Mitteilungsvorlage - 2021/0230

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Beratungsfolge

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Sachlage:

Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Städteregionstag haben mit Schreiben vom 17.03.2021 beantragt, dass die Ergebnisse der Umfragen des Frauennetzwerks StädteRegion Aachen zur Corona-Situation der städteregionalen Politik vorgestellt und ein schriftlicher Bericht zu den angelassenen Corona-Hilfsmaßnahmen in der Städteregion für die Sitzung des SRA am 20.05.21 vorgelegt werden sollen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Die digitale Vorstellung der Umfrageergebnisse durch die Vorstandsfrauen des Frauennetzwerks (FNW) ist für Freitag, den 07.05.2021 um 17 Uhr terminiert. Die Initiatorinnen und die Gleichstellungsbeauftragte der StädteRegion stehen im Anschluss für Nachfragen zur Verfügung.

 

Der Bericht ist online verfügbar unter:

https://www.frauennetzwerk-aachen.de/aktuelles/themen/2020-07-13

 

Wie im Antrag ausgeführt, wird neben der Vorstellung der Umfrageergebnisse des FNWs

a)                  ein Bericht zu Corona-Förder-/ bzw.  Hilfsmaßnahmen mit dem Fokus auf Geschlechtergerechtigkeit erwartet.

 

Nach Rücksprache mit den antragstellenden Fraktionen soll der Bericht nicht nur die „pandemietypischen“ Maßnahmen aus dem Bereich des A 53 Gesundheitsamt umfassen, sondern alle Maßnahmen mit Gleichstellungsrelevanz aufzeigen, die aufgrund der Pandemie durch die StädteRegion initiiert und umgesetzt wurden und werden.

 

b) Darüber hinaus werden Aussagen zu den Zielgruppen der Fördermaßnahmen,

c) zur tatsächlichen Inanspruchnahme und zur Aufschlüsselung nach Geschlecht erwartet.

d) Außerdem soll der Bericht darstellen, wie sich die Situation bei den Mitarbeitenden der StädteRegion darstellt.

e) Ebenso werden Aussagen erwartet, ob und wie die „Weiterleitung / Weitervermittlung“ von Hilfen Dritter (Bund oder Land) erfolgt und wie diese geschlechtergerecht kommuniziert werden.

f) Im Übrigen soll die Verwaltung darstellen, wie die StädteRegion die Entscheidungsfreiheit bei der Aufteilung familiärer Sorgearbeit aktiv unterstützt und

g) ob und wie ein besonderes Augenmerk auf alleinerziehende Elternteile gelegt wird.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Federführung der Bearbeitung übernommen und

I. Stellungnahmen betroffener Organisationseinheiten (OE) der Verwaltung

und

II. externe Einschätzungen von Fachberatungsstellen

eingeholt.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei den nachstehenden Ausführungen um einen ersten Zwischenbericht mit Stand Mitte April 2021 handelt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und bislang größtenteils ohne eine geschlechtsspezifische Differenzierung.

Seit März 2020 lag der Fokus der Verwaltung in der Pandemiebekämpfung. Ohne Vorlauf mussten ad hoc zahlreiche Arbeitsabläufe den Erfordernissen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und mit dem Ziel der Infektionsrisikominimierung zum Schutz der Gesundheit von Bürger_innen und Beschäftigten der StädteRegion angepasst werden.

Die StädteRegion hat sich auf die unerwartete Situation so gut wie möglich eingestellt, zu Beginn noch teilweise improvisiert und ohne ausreichendes technisches Equipement, aber immer möglichst lösungsorientiert und der Lage zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und des Infektionsschutzes angepasst.

 

Neben dem Aufbau der erforderlichen Infrastruktur zur Bekämpfung der Pandemie, den Veränderungen von Arbeitsabläufen einschließlich Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen (Raumbelegung, Schutzwände, Desinfektion, Maskenpflicht etc.), Abordnung von Personal, verstärktem Einsatz im Homeoffice etc., mussten Prioritäten zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes verändert werden, wobei Statistik und Evaluation dabei nicht unbedingt an erster Stelle stehen.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte hat mit den antragstellenden Fraktionen besprochen, dass ein Prozess zur regelmäßigen Berichterstattung über die Corona-Pandemie in der StädteRegion Aachen unter dem Fokus der Geschlechtergerechtigkeit angestoßen werden könnte. Daher dient dieser Bericht als Zwischenbilanz der bis dato erfolgten Maßnahmen.

 

Zu I.  Stellungnahmen betroffener Organisationseinheiten der Verwaltung zu durchgeführten Corona- rder-/ bzw.  Hilfsmaßnahmen:

 

A 32: Die Außendiensteinsätze im Amt für Ordnungsangelegenheiten wurden auf das notwendige Minimum reduziert, insbesondere die Dienstfahrten zu zweit (unter Tragen von FFP2-Masken). In den Dienstfahrzeugen steht Desinfektionsmittel zur Verfügung, Dienst- und Schutzkleidung ist in ausreichender Menge vorhanden.

Der persönliche Kontakt zu Bürger_innen wurde auf das notwendige Mindestmaß reduziert und, falls möglich, digital bis hin zu Zoom-Konferenzen angeboten.

