Beschlussvorlage - 2021/0258

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktion:
 

1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, an allen Standorten der Berufskollegs (und des Weiterbildungskollegs) den Bau von überdachten Fahrradabstellanlagen zu planen bzw. bestehende Fahrradabstellanlagen daraufhin zu überprüfen, wie sie gemäß den Leitlinien des ADFC umgestaltet werden können.

 

2. Die Verwaltung wird darüber hinaus darum gebeten, zu überprüfen, ob für diese Maßnahmen Fördermittel aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ des BMVI beantragt werden können.

 

3. Anknüpfend an den Beschluss des Städteregionsausschusses vom 05.03.2021, Parkplatzflächen der StädteRegion Aachen für die Erzeugung und Versorgung mit Solarstrom zu nutzen, sollten die Standorte der Fahrradabstellanlagen so gewählt werden, dass auf den Dächern der Anlagen PV-Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom installiert werden können.

 

 

 

 

 

 

 

Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, an allen Standorten der Berufskollegs (und des Weiterbildungskollegs) den Bau von überdachten Fahrradabstellanlagen zu planen bzw. bestehende Fahrradabstellanlagen daraufhin zu überprüfen, wie sie gemäß den Leitlinien des ADFC umgestaltet werden können.

 

2. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, zu überprüfen, ob für diese Maßnahmen Fördermittel aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ des BMVI beantragt werden können.

 

3. Die Verwaltung wird damit beauftragt, an allen Standorten der Berufskollegs (und des Weiterbildungskollegs) Fahrradabstellanlagen mit Gründächern zu planen.

 

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Sachlage:

 

Zu 1.: Die Verwaltung wird die Errichtung von Fahrradabstellanlagen planen und auf die Anforderungen, die sich aus den Leitlinien des ADFC ergeben, hin überprüfen.

 

Zu 2.: Die Verwaltung überprüft, ob für diese Maßnahmen Fördermittel aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ des BMVI beantragt werden können.

 

Zu 3.: Die Verwaltung hat den ursprünglichen Beschlussvorschlag abgeändert, weil die Installation von Photovoltaikanlagen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit an Mindestgrößen gebunden ist. Der Grenzwert der Fläche für eine wirtschaftliche Installation von Photovoltaikanlagen liegt unter den Randbedingungen, die bei Fahrradabstellanlagen gegeben sind, bei etwa 40 m2.

 

Alternativ wird die Verwaltung bei der Planung der Fahrradabstellanlagen eine Dachbegrünung planen.

 

Rechtslage:

 

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

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Personelle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Über die Planungsleistungen hinaus gibt es zunächst keine finanziellen Auswirkungen.

 

r die Fahrradabstellanlagen sind im Produkt 01.12.03 Gebäudemanagement für Schulgebäude- in den Teilprodukten 961200, 961210, 961220, 961230, 961240, 961242, 961243, 961244, 961245 und 961246 jeweils unter der Investitionsnummer 01 15.000 € im Haushalt 2021 berücksichtigt.

 

Ökologische Auswirkungen:

 

Zu 1.: Durch Anreize für mehr Fahrradnutzung ergibt sich perspektivisch eine Verbesserung der ökologischen Bilanz.

 

Zu 3.: Sofern die Planung der Gründächer umgesetzt wird, ergibt sich ein verbessertes Mikroklima im Nahbereich der Standorte.

 

Im Auftrag:

 

gez.: Jücker

 

 

 

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Anlagen

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