Beschlussvorlage - 2021/0257

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktion:
 

1. Die StädteRegion Aachen soll vorbildhaft dazu beitragen, dass die Ziele des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess), seiner Fortschreibung (ProgRess II) sowie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in zukünftigen Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau erreicht werden und so zur CO2-Reduzierung beitragen. Hierzu soll die StädteRegion Aachen insbesondere die Nutzung von RC-Baustoffen vorantreiben.

 

2. Um dieses Ziel zu erreichen, sind eventuell anfallende finanzielle Zusatzaufwen-dungen und Einschränkungen bei der Gebrauchstauglichkeit in angemessenem Umfang hinzunehmen.

 

3. Wie in den Beschlussvorlagen des Umweltausschusses ist bei zukünftigen Maßnahmen und Beschlussvorlagen des Bauausschusses eine Aufschlüsselung der ökologischen Auswirkungen in Form einer Sachdarstellung und der Angabe der CO2-Einsparung darzulegen. Dies soll auf der Grundlage des ProgRess, der Fortschreibung ProgRess II sowie des KrWg geschehen.

 

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Sachlage:

 

Zu 1.: Die Verwaltung wird die Ziele des Ressourceneffizienzprommes (ProGress) in den Baumaßnahmen verfolgen und beabsichtigt die Dokumentation bzw. den Nachweis auf Basis des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) zu erbringen.

Das BNB ist auf Bundesebene bereits verpflichtend, wird auf Landesebene bereits eingesetzt und wird perspektivisch auf kommunaler Ebene ebenfalls verpflichtend Einzug halten. Insbesondere wird die Verwaltung versuchen Holz aus der nachhaltigen Forstwirtschaft als klimaneutralen Rohstoff zu verwenden, da dieser über lange Zeit CO² speichert und somit positive Klimawirkungen mit sich bringt.

 

Zu 2.: Die vergaberechtlichen und wirtschaftlichen Grundsätze des kommunalen Handelns müssen Berücksichtigung finden.

 

Zu 3.: Die Verwaltung beabsichtigt, den Nachweis der Ressourceneffizienz im Bauwesen mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen zu erbringen. Die CO2-Bilanz der wesentlichen Baustoffe wird auf Basis der Ökobilanz-Datenbank ÖKOBAUDAT quantifiziert.

 

Rechtslage:

 

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

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Personelle Auswirkungen:

 

Die Erweiterung der Planungsleistungen um das Thema Ressourceneffizienz und dessen Nachweis bzw. Dokumentation wird erhöhte Aufwendungen nach sich ziehen, ohne dass an anderer Stelle Aufgaben entfallen. Die Bindung von Personal pro Baumaßnahme wird steigen. Eine Prognose der prozentuellen Mehraufwendungen ist wegen fehlender Erfahrung nicht möglich.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Um die Ziele des ProGress zu verwirklichen, sind zusätzliche Planungsleistungen notwendig, deren finanzielle Mehrbelastung zurzeit noch nicht quantifizierbar ist und im Haushalt 2022 ff. derzeit noch nicht berücksichtigt wurde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ökologische Auswirkungen:

 

Das Erreichen der Ziele des Resourceneffizienzprogramms bedeutet einen bewussteren und nachhaltigen Einsatz von Baustoffen und wirkt sich positiv auf die Effizienz des Materialeinsatzes aus.

 

 

Im Auftrag:

 

gez.: Jücker

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Anlagen

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