Beschlussvorlage - 2021/0259
Grunddaten
- Betreff:
-
Versorgung der städteregionalen Gebäude und Liegenschaften mit Ökostrom, Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstragsfraktion vom 17.03.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 61 - Immobilienmanagement
- Antragstellend:
- Schroiff, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
19.05.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Städteregionsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
20.05.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktion:
1. Die Städteregionsverwaltung wird gebeten, darüber zu berichten, welche Gebäude und Liegenschaften der Städteregion aktuell bereits mit Ökostrom versorgt werden.
2. Hinsichtlich der Gebäude und Liegenschaften der Städteregion, die noch nicht mit Ökostrom versorgt werden, wird die Städteregionsverwaltung gebeten, nach Auslaufen der bisherigen Strombezugsverträge die Strombelieferung mit Ökostrom auszuschreiben und dem überzeugendsten Ökostromangebot den Zuschlag zu erteilen.
Sachlage:
Die vertraglich vereinbarte Stromversorgung an den 75 städteregionalen Gebäuden und Liegenschaften, welche im Zugriff des Gebäudemanagements sind, erfolgt zu rund 83 % mit Ökostrom.
Unter Berücksichtigung der verschiedenen Ökostromtarife der Anbieter beträgt der Anteil 73 %, welche aus 100 prozentigen regenerativen Energiequellen erzeugt wird. Die restlichen Ökostrom-Versorgungsstandorte weisen einen Anteil von rund 63 % regenerativen Energiequellen (Mittelwert) aus.
Die Verwaltung arbeitet aktuell an einer europaweiten Stromausschreibung, welche uns eine Stromversorgung für die nächsten Jahre sicherstellt und bei der die elektrische Energie zu 100 % aus regenerativen Energiequellen stammt. Weitere Überlegungen hinsichtlich der Anforderung sind, dass der Lieferant ein besonderes Engagement durch die Inbetriebnahme und den Betrieb von neuen Anlagen zu regenerativer Energien nachweist.
Die gelieferten Energiemengen sollten in einer oder mehreren der vorgenannten Voraussetzungen, in seinem unmittelbaren oder mittelbaren Eigentum befindlichen Anlagen erzeugt werden. Ein solcher Nachweis über die vorgenannten Bedingungen wäre durch ein gesondertes, im deutschen Markt anerkanntes Gütesiegel zu erbringen.
Im Folgenden soll auf Grundlage einer vereinfachten Berechnung die finanziellen Haushaltsauswirkungen, einer europaweiten Stromlieferungsausschreibung mit 100 % erneuerbaren Energien Anteil im Verhältnis zu einem prognostizierten Endkundendurchschnittsstrompreis unter Berücksichtigung der eigeführten CO2-Bepreisung verglichen werden.
Die CO²-Abgabe pro Tonne beträgt im Jahr 2021 25,00 €/t CO² und steigt bis zum Jahr 2026 auf maximal 65,00 €/t CO² an. Ab 2027 soll sich der Preis dann frei am Markt bilden. Nach Auslauf der CO²-Preisbindung geht man von einem weiteren Anstieg des Preises aus. Als Referenzjahr soll der Stromverbrauch des Jahres 2019 dienen. Dieser betrug ca. 4,5 Mio. Kilowattstunden.
Gleichzeitig soll mit Einführung der CO²-Bepreisung die EEG-Umlage als Bestandteil des Strompreises sinken. Des Weiteren wird aufgrund der fortschreitenden Energiewende der Anteil der erneuerbaren Energien am Strommix weiter ansteigen und somit der Anteil der Energieträger welcher der CO²-Bepreisung unterliegen abnehmen.
Nach Abschätzung der Prognos AG Studie aus dem Jahr 2020 wird sich der Endkundenstrompreis in den kommenden Jahren nach einem kurzen Anstieg auf dem heutigen Niveau von ca. 30 Cent/kWh einpendeln.
Der Strompreis welcher im Rahmen einer europaweiten Ökostromausschreibung erzielt werden kann, wird auf Grundlage von Referenzpreisen mit 26,5 Cent/kWh angenommen.
Zeitraum 2022-2030 | Strompreis Ct./kWh | Verbrauch pro Jahr | Kosten | Ersparnis |
Durchschnittlicher Endkunden Strompreis | 30,00 | 4.546.402 | 12.275.285,40 € | - € |
Ökostromausschreibung mit 100 % EEG-Anteil | 26,50 | 4.546.402 | 10.843.168,77 € | 1.432.116,63 € |
Unter Berücksichtigung der angenommenen Parameter würde eine Ökostromausschreibung in den kommenden neun Jahren zu einer Haushaltsentlastung von ca. 1,4 Mio. € führen.
Zur detaillierten Ökostrompreisentwicklung und den damit entstehenden Vergleichsdaten wird die Verwaltung mit Einbringen der Beschlussfassung der Stromausschreibung Stellung beziehen können.
Rechtslage:
Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
122,3 kB
|