Beschlussvorlage - 2021/0256-E1
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbesserung der allgemeinen Hygiene auf WC- Anlagen sowie präventives Entgegenwirken zum Schutz vor Übertragung ansteckender Krankheiten auf WC-Anlagen in Liegenschaften der StädteRegion Aachen, Antrag der AfD-Städteregionstagsfraktion vom 08.04.2021, schriftlich eingegangen am 29.04.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 61 - Immobilienmanagement
- Antragstellend:
- Gouders, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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19.05.2021
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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20.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktion:
1. Alle WC-Anlagen werden im Waschtischbereich mit Desinfektionsspendern ausgestattet. Es solle allen ermöglicht werden die Türklinke der Ausgangstüre zu desinfizieren. Das könnte auch eine Übergangslösung sein, die Waschtisch Armaturen zu desinfizieren.
2. Alternativ hierzu die Desinfektionsspender vor der Eingangstüre zu montieren.
3. Bei Neubauten soll die Drehrichtung der WC Ausgangstüre immer nach außen öffnen (wenn keine sicherheitsrelevanten oder bauvorschriftlichen Gründe dagegensprechen), so dass es möglich ist, die Türe auch mit dem Ellbogen zu öffnen.
Sachlage:
Nach Rücksprache und in Abstimmung mit dem A 53.2 Gesundheitsamt -Infektionsschutz, Hygiene und Umweltmedizin- sind Desinfektionsmittelspender in öffentlichen Toiletten nicht notwendig.
Das Reinigen der Hände kann auch sehr gut mit Wasser und Seife erfolgen. In Patiententoiletten der Arztpraxen sind Desinfektionsmittelspender deswegen nicht vorgeschrieben.
Händedesinfizieren mag schneller und einfacher sein als gründliches Händewaschen, für „außermedizinische“ Anwendungsbereiche ist das Händewaschen genauso effektiv. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Risiken bei dem unkritischen Einsatz von Desinfektionsmitteln, z.B. die Zunahme von Hautkrankheiten.
Händewaschen mit direkt anschließender Händedesinfektion soll in medizinischen Einrichtungen nicht mehr vorkommen (Hautschädigung, verringerte Wirkung). Es wird entsprechend geschult, mind. 5-10 Minuten zwischen Waschen und Handdesinfektion (z.B. OP) zu warten. Wo die Möglichkeit zum Händewaschen gegeben ist, wird eine Handdesinfektion im nicht-medizinischen Bereich nicht benötigt und schadet eher. Handdesinfektionsspender können die Händehygiene verbessern, wenn viele Personen in kurzer Zeit die Hände „reinigen“ wollen und keine Waschgelegenheit in der Nähe ist, z.B. in Kantinen.
Über die Darstellung des A 53 hinaus wird zur Anzahl der Installationen auf die Vorlage 2021/0256 verwiesen. Für die flächendeckende Installation von Desinfektionsspendern begrenzt auf Handwaschbecken in WC-Anlagen ergeben sich Kosten in Höhe von ca. 90.000 €. Nicht enthalten sind laufende Kosten des Desinfektionsmittels, der Wartung und Reparatur. Ca. 50% aller WC-Anlagen sind mit einem Waschbecken ausgestattet, weitere 25% mit zwei Waschbecken und die restlichen 25% mit mehr als zwei Waschbecken. Die Kosten der Installation vor der Eingangstüre betragen unter diesen Voraussetzungen etwa 60.000 €.
Auf die Öffnungsrichtung nach außen wird in der Regel verzichtet, weil damit eine Gefährdung des Verkehrsweges einhergeht. Die Verwendung von Glas oder Glaselementen als Maßnahme gegen die Gefährdung kommt im Bereich von WC-Anlagen nicht in Betracht.
Im Sinne der Gefahrenabwägung wird die Beibehaltung der Öffnungsrichtung nach innen vorgezogen.
Rechtslage:
Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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77 kB
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