Sofern ein persönlicher Kontakt zwingend erforderlich bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. bei Erlaubnisanträgen, Überprüfung der sprengstoffrechtlichen Lagerplätze vor Ort) finden die Termine ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache statt. Die Mitarbeitenden können die Termine selbst steuern.

 

A 40: Für den Bereich der Schulverwaltung wurden coronabedingte Hilfsmaßnahmen durchgeführt, indem z.B. Elternbeiträger die Offene Ganztagsschule erlassen und Ersatzzahlungen an Busunternehmen des Schülerspezialverkehrs für ausgefallene Fahrten geleistet wurden. Die Hilfsmaßnahmen erfolgten geschlechterneutral und kamen allen Betroffenen gleichermaßen zu Gute.

 

A 51: Einen detaillierten und differenzierten Überblick über die Auswirkungen der Corona-Pandemie unterteilt in „intern“ und „extern“ vermittelt die Stellungnahme aus den sozialpädagogischen Geschäftsbereichen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie:

 

51.1 / Kindertagesbetreuung

Interne Auswirkungen:

 Bei den Mitarbeitenden in den Kitas (97 % Frauen) sind es in der häuslichen Umgebung hauptsächlich die Frauen, die Kinderbetreuung, Homeschooling und eigene Arbeit unter einen Hut bekommen müssen.

 Homeoffice für alleinerziehende Mitarbeitende in Kombination mit Dienst in der Kita ist eingerichtet (Leitungskräfte).

 Es gibt die Risikopersonen, die nicht am Kind arbeiten dürfen und "nur" Hintergrundarbeit machen, oder als Leitung aus dem Homeoffice arbeiten.

 r alle Verwaltungs-Mitarbeitenden in 51.1 wurde Homeoffice eingerichtet, das flexibel in Anspruch genommen wird.

 

Externe Auswirkungen:

 r alleinerziehende, berufstätige Elternteile gibt es ebenfalls vereinzelt individuelles Entgegenkommen in den Betreuungszeiten und der über Mittag-Betreuung.  

 Im Falle eines beschränkten Angebots von Notbetreuung werden berufstätige Alleinerziehende besonders berücksichtigt und ihre Kinder bevorzugt in die Betreuung aufgenommen.

 

51.2 / Jugendarbeit und Frühe Hilfen

Interne Auswirkungen:

 es wurde allen Mitarbeitenden unabhängig vom Geschlecht die Möglichkeit eröffnet, Homeoffice zu machen.

 Aufgaben, die in Präsenz erforderlich sind, können zeitmäßig so flexibel selbst geplant werden, wie es familiär passt.

 Manche Aufgaben wurden coronabedingt umstrukturiert (z.B. Babybesuchsdienst, Schulsozialarbeit). Dadurch konnten Zeiten verstärkt im Homeoffice genutzt werden für Konzeptionsentwicklungen bzw. Weiterentwicklung der Aufgabenfelder.

 Die relativ schnelle Einführung von Zoomkonferenzen in der Verwaltung der Städteregion hat in der dezentralen AG 51.2 (viele verschieden Dienst- und Standorte) die zeitliche Flexibilität für alle Mitarbeitenden immens erhöht, Fahrtzeiten eingespart und sehr zur Familienfreundlichkeit insbesondere in der Coronasituation beigetragen.

 

Externe Auswirkungen:

 Babybesuchsdienst (BBD): Abgabe des Begrüßungspaktes an den Haustüren mit Gesprächen auf Abstand ohne Terminankündigung „aufs Geratewohl“. Durch Corona wurden viel mehr Väter angetroffen (Homeoffice), was sonst im Regelbetrieb auf Ankündigung selten der Fall ist. Die Familien haben diese Tür- und Angelaktionen sehr gerne angenommen.

Der BBD bietet telefonische Beratung und Unterstützung an zur Entlastung von Vätern und Müttern.

 Jugendarbeit: Die Ferienangebote wurden 2020 ad hoc mit großer Kraftanstrengung coronagerecht umgeplant. So konnte Familien, Vätern wie Müttern, dennoch eine Entlastung der Kinderbetreuung in den Ferien angeboten werden.

 Mobile Jugendarbeit: viele coronagerechte Treffen draußen, Einzelberatung und Begleitung nach Bedarf, digitale Angebote unabhängig von der Geschlechtszugehörigkeit.

 Schulsozialarbeit: hat telefonisch Kontakte gehalten, Väter und Mütter beraten, das Homeschooling unterstützt (teilweise Materialien persönlich vorbeigebracht) und Einzelspaziergänge mit Schüler_innen angeboten, was auch zur Entlastung der häuslichen Situation beigetragen hat. Schulsozialarbeit engagiert sich ebenfalls bei Bedarf in der Notbetreuung in den Schulen (häuslichen Entlastung).

 Das gesamte A 51 hat sich zu Beginn der Pandemie ad hoc dafür eingesetzt, städteregionsweit die Notbetreuung in den Kitas sicherzustellen und so Familien sofort in der Betreuung zu entlasten bzw. Vereinbarkeit von Familie und Beruf in dieser speziellen Situation zu unterstützen. 51.2 hat hier einen großen personellen Beitrag geleistet (Einsatz in der Clearingstelle).

