Beschlussvorlage - 2021/0229
Grunddaten
- Betreff:
-
Controlling Gleichstellungsplan 2019 - 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Antragstellend:
- Königsfeld, Ulrike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen
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Vorberatung
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06.05.2021
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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20.05.2021
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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24.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:
1. Er nimmt den Zwischenbericht zur Zielerreichung des Gleichstellungsplans 2019 – 2023 für die StädteRegion Aachen zustimmend zur Kenntnis.
2. Er stellt fest, dass die StädteRegion Aachen mit einer Gesamtfrauenquote von 74,15 Prozent (ohne JC, Stand 01.01.2021) in Bezug auf Geschlechterparität und Chancengleichheit gut aufgestellt ist, im Bereich der Behördenleitung und auf Arbeitsgruppenleitungsebene jedoch weiterhin Unterrepräsentanz besteht.
3. Er stellt fest, dass die im Berichtszeitraum angelassenen Maßnahmen im Sinne der Experimentierklausel trotz Corona-Pandemie zur Verbesserung der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
4. Er beauftragt die Verwaltung, die Ziele des Gleichstellungsplans 2019 – 2023 weiterhin im Sinne der Beschlusslage vom 13.12.2018 (Vorlage PERS 2018/0429) zu verfolgen und die Erfahrungen aus der Pandemie bei der Umsetzung mit einfließen zu lassen.
Sachlage:
Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2018 auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) den Gleichstellungsplan (GLP) für die StädteRegion Aachen 2019 – 2023 beschlossen. Auf Sitzungsvorlage PERS 2018/0429 wird verwiesen.
Die Zielsetzung des GLPs besteht grundsätzlich darin aufzuzeigen, in welchen Bereichen (nach)gesteuert werden muss, um die Gesetzeszwecke „Frauenförderung, Abbau struktureller Diskriminierung und Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer“ auch tatsächlich in der Lebens- und Arbeitswirklichkeit in der Städteregionsverwaltung umzusetzen.
Nachdem die Zielvorgaben aus den vorangegangenen Frauenförderplänen weitestgehend erreicht wurden, konzentriert sich die Verwaltung im laufenden Geltungszeitraum im Sinne der „Experimentierklausel“ aus § 6 a LGG schwerpunktmäßig auf die Entwicklung „digital unterstützender vereinbarkeitsorientierter Modelle“ für die Beschäftigten der StädteRegion, um eine NEUE partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.
Konkret bedeutet dies, dass alle digitalen Prozesse auch dahingehend betrachtet werden, ob sie zu einer verbesserten partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen können.
Bei Beschlussfassung zum GLP konnte noch niemand ahnen, welche Entwicklungen der Bereich Digitalisierung aufgrund der Covid-19-Pandemie nehmen würde und welche Aktualität gerade der Einsatz des „alternativen Instruments“ mit dem Schwerpunkt Digitalisierung haben würde. Die Pandemie hat zahlreiche Entwicklungen in ungeahntem Tempo vorangetrieben.
Aber auch unabhängig von den durch die Covid-19-Pandemie extrem beschleunigten Digitalisierungsprozessen hat die StädteRegion im Überprüfungszeitraum diverse Maßnahmen im Sinne der Zielsetzungen des LGGs (weiter)entwickelt, auf die der beiliegende Zwischenbericht eingeht.
Das Monitoring belegt deutlich, dass die StädteRegion Aachen sich mit der beschriebenen Schwerpunktsetzung auf einem zukunftweisenden Weg befindet, den es konsequent in ausgewogener Balance von „Vereinbarkeit - Flexibilität - BGM – Privatleben“ aller Beschäftigten weiter zu verfolgen gilt.
Rechtslage:
Jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten erstellt gem. § 5 Abs. 1 LGG jeweils für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren einen Gleichstellungsplan und schreibt diesen nach Ablauf fort.
Nach einer Laufzeit von längstens zwei Jahren ist gem. § 5 Abs. 7 die Zielerreichung des GLPs zu überprüfen. Wird erkennbar, dass dessen Ziele nicht erreicht werden, sind Maßnahmen entsprechend anzupassen beziehungsweise zu ergänzen.
Die Gleichstellungspläne und die Überprüfungen sind gem. § 5 Abs. 4 und Abs. 7 Satz 3 durch die Vertretung der Körperschaft zu beschließen.
Personelle Auswirkungen:
Wie bisher.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Keine.
Ökologische Auswirkungen:
Keine.
Soziale Auswirkungen:
Indirekt durch die Umsetzung von Maßnahmen.
Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:
Abhängig von der Art der umgesetzten Maßnahmen.
gez.:
Dr. Grüttemeier
Städteregionsrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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836,5 kB
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