Beschlussvorlage - 2021/0262
Grunddaten
- Betreff:
-
Rettungsdienst - Förderung des Ehrenamtes in der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) - Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 22.04.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 38 - Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
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Entscheidung
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26.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz beauftragt aufgrund des Antrages der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstags-fraktion die Verwaltung,
1. mit den Trägern der "Notfallseelsorge Aachen" Gespräche über die Möglichkeit der Teilnahme nicht oder anders konfessionell gebundener Menschen, welche sich für ehrenamtliche psychosoziale Notfallbetreuung zur Verfügung stellen, zu führen.
2. in der Sitzung des Ausschusses für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz am 01.09.2021 die Ergebnisse der Gespräche zu präsentieren, deren praktische Umsetzung darzustellen und ggf. eine schriftliche Vereinbarung vorzulegen bzw. mögliche alternative Lösungswege darzustellen.
Sach- und Rechtslage:
Mit Antrag vom 22.04.2021 (Anlage) bitten die CDU-Städteregionstagsfraktion und die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion um Aufnahme des Punktes „Förderung des Ehrenamtes in der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV)“ in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz am 26.05.2021.
Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag auf die Tagesordnung zu nehmen.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
In der StädteRegion Aachen wird begrifflich unterschieden zwischen der Notfallseelsorge und der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) für Einsatzkräfte.
Die Notfallseelsorge Aachen wird getragen durch das Bistum Aachen Regionen Aachen Stadt und Aachen Land und den Evangelischen Kirchenkreis Aachen und nimmt die Psychosoziale Notfallversorgung der Bevölkerung der StädteRegion Aachen wahr.
Die Mitarbeitenden der Notfallseelsorge werden nach Absolvierung einer vorbereitenden Ausbildung von den vorgenannten Trägern als Notfallseelsorger_innen beauftragt.
Die Notfallseelsorge Aachen steht 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche als Angebot der seelischen Ersten Hilfe für Betroffene, Angehörige, Augenzeugen, Suchende, Vermissende und Einsatzkräfte zur Verfügung. Zum Team der Notfallseelsorge gehören derzeit 52 Seelsorger_innen, die zu mehr als 200 Einsätzen pro Jahr gerufen werden. Sie ist an die städteregionale Leitstelle angebunden und wird durch diese auch alarmiert.
Einige Notfallseelsorger stehen der StädteRegion Aachen auch als Fachberater_innen für die Einsatzleitung zur Verfügung und nehmen an den entsprechenden Übungen teil.
Die StädteRegion Aachen gewährt seit 1999 einen finanziellen Zuschuss für die Notfallseelsorge, stellt sächliche Ausstattung (z. B. Funkmeldeempfänger) zur Verfügung und leistet die verwaltungsseitige Betreuung der Notfallseelsorger_innen.
Für die Psychosoziale Unterstützung der Einsatzkräfte hält die Städteregion Aachen ein eigenes PSNV-Team vor.
Das PSNV-Team besteht aus insgesamt 17 Mitgliedern. Hierbei handelt es sich um drei hauptberufliche Seelsorger, einen Notarzt sowie weitere 13 in der StädteRegion Aachen tätige Einsatzkräfte der Feuerwehren und des DRK, die von den jeweiligen Organisationen entsandt und im Rahmen einer CISM (Critical Incident Stress Management) zertifizierten Ausbildung auf ihre Aufgaben vorbereitet wurden.
An der fachlichen Betreuung des PSNV-Teams ist die Leitung der Notfallseelsorge maßgeblich beteiligt.
Das PSNV-Team der StädteRegion Aachen hat die Aufgabe, für Einsatzkräfte in der StädteRegion Aachen im Rahmen der Fürsorgepflicht der StädteRegion eine psychosoziale Versorgung von Einsatzkräften für Einsatzkräfte zu gewährleisten.
Während sich das Angebot des städteregionalen PSNV-Teams ausschließlich an die Einsatzkräfte in der StädteRegion Aachen richtet, steht das Angebot der Notfallseelsorge allen Menschen ungeachtet Ihrer religiösen Ausrichtung zur Verfügung.
Inwieweit in der Notfallseelsorge eine ehrenamtliche Beteiligung von Menschen, die keiner oder von den Kirchen der Trägerinnen abweichenden Konfessionen angehören möglich ist, wird die Verwaltung – dem von der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion gestellten Antrag entsprechend - in Gesprächen mit den Trägerinnen der Notfallseelsorge erörtern und das Ergebnis in der Sitzung des Ausschusses für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz am 01.09.2021 präsentieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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116,1 kB
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