 

 

51.3 / Soziale Dienste

Interne Auswirkungen:

 r alle Mitarbeitenden, auch die Sozialarbeiter_innen im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), wird Homeoffice nach Möglichkeit umgesetzt (erleichtert durch bereits bestehende mobile Arbeit), Zoom wird für alle Teambesprechungen und sonstigen Gespräche, Arbeitskreise etc. eingesetzt. Die Beschäftigten der Adoptionsvermittlungsstelle und des Pflegekinderdienstes können dies aufgrund von nicht vorhandener Hardware nur eingeschränkt nutzen. Hardware bzw. mobile Arbeit ist beantragt, die Umsetzung dauert jedoch lange.

 Die Mitarbeitenden mit (insbesondere kleineren) Kindern sind durch Kinderbetreuung und Homeschooling selbst stark belastet und eingeschränkt.

 Schutzmaßnahmen für Mitarbeitende werden durch interne Absprachen im Amt getroffen und in Eigeninitiative umgesetzt (z. B. Maskenbestellung).

 

Externe Auswirkungen:

 Mit Schulen, Schulsozialarbeiter_innen und Kitas stehen die sozialen Dienste weiter im Austausch, auch um Kindeswohlgefährdungen abzuwenden. Der Austausch findet soweit möglich telefonisch oder über Zoom statt. Die persönliche Inaugenscheinnahme findet nur noch in Krisenfällen und bei „8a-Meldungen“ 8 a SGB VIII - Kindeswohlgefährdung) statt, normale Hausbesuche werden möglichst vermieden.

 Die Situation in den Familien wird auch unter dem Aspekt Kindeswohlgefährdung beobachtet: hier gibt es Unterschiede je nach kommunaler Situation. Die Familien in den Eifelkommunen kommen aufgrund ihrer Lage (viel Raum zwischen den Häusern, große Gärten) besser durch die Pandemie als diejenigen in Baesweiler. Von Januar rz 2021 sind in Baesweiler doppelt so viele § 8a Meldungen eingegangen wie in Roetgen, Simmerath und Monschau zusammen.

 Das Thema häusliche Gewalt nimmt zu, vor allem nach Wochenenden.

 Es werden deutlich mehr Beschwerden über Mitarbeitende registriert, oft wegen Kleinigkeiten bzw. aus Missverständnissen heraus. Dies hat möglicherweise „Ventilfunktion“r mangelnde andere Möglichkeiten des Ausagierens.

 Alleinerziehende sind mehr von der Pandemie betroffen als Familien, da ihnen häusliche Unterstützung im Alltag und oft das soziale Netz fehlt. Insgesamt fehlt den Menschen der geregelte Alltag und seine Strukturen mit Beruf, Kita, Schule.

 Den Kindern fehlt das Zusammensein mit anderen Kindern und Aktivitäten in Vereinen und Jugendzentren. Soziale Gruppenarbeit in der Jugendhilfe findet weitgehend nicht statt und wird z. T. durch Einzelkontakte ersetzt, die aber nur ein geringer Ausgleich für das fehlende Gruppenerlebnis sind. Ob Jungen oder Mädchen mehr darunter leiden, ist unklar.

 Ambulante Hilfen werden in eingeschränkter Form durchgeführt und dauern dadurch ggf. länger. Persönliche Kontakte der sozialen Dienste zu Klient_innen sind auf das unbedingt notwendige Maß reduziert (Kindeswohlgefährdung, Inobhutnahmen, Umgangskontakte, notwendige Hilfeplangespräche zur Fortführung der laufenden Hilfen zur Erziehung).

 

51.4 / Beratungsstellen:

Interne Auswirkungen:

 Homeoffice wurde ausgeweitet, trotzdem gerade für die weiblichen Mitarbeitenden zuhause Doppelbelastung durch die Verknüpfung von Beruf und parallelem Homeschooling oder Kinderbetreuung wegen Schließung der KiTas.

 

  Externe Auswirkungen:

 In den Beratungen stellt sich heraus, dass die Belastung der Familien und insbesondere der Frauen durch Homeschooling, fehlende Betreuungsangebote, finanzielle Sorgen durch Kurzarbeit groß ist; es gibt vermehrt angespannte Situationen in den Familien, die sich in zunehmenden psychischen Belastungssymptomen darstellt und sich vermutlich auch in häuslicher Gewalt entlädt.

 

 

Fazit A 51:

r die Mitarbeitenden (m/w/d) wurde die Arbeitsumgebung weitgehend der Coronasituation angepasst. Durch die Möglichkeit der mobilen Arbeit, der Ausweitung des Arbeitszeitrahmens und der geänderten Gleitzeitregelung (Ausgleich der Stunden erst zum Quartalsende erforderlich) bestehen bei der StädteRegion sehr gute und flexible Arbeitsbedingungen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Dies kommt insbesondere berufstätigen Frauen zugute (vgl. die einzelnen Angaben oben), weil Familienarbeit überwiegend immer noch von Frauen geleistet wird. Gleichzeitig werden berufstätige Mütter extrem gefordert, da aufgrund der verbesserten Rahmenbedingungen von ihnen auch erwartet wird, dass sie ihren Alltag immer „schaffen“.

