Mitteilungsvorlage - 2021/0283
Grunddaten
- Betreff:
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Klimaschutzergebnisse - CO2-Reduzierung der städteregionseigenen Förderungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- A 63 - Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung
- Antragstellend:
- Bauer, Ursula
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
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Kenntnisnahme
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27.05.2021
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Sachlage- und Rechtslage:
Der Städteregionstag hat
1. am 19.06.2020 die Modifikation der Richtlinie zur Förderung von Solarkollektoranlagen und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung sowie Effizienzverbesserungen und
2. die neue Richtlinie zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie
3. am 17.09.2020 die neue Richtlinie zur Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)
beschlossen.
Bei diesen Förderungen im Altkreis Aachen handelt es sich um freiwillige Aufgaben/Leistungen der Städteregion Aachen.
Für jede Richtlinie wurden dazu in 2020 jeweils 50.000 EUR Fördermittel zur Verfügung gestellt.
Die Resonanz und Nachfrage nach den Förderprogrammen war wie folgt:
1. Von den zur Verfügung stehenden 50.000 EUR zur Förderung von Solarkollektoranlagen und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung sowie Effizienzverbesserungen konnten 49.125,93 EUR Fördermittel bewilligt werden.
2. Von den zur Verfügung stehenden 50.000 EUR zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen wurden ab Erlass der Richtlinie vom 20.6.2020 bis 31.12.2020 (=zweite Hälfte der Pflanzperiode 2020) insgesamt
30.045,96 EUR abgerufen.
3. Von den zur Verfügung stehenden 50.000 EUR zur Förderung von Photovoltaikanlagen konnten ab Erlass der Richtlinie vom 18.9.2020 bis 31.12.2020 insgesamt 38.167,75 EUR Fördermittel bewilligt werden.
Die für 2021 zur Verfügung stehenden Fördermittel von jeweils 70.000 EUR für Regenerative Energien (siehe o.a. 1.) und Photovoltaikanlagen sowie 10.000 EUR für Fassaden- und Dachbegrünungen sind bereits ausgeschöpft.
Die Anträge dazu wurden (in der Wohnraumförderpause vom 16.12.2020 bis 15.02.2021) weitestgehend geprüft; die entsprechenden Bewilligungen sind seit Genehmigung des städteregionalen Haushalts in Arbeit (fast abgeschlossen); die über die Fördermittelsummen hinausgehend eingegangenen Anträge müssen zurückgewiesen werden.
Für das Förderjahr 2022 ist beabsichtigt,
die Fördermittelansätze für 2021 wieder in Ansatz zu bringen und
zur nächsten Sitzung des Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 02.09.2021 eine Evaluation der Fördervorschriften einzubringen (Förderziele, Anpassung auf den neusten Stand der Technik etc.)
Personelle Auswirkungen:
Die Betreuung und Abwicklung der Richtlinie zur Förderung von Solarkollektoranlagen und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung sowie Effizienzverbesserungen obliegt der Zuständigkeit des A 63 - Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung. Die Ausweitung der Fördermittel und die Entwicklung und Betreuung der Richtlinien zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Dach- und Fassadenbegrünungen hat zu einem deutlichen Mehraufwand im Rahmen der Beratung und Prüfung und Bescheidung der Anträge (Telefonate, Beantwortung von E-Mails, Beratungen, Anträge, Bewilligungen, Versagungen) geführt und ist mit dem vorhandenen Personal nicht mehr leistbar.
Mit SV-Nr. 2021/0291 wird daher eine Kooperation mit Altbau plus e.V. im Bereich der Beratung und Prüfung von Anträgen vorgeschlagen; auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
Durch eine Kooperation mit Altbau plus e.V. kann dieser zusätzliche Aufwand kompensiert und die Anmeldung eines ansonsten erforderlichen Personalmehrbedarfs von 0,5 Vollzeitstelle vermieden werden.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Durch die Förderprogramme wurden Investitionen in Höhe von ca. 1.100.000 EUR angeregt. Diese wurden erfahrungsgemäß überwiegend vom regionalen Handwerk umgesetzt.
