Beschlussvorlage - 2021/0203
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerfahrt 2021 in den Partnerkreis Riesengebirge
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- S 85 - Strukturentwicklung, Tourismus, Europa und Ehrenamt
- Antragstellend:
- Lulinski, Monika
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Partnerschaftsbeirat
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Entscheidung
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24.03.2021
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Sachlage:
Seit 2012 bietet die StädteRegion Aachen jährlich eine Bürgerfahrt in den polnischen
Partnerkreis Riesengebirge (bis 2020 Kreis Jelenia Góra) an. Die Bürger_innen haben die Möglichkeit, durch ein spannendes und abwechslungsreiches Programm die Sehenswürdigkeiten und die Kultur unseres niederschlesischen Partnerkreises im Riesengebirge näher kennenzulernen und mehr über die Zusammenarbeit der Partnerkreise zu erfahren.
Insgesamt haben rund 400 Bürger_innen an den bisherigen Bürgerfahrten teilgenommen.
Bis 2019 war die Organisation und Umsetzung der Bürgerfahrt in den Partnerkreis Riesengebirge vollständig in der Verantwortung der Stabsstelle 85 gewesen.
Im Jahr 2019 ist die Organisation und Durchführung erstmalig, unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Vorschriften, an ein regionales Reiseunternehmen vergeben worden. Dies soll zukünftig im gleichen Umfang stattfinden. Qualität und Charakter der Fahrten sollen auch in den kommenden Jahren beibehalten werden. Es soll weiterhin eine bürgerorientierte Fahrt mit dem Fokus auf Bürgerkontakt sowie Partnerschaftspflege bleiben.
Aufgrund der Entwicklungen in Zusammenhang mit dem Ausbruch der weltweiten Corona Pandemie, sowie den Vorgaben zur Eindämmung von Covid-19, ist die Bürgerfahrt 2020 abgesagt worden.
In diesem Jahr soll die Bürgerfahrt nach Möglichkeit unter den gegebenen Maßnahmen umgesetzt werden.
Zu beachten ist, ob eine Umsetzung der Bürgerfahrt unter Einhaltung der im Herbst 2021 geltenden CoronaSchVO sinnvoll und auch wirtschaftlich für ein Reiseunternehmen ist. Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass die Teilnehmenden der Fahrt zum größten Teil zur Risikogruppe gehören.
Darüber hinaus sollten die Coronaregeln und Einreisebestimmungen im Ausland (wie z.B. negative COVID-19 Testergebnisse, Impfnachweise und Quarantänebestimmungen) bei Einreise berücksichtigt werden.
Aufgrund der unklaren Entwicklung werden vorerst alle Vorbereitungsmaßnahmen unter Vorbehalt durchgeführt.
Die Organisation und Durchführung der Fahrt 2021 soll nach den Vorgaben und Wünschen der StädteRegion Aachen durch ein regionales Reiseunternehmen umgesetzt werden. Qualität und Charakter der Fahrt sollen beibehalten werden. Es soll weiterhin eine „Bürgerfahrt“ mit dem Fokus auf dem Bürgerkontakt bleiben.
Darüber hinaus soll der preisliche Rahmen berücksichtigt werden, sodass die Reise weiterhin erschwinglich bleibt. In der Vergangenheit betrug der Kostenbeitrag 410,- € pro Person im Doppelzimmer und 420,- € pro Person im Einzelzimmer.
Bei der Programmgestaltung wird die StädteRegion Aachen weiterhin unterstützend tätig sein, Pressearbeit übernehmen und einen Raum im Haus der StädteRegion Aachen für die Informationsveranstaltung zur Verfügung stellen.
Die StädteRegion Aachen übernimmt die Eintrittskosten der Besichtigungspunkte sowie die Kosten der Reiseleitung vor Ort i.H. v. ca. 1.500,- €.
Rechtslage:
Die Städtepartnerschaftsarbeit mit dem Kreis Riesengebirge ist eine freiwillige Aufgabe der Städteregion Aachen.
Personelle Auswirkungen:
Keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt der StädteRegion Aachen stehen im Produkt 15.01.01 „Strukturentwicklung und Wirtschaftsförderung“, Teilprodukt „Europa“ bei dem Sachkonto 549906 „Aufwendungen Partnerschaftspflege“ Haushaltsmittel i. H. v. insgesamt 25.000,- € zur Verfügung. Aus diesem Ansatz wird jedes Jahr ein Anteil der StädteRegion Aachen i. H. v. 1.500,- € bestritten. Im Übrigen erfolgt die finanzielle Abwicklung der Bürgerfahrt über den regionalen Reiseanbieter.
Im Auftrag:
gez.: Terodde