Die negativen Auswirkungen der Pandemie mit ihren vielfältigen Beschränkungen r den familiären Alltag können bezogen auf die von A 51 betreuten Familien/Kinder/Elternteile bestätigt werden. Es ist mindestens zu vermuten und teilweise auch nachweisbar, dass Frauen in diesen Familien häufiger unter Gewalt zu leiden haben als vor der Pandemie. Die Bemühungen um die Gleichstellung der Geschlechter werden besonders in Familien in ohnehin schon prekären Lebenslagen durch die Pandemie einen Rückschritt erleiden.

 

A 58:  Mit Bezug zu Corona sind im Amt für Inklusion und Sozialplanung folgende Aktivitäten mit (un-)mittelbarer Gleichstellungsrelevanz durchgeführt worden bzw. in der Durchführung:

 

1. Maßnahme: Befragung zu den sozialen Auswirkungen der Covid19-Pandemie in der StädteRegion Aachen (Vorlage 2021/0134)

Im Zuge der Covid-19-Pandemie wird zunehmend eine gestiegene Sichtbarkeit und Verstärkung sozialer Ungleichheit diskutiert. Befunde verschiedenster Studien weisen darauf hin, dass es soziale Gruppen gibt, die wirtschaftlich, sozial und gesundheitlich besonderen Risiken und Belastungen ausgesetzt sind. Zugleich sind Ressourcen zur Bewältigung der Auswirkungen häufig ungleich verteilt.

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung im Rahmen der Sozialplanung eine Befragung zu den sozialen Auswirkungen der Pandemie in der StädteRegion Aachen initiiert.  Ziel der gemeinsam mit Prof. Sebastian Böhm von der Katholischen Hochschule in Köln konzipierten Erhebung ist es, mehr über die sozialen Folgen für Menschen unterschiedlichen Alters, Geschlechts, Status und Herkunft in der StädteRegion Aachen und deren Umgang mit den Herausforderungen im Alltag zu erfahren.

Die Ergebnisse sollen im Rahmen der Sozialplanung dazu genutzt werden, aufzuzeigen, welche Unterstützungs- und Informationsbedarfe bestehen und wo und wie zum Beispiel auf der Ebene der Sozialräume oder im Zusammenhang mit verschiedenen Lebenslagen ein Beitrag zur Bewältigung der Krise und deren Folgen geleistet werden kann. Detaillierte Ergebnisse der zwei Befragungsrunden werden voraussichtlich im II. Quartal 2021 vorliegen und auf einer aktuell für das III. Quartal 2021 geplanten Veranstaltung zu sozialer Ungleichheit und Gesundheit durch Herrn Prof. Böhm vorgestellt werden.

 

2. Maßnahme: Ideenwettbewerb 2020 mit dem Ziel der Stärkung der sozialen Lebenslage, der Teilhabeprozesse und/oder sozialen Infrastruktur im Kontext der Covid19-Pandemie (Vorlage 2021/0127)

Die prämierten Projekte richten sich an verschiedene Alters- und Bevölkerungsgruppen (u.a. Ältere, Kinder, Familien, junge Menschen, Menschen mit Behinderungen, etc.)  in nahezu allen städteregionalen Kommunen und sind breit gefächert. Im Vordergrund steht bei allen, unter den gegebenen Umständen und Einschränkungen Kontakte zu halten, die Menschen im Viertel zu aktivieren und sich gegenseitig zu unterstützen. U. a. wurden neue offene Treffpunkte errichtet, Angebote digitalisiert. Die über die verschiedenen Projekte erreichten Personengruppen sind nicht geschlechterdifferenziert erfasst, auch befindet sich unter den 20 eingereichten Projektideen kein Vorhaben, welches sich ausschließlich an Frauen wendet. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass aufgrund der Ausrichtung sowie Verortung der Unterstützungs- und Beratungsangebote (u.a. an Schulen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Freiwilligenzentrum, Vereinen) Frauen als Zielgruppe erreicht werden.

 

Darüber hinaus hat das A 58 einige Texte/Informationen in Leichte Sprache übersetzen lassen, von denen Frauen und Männer gleichermaßen profitieren. Die Informationen sind auf der Internetseite abrufbar und grundsätzlich in der männlichen Form verfasst. Das generische Maskulinum dient für die Zielgruppe zur leichteren Verständlichkeit, weicht damit jedoch von den Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache ab und ist aus dem Blickwinkel der Geschlechtergerechtigkeit irritierend.

 

GSB Gleichstellung:

Im Zuge der Pandemie wurde die Internetseite der Gleichstellungsbeauftragten der StädteRegion überarbeitet:

https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/gleichstellung

 

Eine eigene Seite zum Thema Frauen und Corona“ mit wichtigen Informationen und Kontaktdaten von Hilfe- und Beratungsstellen wurde erstellt.

Darüber hinaus haben die Gleichstellungsbeauftragten aus der StädteRegion Aachen und den städteregionalen Kommunen 2020 eine Plakataktion mit wichtigen Notfallnummern konzipiert und durchgeführt. Hunderte Plakate wurden in Apotheken, Arztpraxen und öffentlichen Einrichtungen in der gesamten StädteRegion verteilt. Ein QR-Code führt direkt auf die Homepage der GSB. Das Plakat steht weiterhin zum Download auf der Internetseite zur Verfügung.