Ökologische Auswirkungen:
Die Bilanzierung der in 2020 geförderten Maßnahmen wurde durch die Verbraucherzentrale e.V. vorgenommen. Diese kommt zu folgendem Ergebnis:
Zur Förderung von Solarkollektoranlagen und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung sowie Effizienzverbesserungen im Einzelnen:
Fördergegenstand | CO2- Einsparung |
| CO2 Einsparung pro EUR Fördersumme |
Heizungstausch Gefördert wurden 25 regenerative Heizungen (5 Wärmepumpen u. 20 Pelletheizungen) | CO2- Einsparung einer Pelletheizung im Vergleich mit einer Öl-Bestandskessel NT - Technik im EFH ca. 2.500 Liter kWh/a x 2,92 Kg CO2/Liter = 7300 Kg CO2 Ersparnis ca. 84 % = 6.130 Kg CO2 x 20 = 122.600 Kg CO2 | CO2-Einsparung einer Wärmepumpe im Vergleich mit einer Öl-Bestandskessel NT - Technik im EFH ca. 2.500 Liter kWh/a x 2,92 Kg CO2/Liter =7300 KgCO2 Ersparnis 58% = 4.230 Kg CO2 x 5 = 21.150 Kg CO2 | 4,6 Kg |
thermische Solaranlagen Gefördert wurden 16 Solaranlagen mit 162 m² (13 EFH 3 ZFH) | CO2 – Einsparung 162 m² x 105 Kg/m² = 17.010 Kg CO2
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| 1,3 Kg
(Heizenergie-Mix 0,285 Kg /kWh, 393kWh/m²) |
Heizungspumpen Gefördert wurden 20 neue Heizungspumpen
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CO2 Ersparnis 500 kWh/a x 20 = 10.000 kWh/a x 1,1 Kg/kWh(Strom) = 11.000 Kg CO2 |
| 5,5 Kg
(Ersparnis von fossilen Brennstoffen) |
hydraulischer Abgleich Gefördert wurden 17
| CO2 – Einsparung ca. 5 % des durchschnittlichen Heizungsbedarfs von ca. 20.000 kWh/a im Einfamilienhaus = 1000 kWh/a x 17 = 17.000 kWh/a x 0,18 Kg/kWh = 3.060 Kg CO2 |
| 0,7 Kg |
Austausch Thermostatventile und Thermostatköpfe Gefördert wurden 15 x der Austausch der Heizungsventile und 10 x der Austausch der Thermostatköpfe |
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| Die Ersparnis wurde bereits im hydraulischen Abgleich miterfasst. |
Durchlauferhitzer Der Austausch eines Durchlauferhitzers wurde 1 x gefördert 100 € Fördersumme
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CO2 Ersparnis ca. 500 kWh x 1,1 KG = 550 Kg CO2 (im 3 Personenhaushalt)
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5,5 Kg
(Ersparnis von fossilen Brennstoffen) |
Zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen im Einzelnen:
Fördergegenstand | CO2- Einsparung
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Fassade Es wurde keine Anträge eingereicht. |
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Dach Gefördert wurden 15 Dächer (EFH) 12 qm - 120 qm; insgesamt 767 qm |
Einsparung in der Lebensdauer der Begrünung ca. 38 Kg/qm = 29.146 Kg CO2
Bedeutender ist hier jedoch der Beitrag zur Biodiversität, Verdunstungskühlung, Feinstaubbindung etc. |
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Zur Förderung von Photovoltaikanlagen im Einzelnen:
Fördergegenstand | CO2- Einsparung |
| CO2 Einsparung pro EUR Fördersumme | ||
PV-Anlagen Gefördert wurden 21 Anlagen |
174 KWp x 850 kWh/a x 1,1 Kg CO2 = 162.690 Kg CO2/a |
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6,2 Kg (Ersparnis von fossilen Brennstoffen) | ||
Batteriespeicher Gefördert wurden 16 Anlagen (davon 5 für bereits bestehenden PV-Anlagen) mit einer Speicherkapazität von insgesamt 88,34 kWh |
Die Einsparung ist gering. Vorteile bestehen in der Netzentlastung und der weiteren Technologieentwicklung. |
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Im Auftrag:
gez.: Jücker