Mitteilungsvorlage - 2021/0238

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Beratungsfolge

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Sachlage:

Mit der  Neuordnung der Zuständigkeiten der Fachausschüsse zu Beginn der laufenden Wahlzeit im Herbst 2020 wurden die Angelegenheiten der wirtschaftlichen Beteiligungen in den Ausschuss für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen zugeordnet.

Zur Information des Fachausschusses gibt die Verwaltung mit dieser Beratungsvorlage einen Einblick in die Aufgaben der Beteiligungsverwaltung sowie eine Übersicht über die alle Beteiligungsunternehmen, an denen die StädteRegion unmittelbar als Gesellschafterin beteiligt ist.

Als zentrale Organisationseinheit ist die Stabsstelle S 80 federführend bei der Wahrnehmung von Aufgaben der StädteRegion Aachen als Gesellschafterin der dieser Unternehmen und für die damit verbundenen gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Sie koordiniert als Schnittstelle alle wirtschaftlichen Angelegenheiten zwischen den Beteiligungsunternehmen und der Behördenleitung bzw. den zuständigen Geschäftsbereichen der StädteRegion Aachen sowie der Städteregionsvertretung. Die Beteiligungsverwaltung beinhaltet die Aufgabenwahrnehmung in kommunalverfassungsrechtlichen Angelegenheiten im Verhältnis zu ihren Gesellschaften, insbesondere die Entscheidungsvorbereitungen, sowie die Beschlussausführungen in folgenden Bereichen:

  • Beschlussfassung der Städteregionsvertretung in Grundsatzangelegenheiten der wirtschaftlichen Beteiligungen (z.B. Gründungsprozesse von Unternehmen, Fusionen, Liquidation und Kauf/Verkauf von Geschäftsanteilen; Entwurf/Änderung von Gesellschaftsverträgen und Verbandssatzungen; Finanzierungs- und Zuschussangelegenheiten der Beteiligungen; Rechtsakte, wie z.B. Betrauungen; Bürgschaften und Darlehensverträge etc),
  • Umsetzung aller dazu notwendigen kommunalrechtlichen Anzeigeverfahren,
  • Prüfung von Geschäftsunterlagen und Verträgen zu Sonderanlässen der Beteiligungen. Erarbeitung von strategischen Lösungen und Empfehlungen, Begleitung von Geschäftsprozessen städteregionaler Unternehmensbeteiligungen aus der Gesellschafterperspektive,
  • Beschlüsse zur Wahl/Besetzung der Gremien in AG, GmbH, Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen,
  • Weisungsbeschlüsse an die Vertreter des Städteregionstages (§ 26 Abs 4 KrO NRW).

Die analytische und fachliche Informationsaufbereitung im Rahmen des Beteiligungscontrollings (z.B. Vorbereitung von Aufsichtsratssitzungen, strategische Bewertung und Kommentierung der Aufsichtsratsunterlagen für die Mitglieder der StädteRegion) sind ein wesentlicher Teil des Aufgabenfeldes der S 80. Die dazu vorbereiteten Informationen und Erläuterungen werden in Abstimmung mit der Behördenleitung den Gremienmitgliedern über das Ratsinformationssystem Allris bereitgestellt, die damit über zusätzliche und gleichgerichtete Informationen für ihre Beratungen erhalten.

Des Weiteren erstellt S 80 gem. § 117 der Gemeindeordnung  NRW (GO NRW) jährlich einen Beteiligungsbericht, der über die Beteiligungsverhältnisse, die Jahresergebnisse, den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals sowie die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der StädteRegion Aachen informiert.

Der aktuelle Beteiligungsbericht wird mit dem Jahresabschluss der StädteRegion zum 31.12.2019 im Städteregionstag am 24.06.2021 vorgelegt. Der Städteregionstag hatte in seiner Sitzung  am 17.09.2020 beschlossen, auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2019 zu verzichten und die Verwaltung beauftragt, anstatt dessen einen Beteiligungsbericht für das Jahr 2019 zu erstellen (vgl. Sitzungsvorlage 2020/0464).

Die Beteiligungsberichte sind im Internet ( https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/wirtschaftliche-beteiligungen-und-zentrales-controlling-s-80/beteiligungsberichte ) veröffentlicht.

Der Beratungsvorlage ist als Anlage eine grafische Darstellung der unmittelbaren und der mittelbaren Beteiligungen der StädteRegion beigefügt.

 

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gez.: Dr. Grüttemeier

 

 

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Anlagen

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