 

Neben Anfragen zu allgemeinen Beratungsanliegen ufen sich in der Gleichstellungsstelle derzeit Nachfragen zum sog. „Verhütungsmittelfonds“ zur Bezuschussung ärztlich verordneter Verhütungsmittel für Frauen undnner mit geringem Einkommen.

https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/gleichstellung/lebenslagen/familienplanung-schwangerschaft-geburt

 

Zur Situation der Mitarbeitenden der StädteRegion

Zu den coronabedingten Veränderungen innerhalb der Verwaltung wird u.a. auf die Vorlage 2021/0229 vom 23.04.2021 verwiesen. Der Controlling-Bericht zum Gleichstellungsplan enthält umfangreiche Ausführungen zur Situation der Beschäftigten in der Städteregionsverwaltung (S. 7 ff).

 

Die Zuständigkeiten für den inneren Dienstbetrieb und die Angelegenheiten der Beschäftigten liegen bei A 10 - Zentrale Dienste.

Speziell für die hausinternen Regelungen rund um die Covid-19-Thematik wurde zur Information und Orientierung für alle Beschäftigten eine übersichtlich nach Schlagwörtern aufgebaute FAQ-Liste erstellt, die im Intranet der Verwaltung abrufbar ist und tagesaktuell über die neuesten Entwicklungen und Regelungen informiert.

 

Grundsätzlich wurden und werden sämtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona nicht geschlechtsdifferenziert getroffen. Einzig die besondere Situation von Schwangeren -  die aufgrund von Infektionsschutz und Mutterschutz einem (vorläufigen) Arbeitsverbot unterliegen - beinhaltet naturgemäß einen geschlechtsspezifischen Aspekt. Nach einer arbeitsmedizinischen Beurteilung des Einzelfalls kann das mit Bekanntwerden der Schwangerschaft ausgesprochene allgemeine Beschäftigungsverbot modifiziert und/oder ganz bzw. teilweise aufgehoben werden. Maßgeblich ist in einem solchen Fall die individuelle Arbeitssituation der Schwangeren.

Darüber hinaus erfolgt keine geschlechtsspezifische Differenzierung in Bezug auf Arbeits- und Dienstverhältnisse.

 

Es wurde bisher auch nicht geschlechtsspezifisch erfasst, wie z.B. die Nutzung von Arbeitszeitrahmen und Gleitzeit ausgeschöpft wird oder ob mehr Frauen oder Männer mobile Arbeit nutzen. Eine differenzierte Auswertung ist grundsätzlich möglich, bedeutet jedoch Mehraufwand. Für die Verwaltung steht neben der Pandemiebekämpfung im Vordergrund, dass die Maßnahmen r alle Beschäftigten als hilfreiche Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben möglichst bedarfsgerecht, pragmatisch und unbürokratisch genutzt werden können.

 

Im Sinne des Infektions- und Gesundheitsschutzes wurden - neben den bereits aufgeführten Schutzmaßnahmen - Besprechungen in Präsenz explizit reduziert und die glichkeiten r digitales Arbeiten deutlich erweitert.

 

A 12 - Amt für Digitalisierung und IT ist bestrebt, jede Anfrage zu bedienen, sofern dies technisch realisierbar ist. Stand Februar 2021 nutzten ca. 750 Beschäftigte der StädteRegion mobile Arbeit. Besprechungen werden größtenteils digital über Zoom durchgeführt.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Beschäftigten:

Finanziell wurde das umgesetzt, was die Tarifvertragsparteien vorgegeben haben; also die sog. CORONA-Prämie, die während der Tarifverhandlungen ausgehandelt wurde. Die Leistungen wurden geschlechtsunabhängig an den berechtigten Personenkreis gezahlt. Die ausgezahlten Prämien mussten aus eigenen, städteregionalen Mitteln aufgebracht werden.

 

Es handelt sich bei der Corona-Sonderzahlung um eine Einmalzahlung mit den folgenden Beträgen abhängig von der Entgeltgruppe:

 

Entgeltgruppen

Corona-Sonderzahlung

 

E 1 bis E 8

S 2 bis S 8b

P 5 bis P 8

600,00 

E 9a bis E 12

S 9 bis S 18

P 9 bis P 16

400,00 

E 13 bis E 15

 

 

300,00 

 

Azubis/Praktikanten Kommunen:    

225,00 

Azubis/Praktikanten Bund:

200,00 

 

Hinweis: Im Tarifvertragstext (Stand 26.10.2020) ist keine Corona-Sonderzahlung für die S- und P-Entgeltgruppen erwähnt. Nach Gewerkschaftsangaben ist eine Übertragung auf die S- und P-Entgeltgruppen jedoch sicher.

Alle relevanten Infos auf der Homepage https://oeffentlicher-dienst.info/

 

 

Finanzielle Auswirkungen der Pandemie auf die StädteRegion Aachen

Die wesentlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie liegen in der unmittelbaren Bekämpfung der Pandemie. Neben der Beschaffung von Schutzmaterialien entstehen Kosten für das Abstrichzentrum, für das Impfzentrum, für die Testzentren und für die Kontaktpersonennachverfolgung. Daneben gibt es in den einzelnen OEs verschiedene coronabedingte Aufwendungen bzw. Ertragsminderungen, die mit dem Stand 30.09.2020 (zum dritten Budgetbericht 2020 gemeldete Aufwendungen) der Anlage zur Sitzungsvorlage 2020/0546 entnommen werden können. Der Budgetabschlussbericht zum 31.12.2020 befindet sich derzeit noch bei A 20 - Kämmerei /Kasse in der Auswertung.

