Beschlussvorlage - 2021/0302

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

a) Beschlussvorschlag der antragstellenden Fraktion:

Der Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz beauftragt aufgrund des Antrages der Städteregionstagsfraktion DIE LINKE die Verwaltung:

Die Verwaltung wird aufgefordert, Krisenpläne und Konzepte für die grenzüberschreitende Kommunikation im Falle eines schweren Erdbebens zu erarbeiten.

 

b) alternativer Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz beauftragt die Verwaltung, den bestehenden Katastrophenschutzplan zum Themenbereich Erdbeben detaillierter auszuarbeiten. Das Szenario wird in der vom Städteregionsausschuss beschlossenen Prioritätenliste an sechster Stelle hinter den Szenarien Stromausfall, Starkregenereignis, Hochwasser, Sturm und Schneefall ergänzt.

 

 

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Sach- und Rechtslage:

 

Mit Antrag vom 30.04.2021 (Anlage 1) bitten die Städteregionstagsfraktion DIE LINKE um Aufnahme des Punktes „Sachstand Katastrophenschutz bei schweren Erdbeben“ in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz am 26.05.2021.

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag auf die Tagesordnung zu nehmen.

 

In der Drucksache des Deutschen Bundestages 19/23825, Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2019 (Anlage 2) wird das Thema Erdbeben näher beleuchtet.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

r den Bereich des Katastrophenschutzes gibt es keine landesweit verbindlichen Schutzziele, Szenarien oder Prioritäten. Insofern muss das Vorgehen für Planung und Ausführung auf lokaler Ebene festgelegt werden. Als Orientierungshilfe hierzu und zur Vereinheitlichung der Katastrophenschutzplanung auf Landesebene dient der sogenannte „Koordinierte Prozess Katastrophenschutz des Landes NRW“, dessen Abschlussbericht mit Erlass vom 03.04.2018 vorgestellt wurde. Er gibt folgende vordringlich zu beplanende Szenarien im Katastrophenschutz vor:

 

  • Hochwasser,
  • Extremwetter,
  • Gefahrstofffreisetzung,
  • Pandemien und Tierseuchen sowie
  • Störung oder Ausfall kritischer Infrastrukturen (KRITIS)

 

Mit der Vorlage 2020/0390 hat der Städteregionsausschuss diese Szenarien auch für die StädteRegion Aachen als vordringlich anerkannt. Sie sind zudem für eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Stadt Aachen einvernehmlich vereinbart (siehe Sitzungsvorlage 2021/0018), die als eigenständige Untere Katastrophenschutzbehörde fungiert.

 

Da zu einem dieser Themen (Gefahrstofffreisetzung) bereits einen Notfallschutzplan in der StädteRegion Aachen existiert (siehe Sitzungsvorlage 2018/0184) und dieses Thema damit in sehr weiten Teilen abgedeckt ist, ist eine weitere Beplanung dieses Szenarios nicht priorisiert. Die Erstellung von Plänen zu Pandemien und Tierseuchen sind primär beim Gesundheits- bzw. Veterinäramt angesiedelt und derzeit dort mit den Themen ‚Corona undAfrikanische Schweinepest im Fokus.

 

Der Städteregionsausschuss hat in der Folge dieser Überlegungen der Verwaltung den Auftrag gegeben, in der Katastrophenschutzplanung Notfallschutzpläne in der folgenden Priorisierung zu erstellen:

 

 

 

 

 

Priorität

Thema

Szenario

1

Ausfall KRITIS

Stromausfall

2

Extremwetter

Starkregenereignis

3

Hochwasser

Hochwasser

4

Extremwetter

Sturm

5

Extremwetter

Schneefall

 

Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines Notfallschutzplanes ‚Stromausfall, aufgrund der angespannten Personalsituation sowie der andauernden Corona-Lage und den damit verbundenen eingeschränkten Möglichkeiten der Zusammenarbeit in regelmäßig tagenden Arbeitsgruppen im zweiten Halbjahr 2021 beginnen können. Weitere Notfallschutzpläne sollen dann, wie priorisiert, folgen.

 

In dieser Aufstellung ist ein Notfallschutzplan ‚Erdbeben derzeit nicht berücksichtigt. Die Verwaltung hat die Einschätzung, dass im Bereich der StädteRegion Aachen die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines schweren Bebens sowie die Auswirkungen auf die Schutzgüter als geringer eingeschätzt wird, als die Wahrscheinlichkeit bzw. die Folgewirkungen in Bezug auf eines der oben genannten, priorisierten Szenarien.

