Mitteilungsvorlage - 2021/0292

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Beratungsfolge

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Sach- und Rechtslage:

 

 

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 26.11.2020

  • Herrn Ralf Dautzenberg (SPD-Städteregionstagsfraktion)
  • Herrn Andreas Dittrich (DIE LINKE-Städteregionstagsfraktion)
  • Frau Dina Graetz (GRÜNE-Städteregionstagsfraktion)
  • Herrn Dieter Gronowski (CDU-Städteregionstagsfraktion)
  • Herrn Carsten Mannheims (CDU-Städteregionstagsfraktion)
  • Herrn Jost Nobis (CDU-Städteregionstagsfraktion)
  • Herrn Daniel Reinartz (GRÜNE-Städteregiontagsfraktion)
  • Frau Dr. Sabine Stolten (FDP-Städteregionstagsfraktion)
  • Herrn Klaus Stumpf-Hengelhaupt (SPD-Städteregionstagsfraktion)
  • Herrn Heinz Theuer (UPP-Städteregionstagsfraktion)

 

gemäß § 41 Abs. 5 KrO NRW als sachkundige Bürger_innen zu stimmberechtigten

Mitgliedern für den Bauausschuss bestellt.

 

Nach § 41 Abs. 4 KO NRW finden auf die Mitglieder der Ausschüsse die für den Städteregionstag geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. In analoger Anwendung des § 46 Abs. 3 Satz 2 KrO NRW werden die sachkundigen Bürger_innen von der ausschussvorsitzenden Person eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtung kann in der Weise erfolgen, dass die Betreffenden durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis zu der folgenden, von der vorsitzenden Person zu verlesenden Formel bekunden:

 

Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beach-ten und meine Pflichten zum Wohle der StädteRegion Aachen erfüllen werde.“

 

Über die Verpflichtung wird eine vom dem_der einzelnen sachkundigen Bürger_in und der ausschussvorsitzenden Person zu unterzeichnende Niederschrift gefertigt.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

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Im Auftrag:

 

gez.:cker

 

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