 

Das Sozialamt A 50 gewährt zum Thema „usliche Gewalt“ seit Jahren finanzielle Leistungen an die Frauenhäuser (Einzelfallleistungen) sowie Zuschüsse an verschiedene Vereine (bspw. für die Kriseninterventionsstellen sowie für RückHalt e.V.). Diese Leistungen wurden auch schon vor der Pandemie gewährt und werden in unveränderter finanzieller Höhe weiter geleistet.

Der „Corona-Sozialfonds“ bei A 50 wurde gem. Sitzungsvorlage 2020/0398r den SRT 07.07.2020 eingerichtet.

Bei allen Positionen erfolgt keine Unterscheidung nach Geschlecht.

 

 

II. Einschätzungen zur Situation von externen Fachberatungsstellen

 

Um die coronabedingten Auswirkungen auch aus externer Perspektive zu betrachten, wurden Sachstandsberichte durch Fachberatungsstellen eingeholt:

 

Frauen helfen Frauen e.V., Beratungsstelle für Frauen und Mädchen - Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt, Theaterstr. 42, 52062 Aachen (Mail vom 08.04.2021):

Hallo Ulrike,

natürlich unterstützen wir dich und geben die gerne einen Einblick in unsere aktuelle Arbeit. Ab Mai 2020 kam ein Stück Normalität wieder in unsere Arbeit zurück. Nachdem die Inzidenzzahlen gefallen waren und die Schulen und Kitas wieder im Regelbetrieb arbeiteten, konnten auch wir unser niedrigschwelliges Angebot der Offenen Sprechzeit mit persönlichen Beratungen wiedereinführen. Unsere offenen Sprechzeiten sind in der Regel: montags, donnerstags und freitags von 9-12 Uhr und dienstags von 15-17 Uhr. Wir bieten zu diesen Zeiten persönliche Beratung für alle möglichen Problemfelder an, von A wie Armut bis Z wie Zwangsverheiratung.

Wir vermuten, dass im ersten Lockdown viele Mädchen und Frauen den Weg aus verschiedenen Gründen nicht zu uns finden konnten und wir nach den Lockerungen mehr Anfragen erhalten würden. Tatsächlich wurde von Mai 2020 bis zum nächsten Lockdown Mitte Dezember die Offene Sprechzeit sehr gut genutzt. Im Jahr 2019 haben wir 765 dchen und Frauen beraten und 1432 Beratungen durchgeführt. Im Jahr 2020 haben wir trotz der Einschränkungen, 743 Mädchen und Frauen beraten und 1374 Beratungen durchgeführt. Dies ist nur eine kleine Reduzierung im Vergleich zum Vorjahr 2019 und stellt weniger als 5 Prozent dar.

In der persönlichen Beratung achteten wir natürlich darauf, dass die empfohlenen Hygienemaßnahmen (Hände waschen, desinfizieren, Maske tragen) und Abstandsregelungen (Wartebereich nicht zu voll, Stühle versetzen, im Vorfeld darum bitten, nicht mit mehreren Kindern und Angehörigen zu kommen) eingehalten wurden. Begleitungen zu Behörden, Ämtern und anderen Institutionen mussten wir deutlich einschränken, da diese Einrichtungen, ihr Angebot mehrheitlich nur noch online zur Verfügung stellten.

Gerade in der Sozialberatung haben wir einige Klientinnen, die über wenig deutsche Sprachkenntnisse verfügen bzw. Analphabetinnen sind. Für diese Frauen, war das Jahr 2020 (und auch dieses Jahr), sicher ein besonders bitteres. Viele dieser Frauen haben keine eigene E-Mail-Adresse oder können keine eigenen Texte verfassen. Sie können häufig nicht einmal telefonische Terminabsprachen treffen. Oft haben diese Frauen Angst oder schämen sich bei den Institutionen selbst anzurufen. Dies führt zwangsläufig dazu, dass Sie mehr als sonst und länger unser Angebot nutzen.

Leider sind es genau diese Frauen, die nicht an der Befragung vom Frauennetzwerk teilgenommen haben und einiges zu berichtentten. Sie sind ufig alleinerziehend mit mehreren kleinen oder schulpflichtigen Kindern. Die Zeit zu Hause empfinden diese Frauen häufig als unzumutbar und sie erzählen wie sehr sie unter der Situation zu Hause leiden. Die Kinder ganztags zu versorgen und zu betreuen, sich an den schulischen Lernfortschritten zu beteiligen und zu motivieren, setzt einiges voraus.

Wir haben große Bedenken, dass alle Frauen gut für sich und ihre Kinder sorgen können und fordern die Politik auf, gerade bei sozial benachteiligten Familien eine andere Betreuungsstrategie zu entwickeln. Frauen sind keine homogene Gruppe. Auch die technischen Kenntnisse und Ausstattung ist nicht bei allen gleich.

