jugendaktiv Simmerath e. V. für das Jugendcafé

Simmerath 4.961,81 €

3.  StädteRegion Aachen für die Mobile Jugendarbeit  24.809,05 €

 

Den Empfängern von Landesmitteln wird die Teilnahme am Wirksamkeitsdialog auferlegt.

 

II. Er setzt die Pauschale pro Angebotsstunde in den Einrichtungen ohne hauptamtliches pädagogisches Personal für Offene Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit gemäß Ziffer II./1.1.2 der Richtlinien der StädteRegion Aachen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit für das Jahr 2021 auf 2,00 € fest.

 

III. Er nimmt im Rahmen der Anhörung nach § 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen zur Kenntnis, dass der Städteregionsrat folgenden Zuschuss für das Jahr 2021 gewährt:

Jugendhaus Rott e. V. 1.318,00 €

 

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Sachlage:

 

Mit Bescheid vom 19.01.2021 hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) der StädteRegion Aachen aus Mitteln der Pos. 1.1 des KJFP NRW für das Haushaltsjahr 2021 eine Summe von 70.883,00 € bewilligt, 3.219,00 € mehr als im Vorjahr. Die Landesmittel wurden dynamisiert. Sie sind zum eigenverantwortlichen Einsatz für die Förderung des Betriebes und für das Fachpersonal der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Jahr 2021 innerhalb und außerhalb von Einrichtungen im Sinne des § 11 SGB VIII und des § 12 KJFöG bestimmt.

 

Der Förderstruktur im Jugendamtsbereich liegen für das Jahr 2021 schon folgende bestehenden Beschlüsse zugrunde:

-  Beschluss des Sdteregionstages vom 12.12.2019 über die Verlängerung des Kinder- und Jugendförderplanes der StädteRegion Aachen 2016 - 2020 (KJFP) um ein Jahr bis zum 31.12.2021. Die vertraglichen Vereinbarungen wurden ebenfalls entsprechend verlängert.

- Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 03.09.2020 (vgl.  Sitzungsvorlagen-Nr.2020/0460) zur Förderung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit mit Mobiler Jugendarbeit in Baesweiler 2021.

-  Nach den Richtlinien der StädteRegion Aachen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit erhalten Jugendfreizeiteinrichtungen ohne hauptamtliches Personal und ohne vertragliche Vereinbarung eine Pauschale pro Angebotsstunde, deren Höhe jährlich durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss festgelegt wird.

 

Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, die prozentuale Verteilung der Landesmittel wie im Vorjahr beizubehalten und die Pauschale pro Angebotsstunde ebenfalls analog der letzten Jahre auf 2,00 € festzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

In der Summe ergeben sich daraus folgende Förderbeträge:

 

Träger/ Einrichtung

rderung im Jahr 2021

Landesmittel (LM):      70.883,00 €

Stadt Baesweiler/ Malteser Werke gGmbH

Jugendtreff Setterich, Jugendcafé Baesweiler und Mobile Jugendarbeit

LM: 58%                       41.112,14 € diff. RU:                     185.000,00 € gesamt:                     226.112,14 €

Jugendaktiv Simmerath e.V./

Jugendcafé Simmerath

LM:  7 %                        4.961,81 €

diff. RU:                      18.500,00 €

gesamt:                      23.461,81 €

DPSG Stamm Max. Kolbe e.V.,Lammersdorf/

WAGGON

LM:                                              -

diff. RU:                        1.800,00 €

Freiraum Roetgen e.V./Haus Loven

LM:                                             -

diff. RU:                        6.000,00 €

Jugendhaus Rott e.V. /Jugendhaus Rott *)

(659 Angebotsstunden)

LM:                                             -

diff.RU:                         1.318,00 €

Kath. Pfarrgemeinde St. Lambertus Monschau-Kalterherberg/ Jugendraum *)

(422 Angebotsstunden)

LM:                                            -

diff.RU:                            844,00 €

 

844,00 €

 

 

Gesamtsumme

                                 259.535,95 €

 

 *) Von den Jugendfreizeiteinrichtungen ohne hauptamtliches Personal und ohne vertragliche Vereinbarung haben lediglich zwei Träger aufgrund der derzeit noch unklaren Pandemie-Lage einen Antrag für 2021 eingereicht. Die beantragten Angebotsstunden sind alle für die zweite Jahreshälfte geplant bzw. finden alternativ im Freien oder Online statt. Anbieter können auch später im Jahr noch Anträge stellen, sollten noch kurzfristig Angebote geplant werden.

    r das Jahr 2020, das die Anbieter ebenfalls unter schwierigen Coronabedingungen meistern mussten, legt die Verwaltung in der Endabrechnung die tatsächlich durchgeführten Angebotsstunden im Vorjahr 2019 zugrunde, um damit dem Aspekt der Strukturförderung Rechnung zu tragen.

 

r die Mobile Jugendarbeit im Südkreis in eigener Trägerschaft der StädteRegion Aachen werden 35 % der Landesmittel (= 24.809,05 €) eingesetzt.

 

Rechtslage:

 

Nach § 79 SGB VIII i. V. m. § 15 Abs. KJFöG sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit verpflichtet.

Grundlage sind der bis zum 31.12.2021 verlängerte Kinder- und Jugendförderplan der StädteRegion Aachen, die Richtlinien der StädteRegion Aachen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Bewilligungsbescheid über die Landesmittel.

Gemäß § 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen entscheidet der Städteregionsrat im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über Zuschussanträge bis 1.000,00 € und nach Anhörung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses über Zuschussanträge bis zu einem Betrag von 5.000,00 €.

Gemäß § 4 (1) Buchst. c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen i.V.m. § 6 (2) der Satzung für das Jugendamt der Städteregion Aachen in der zurzeit gültigen Fassung entscheidet der Kinder- und Jugendhilfeausschuss über die Gewährung von Zuschüssen über 5.000,00 €.

 

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Personelle Auswirkungen:

 

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsmittel für die Förderung der Jugendfreizeiteinrichtungen stehen in der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 im (Teil-)Produkt 951100 „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugend­schutz (diff. RU)“ wie folgt zur Verfügung:

 

Aufwendungen/ Auszahlungen:

rderung der Einrichtungen der Offenen

Kinder- und Jugendarbeit“ (SK 531203): 259.535,95

 

Erträge/Einzahlungen:

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd.

Zwecke vom Land“ (SK 414100): 99.760,00 €

davon  70.883,00 €

r die Strukturförderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

 

Nach NKF werden diese Mittel als konsumtiver Aufwand verbucht.

 

Soziale Auswirkungen:

 

Die Jugendfreizeiteinrichtungen und die Mobile Jugendarbeit sind unverzichtbarer Teil der jugendspezifischen Infrastruktur. Sie bieten jungen Menschen Lernfelder und Freiräume, um ihre Gaben und Fähigkeiten, aber auch ihre Grenzen zu entdecken. Einige Angebote tragen in besonderem Maße zur Inklusion bei.

 

 

Im Auftrag:

gez. Terodde

 

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