 

Die StädteRegion Aachen arbeitet dennoch derzeit in diesem Thema mit Fachleuten der RWTH Aachen zusammen. Aufgrund der Schwarmbeben aus Januar bis März 2021 wurde seitens der Bevölkerung und der Verwaltung der Gemeinde Roetgen kurzfristig der Bedarf gesehen, eine Risikoabschätzung zu treffen. Hierzu wurde Herr Professor Reicherter, Forschungsgebiet Neotektonik und Georisiken an der RWTH Aachen, gewonnen. Eine Expertise zu diesem Thema ist an seinem Lehrstuhl derzeit in Bearbeitung. Nach Fertigstellung wird die Verwaltung diese Expertise dem Ausschuss zur Kenntnis bringen.

 

Nach einer ersten Aussage der RWTH Aachen erstreckt sich die so genannte Störung, die in der StädteRegion aktiv ist, von den Niederlanden aus über den Kaninsberg (Stadt Aachen) weiter über Eschweiler und Stolberg bis hin in die Nordeifel. Sie ist generell recht aktiv im Bereich leichter Beben, die keine strukturellen oder gar katastrophalen Erdbeben nach sich ziehen würden. Ein Erdbeben der Stärke 4,5 oder höher auf der Richterskala ist allerdings nicht auszuschließen.

 

Zuletzt ereignete sich ein Erdbeben dieser Stärke am 13.04.1992 (Erdbeben von Roermond). Das Beben hatte eine Stärke von 5,9 auf der Richterskala (5,4 auf der Momenten-Magnituden-Skala) und war das stärkste Erdbeben in der Region seit dem Dürener Beben von 1756. Das Epizentrum lag 4 km südwestlich von Roermond, das Hypozentrum des Bebens befand sich in 18 km Tiefe. Das Beben dauerte 15 Sekunden, davon ca. 12 Sekunden mit spürbarer Stärke. In Nordrhein-Westfalen wurden damals 30 Menschen verletzt, zumeist durch herabfallende Dachziegel; es kam zu erheblichen Sachschäden an Gebäuden. Entlang der Maas und der Rur entstanden lange Spalten und Erdrutsche, und an einigen Stellen traten Sandfontänen aus. Eine Zerstörung von Infrastruktur wie Strom, Gas- oder Wasserleitungen in katastrophalem Umfang war jedoch auch bei diesem, für lokale Verhältnisse starken, Beben nicht zu verzeichnen, ebenso wenig ein Massenanfall von Verletzten aufgrund beispielsweise des Einsturzes von Gebäuden.

 

Im Falle einer Unterbrechung von Versorgungsleistungen, vordringlich Strom oder Telekommunikation und unabhängig vom akuten Anlass, spielen Warnung und Information der Bevölkerung sowie deren Möglichkeit, weiterhin Notrufe abzusetzen, eine zentrale Rolle. Die StädteRegion Aachen baut hierzu in den neun Altkreiskommen ein flächendeckendes Sirenensystem mit derzeit 152 beplanten Standorten wieder auf. Ebenfalls im Aufbau ist ein Netz aus mit Notstromaggregaten und Digitalfunkgeräten versehenen Liegenschaften (Katastrophenschutz-Leuchttürme), die sowohl der Information der Bevölkerung als auch als Möglichkeit zum Absetzen von Notrufen dienen können. Die erforderliche Hardware ist beschafft, ausgeliefert und betriebsbereit. Ein entsprechendes Konzept zu Handlungsoptionen und der Schulung von Einsatzkräften ist derzeit in Vorbereitung. Dieses wird nach Fertigstellung dem Ausschuss zur Kenntnis gebracht.

 

Ergänzend ist zu erwähnen, dass es mit den niederländischen und belgischen Partnern mittels der EMRIC-Zusammenarbeit bereits Konzepte zu ‚Absprachen zum Informationsaustausch zwischen den Euregionalen Partnern im Falle einer Katastrophe oder Krise gibt (letzte Fassung August 2018). Ein im Beschlussvorschlag gefordertes Konzept zur grenzüberschreitenden Kommunikation liegt somit vor. Dieses ist in seiner Ausrichtung nicht auf den Fall eines Erdbebens beschränkt, sondern greift thematisch unabhängig deutlich weiter. Gleiches gilt für das etablierte Konzept zum Massenanfall von Verletzten sowie Pläne, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit den KRITIS-Unternehmen zur Sicherstellung von Strom- oder Wasserversorgung oder ähnlicher Leistungen erstellt werden. Diese Konzepte kommen bei einer Vielzahl von auslösenden Szenarien zum Tragen, somit auch auf das Szenario ‚Erdbeben‘.

 

Die Verwaltung schlägt vor, weiterhin im Rahmen der geschilderten Zusammenarbeit mit der RWTH Aachen sowie der Erstellung von szenarienunabhängigen Konzepten wie beispielsweise den Katastrophenschutzleuchttürmen zu arbeiten. Sie schlägt weiterhin die im Beschlussvorschlag genannte Alternative vor.

 

 

 

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Personelle Auswirkungen:

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

 

Im Auftrag:

gez. Jansen

 

 

 

 

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Anlagen

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