Auch das Thema digitale Gewalt in sozialen Medien, aber auch Gesundheit und Einsamkeit sind Themen, die sich in Zeiten von Corona verstärkt haben und in der Beratung mehr als sonst angesprochen wurden.

Seit dem Shutdown im Dezember 2020 haben wir vor allem telefonische Beratung angeboten. Dabei haben wir unsere offenen Sprechzeiten zeitlich ausgeweitet und dies in der Presse und der digitalen Buswerbung öffentlich bekannt gegeben. Diese sind: montags, donnerstags und freitags von 9-14 Uhr und dienstags von 14-17 Uhr. Somit bieten wir insgesamt 7 Stunden mehr Beratungszeit, als normalerweise an.

Die Fälle, die wir von der Polizei auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes zugewiesen bekommen (Interventionsstelle) bieten wir weiterhin in jedem Falle persönlich an. Dies können mehr als 5 Fälle in der Woche sein selten auch gar keine. Über die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel hatten wir, wie gewöhnlich, viele Fälle.  Aus Datenschutzgründen bieten wir eine E-Mail-Beratung nur in wenigen Fällen an. Wir versuchen die Mädchen und Frauen dahingehend zu motivieren mit uns telefonisch in Kontakt zu treten und können inzwischen auch im Einzelfall Videoberatung anbieten.

Im Februar 2021 bekamen wir wieder vermehrt Anfragen von Mädchen und Frauen und entschieden uns wieder mehr persönliche Beratung anzubieten. Trotz Homeschooling oder fehlender Betreuung im Kindergarten haben wir derzeit ein hohes Nachfrageaufkommen.

Da wir uns der Verantwortung gegenüber Mädchen und Frauen sehr bewusst sind und auf der anderen Seite klar die Vorgabe, der Kontaktreduzierung befolgen müssen, stecken wir sicher auch in einem professionellen Dilemma. Für uns ist daher maßgebend: wenn eine Frau Gewalt zu Hause oder in ihrer Beziehung erlebt, muss sie weiterhin das Recht auf persönliche Beratung und Unterstützung haben.

Sicher versuchen wir einige Themen auch telefonisch zu klären, z.B. allgemeine Fragen zu Trennung und Scheidung oder Terminvereinbarungen mit anderen Behörden. Fest steht allerdings, dass die emotionale Aufarbeitung vieler Problemthemen nur bedingt am Telefon aufzufangen ist.

Bis zum Ende des Lockdowns werden wir weiterhin die ausgeweiteten Beratungszeiten anbieten und auch bei Bedarf persönlich beraten.

Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen sind Mütter und drei von vier dieser Mitarbeiterinnen haben schulpflichtige Kinder. Wir können sehr gut nachfühlen, wie es unseren Klientinnen zu Hause geht. Die Betreuung und Beschulung der Kinder selbstverständlich und ohne alternative Möglichkeiten den Eltern d.h. mehrheitlich den Müttern zuzumuten, ohne auf die jeweilige Lebenssituation zu schauen, halten wir für gefährlich und falsch. Wir würden uns sehr nschen, wenn bei der Diskussion der Umfrageergebnisse des Frauennetzwerkes die Diversität von Frauen- und Mädchenleben Berücksichtigung findet.

Falls Du noch Fragen hast kannst Du Dich sehr gerne bei uns melden.

Viele Grüße, Natalie

 

ckHalt e.V. Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt, Franzstraße 107, 52064 Aachen (Mail vom 12.04.2021):

Liebe Frau Königsfeld, liebe Ulrike,

in Bezug auf die gestellten Fragen geben wir gerne eine aktuelle Stellungnahme über die Arbeit von „ckHalt e.V. Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt“ ab. In Bezug die Nachfrage und Auslastung der Beratungsstellen von RückHalt e.V. (Aachen und Stolberg sowie RückHalt-M für von sexueller Gewalt betroffene Männer in Aachen) zeigt die Statistik, dass im letzten Jahr (wie auch in den Jahren zuvor) ein deutlicher Anstieg bei Beratung und Begleitung zu verzeichnen war.

2019 wurden insgesamt 485 Personen beraten (alle Beratungsstellen) 2020 waren es 579 Personen, d.h. 94 Personen mehr als im Vorjahr. 2019 fanden insgesamt 2.332 Beratungsgespräche (>15 min. bis >61 min.) statt 2020 waren es 3.214 Beratungsgespräche, d.h. 882 Gespräche mehr als im Vorjahr. 2019 fanden insgesamt 24 Begleitungen (zu Polizei, Gerichtsverfahren, sonstige) statt 2020 waren es 47 Begleitungen, d.h. 23 Begleitungen mehr als im Vorjahr.

Diese Steigerungen im Angebot konnten vom RückHalt-Team nur deshalb geleistet werden, weil durch die Corona-Pandemie ab März 2020 andere Aufgabenbereiche stark eingeschränkt waren bis ganz ausgefallen sind (insbesondere Präventions- und Fortbildungsveranstaltungen).

Im 1. Quartal 2021 wurden bisher bereits 218 Personen (davon 18 betroffene Männer) in 959 Beratungsgesprächen beraten und es fanden 16 Begleitungen statt.

