Beschlussvorlage - 2021/0271

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktion:
 

Die Verwaltung wird damit beauftragt, eine umfassende Bestandsaufnahme der Kreisstraßen, Radverkehrsanlagen sowie Brücken und Bauwerke an Kreisstraßen der StädteRegion vorzunehmen, um auf Basis derer eine Weiterentwicklung sowie Fortschreibung des Ausbau- und Instandsetzungsprogramms einzuleiten

 

Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Sachverhalt wird, gemäß der Abstimmung der Ausschussvorsitzenden Herrn Dr. Griese (Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität) und Herrn Schmitz (Bauausschuss), zuständigkeitshalber zur alleinigen Vorberatung an den Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität verwiesen.

 

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Sachlage:

 

Das aktuell gültige Ausbau-und Instandsetzungsprogramm wurde im Jahr 2014 veröffentlicht und für eine Laufzeit von 10 Jahren konzipiert.

 

 

 

 

Es ist in Abhängigkeit von unterschiedlichen Priorisierungen der umzusetzenden Baumaßnahmen in zwei Fünfjahres-Horizonte aufgeteilt. Bei der Zuordnung der Bauprojekte in die jeweilige Priorität wurde besonderes Augenmerk auf die Instandsetzung bzw. den Ersatzneubau von Ingenieurbauwerken gerichtet. Diese wurden der Priorität 1 zugeordnet. Weitere Projekte wie Straßen-, Radverkehrs- sowie Entwässerungsmaßnahmen wurden nach vorheriger Abwägung der Dringlichkeit auf die beiden Umsetzungszeiträume verteilt. Darüber hinaus wurden „Zukunftsvisionen“ entwickelt, die der Priorität 3 zugeordnet wurden, welche sich an die Zeit nach dem Jahr 2023 anschließt.

Der Systematik des bestehenden AIP folgend ist angedacht, die Fortschreibung des Programms in ähnlicher Struktur zu gestalten und weiter zu entwickeln.

 

Bei der Neuauflage des AIP sollen auch aktuell in der Aufstellung befindliche Konzepte wie das „städteregionale Radverkehrsnetz für den Alltagsverkehr“, die „Machbarkeitsstudie Regio-Tram“ und „Zukunftsfähige Mobilität für den Südraum“ Berücksichtigung finden. Des Weiteren sollen die zu erwartenden Veränderungen im Bereich des ÖPNV (Verweis auf die „Vision 2027“ der ASEAG) und sich daraus ergebende geänderte Anforderungen an die Infrastruktur Einfluss auf die Gestaltung nehmen.

 

Nur wenn diese Prozesse abgeschlossen und damit die Rahmenbedingungen für eine zukunftsgerichtete Mobilitätswende gegeben sind, kann das Ausbau- und Instandsetzungsprogramm der StädteRegion Aachen zielführend überarbeitet und ergänzt werden. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass das aktuell gültige Ausbau- und Instandsetzungsprogramm noch eine Gültigkeit bis Ende 2023 hat, wird eine Überarbeitung zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen.

 

Es muss darauf hingewiesen werden, dass, gemäß der Abstimmung der Verwaltung mit den Ausschussvorsitzenden Herrn Dr. Griese (Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität) und Herrn Schmitz (Bauausschuss), Sachverhalte mit Bezug zur Mobilitätsentwicklung (wie z.B. Entwicklung neuer Fahrradinfrastrukturen, Weiterentwicklung und Bestandssicherung der Kreisstraßen sowie die Initiierung neuer Mobilitätsangebote) mindestens bis zum Jahresende 2021 allein im Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität behandelt werden sollen.

 

Rechtslage:

 

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

Nach § 9 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ist die StädteRegion Aachen als Straßenbaulastträger der Kreisstraßen für Fahrbahn und Radwege unterhaltungs- und verkehrssicherungspflichtig.

Dies schließt auch eine umweltgerechte Ableitung und Entsorgung der anfallenden Straßenwässer mit ein.

 

Personelle Auswirkungen:

 

Keine

 

Finanzielle/ bilanzielle Auswirkungen:

 

Mittel zur Aktualisierung des Ausbau- und Instandsetzungsprogramms sind im Haushalt 2021 nicht eingeplant.

 

Ökologische Auswirkungen:

 

Gut ausgebaute und instandgehaltene Infrastrukturen, insbesondere Radwege, können einen großen Beitrag zur Mobilitätswende innerhalb der StädteRegion Aachen leisten.

 

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Im Auftrag:

 

gez.: Jücker

 

 

 

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Anlagen

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