D.h. es zeichnet sich r 2021 im Vergleich zu 2020 bereits jetzt wiederum eine erneute Steigerung ab.

Durch sexualisierte Gewalterfahrungen traumatisierte Menschen erleben die Corona-Pandemie und die sich permanent ändernden Rahmenbedingungen sehr häufig als hoch belastend (hohe Trigger-Frequenz durch die unvorhersehbare und unkontrollierbare Lage einhergehend mit sozialer Kontaktreduzierung bis hin zu Isolation). Die psychische Belastunghrt im Vergleich zur Vor-der-Pandemie-Zeit zu einem deutlich gesteigerten existenziell-krisenhaften und komplexen Unterstützungsbedarf.

ckHalt e.V. nahm nach einem ersten Lockdown mit der Umstellung auf ausschließlich telefonische und E-Mail-Beratung (ca. Mitte März bis Mai 2020) nach der Erarbeitung eines belastbaren Hygienekonzeptes in seinen Beratungsstellen die persönliche Beratung und Unterstützung wieder auf und stellt diese den Betroffenen seither durchgehend zur Verfügung.

r die Herstellung pandemie-tauglicher Rahmenbedingungen in den Beratungsstellen für betroffene Frauen in Aachen und Stolberg sowie zur Finanzierung allgemeiner Sachkosten stellte das Land NRW für 2020 unbürokratisch jeweils 16.500 Euro zur Verfügung.

r das laufende Jahr 2021 wurden im 1. Quartal vom Land NRW wiederum sehr unbürokratisch jeweils 4.000 Euro für die beiden Beratungsstellen zur Sachkostenfinanzierung bewilligt.

Ob die stärkere Nachfragen und der erhöhte Unterstützungsbedarf im Themenkomplex sexualisierter Gewalt auch durch die Bedingungen der Corona-Pandemie-Lage hervorgerufen werden, entzieht sich unserer belegbaren Kenntnis.

Die im Jahr 2020 gestiegenen Fallzahlen der Kriminalstatistik (sog. Hellfeld) aus dem Bereich des Polizeipräsidiums Aachen weisen zumindest im Vergleich zu 2019 deutliche Steigerungen bei den Delikten „(versuchte) Vergewaltigung“ = + 42,2% und „sex. Missbrauch von Kindern“ = +59,1% auf.

Ich hoffe, dass unsere Erläuterungen für den Bericht an die Fraktionen im Städteregionstag Aachen hilfreich sind. Gerne stehe ich für Rückfragen und / oder weitere Erläuterungen zur Verfügung.

Herzliche Grüße, Agnes Zilligen -Geschäftsführerin-

 

SKM- Kath. Verein für Soziale Dienste in Aachen e.V. Gewaltlos STARK, Heinrichsallee 56, 52062 Aachen (Mail vom 19.04.2021):

Sehr geehrte Frau Königsfeld,

wir freuen uns, Sie mit beigefügtem Bericht über die Arbeit unseres Projektes „Gewaltlos STARK terarbeit im Kontext häuslicher Gewalt “ im Jahre 2020 informieren zu dürfen.

Gewaltlos STARK“ richtet sich mit seinem Beratungsangebot an die Bürger in der StädteRegion Aachen.  Ziele des Angebotes sind

 das Erreichen einer nachhaltigen Verhinderung von partnerschaftlicher Gewalt durch die Beratung der gewaltanwendenden Männer im 1:1-Setting,

 die Vernetzung der Täterarbeit mit dem Opferschutz, um möglichst passgenaue Hilfskonzepte für die Täter entwickeln zu können und

 Prävention partnerschaftlicher Gewalt durch Information und Aufklärung.

Das Jahr 2020 hat uns alle vor ganz neue Herausforderungen gestellt. Wir freuen uns daher umso mehr, dass wir im Rückblick feststellen können, dass es uns somit trotz alledem gelungen ist, die gute Arbeit fortzusetzen.  Überzeugen Sie sich  durch den Tätigkeitsbericht hiervon selber:

https://skm-aachen.de/ambulante-soziale-dienste/beratung-begleitung/projekt-gewaltlos-stark/gewaltlos-stark/

r das Gelingen unserer Arbeit ist Ihr Engagement und Ihre Unterstützung ein zentraler Aspekt:  Ihre Fürsprache sowohl bei potentiellen Klienten, als auch in öffentlichen, fachlichen und politischen Kontexten -, das Vermitteln von Klienten, sowie die Zurverfügungstellung finanzieller Mittel zur Durchführung des Projektes sind unerlässlich für uns.  Hierfür danken wir Ihnen sehr und schätzen es sehr, dass wir auch im Jahr 2021 auf Ihre Unterstützung bauen dürfen!

Sollten Sie Fragen zu unserem Angebot haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag, Andrea Crombach, Gewaltlos STARK

 

Wie bereits ausgeführt, ist es Wunsch der antragstellenden Fraktionen, dass ein Prozess zur regelmäßigen Berichterstattung über die Corona-Pandemie in der StädteRegion Aachen unter dem Fokus der Geschlechtergerechtigkeit angestoßen wird. Zyklus und Modalitäten müssen noch konkretisiert und ein entsprechender Beschluss herbeigeführt werden.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

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gez.: Dr. Grüttemeier

 

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Anlagen

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