Beschlussvorlage - 2018/0450-E2
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 10 - Zentrale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Städteregionstag
|
Entscheidung
|
|
|
13.12.2018
|
Sachlage:
Die Anzahl der im Stellenplan 2019 benötigten Stellen beträgt 1818 Stellen.
Der Stellenbedarf wurde wie folgt ermittelt:
1. | Ausgangsbasis
Ausgangsbasis für den Stellenplan 2019 ist der Stellenplan 2018 in der Fassung des Städteregionstagsbeschlusses vom 14.12.2018 mit 1767 Stellen. | |
|
|
|
2. | Stellenplanauswirkungen 2019 – Kindertagesstätten - Sitzungsvorlagen-Nr.: 2018/0447 - |
+ 24 Stellen |
|
|
|
3. | Stellenplanauswirkungen 2019 – Beamtenanwärter/innen - Sitzungsvorlagen-Nr.: 2018/0448 - |
+ 1 Stelle |
|
|
|
4. | Stellenplanauswirkungen 2019 – Allgemeine Verwaltung - Sitzungsvorlagen-Nr.: 2018/0449-E1 - |
+ 26 Stellen |
|
|
|
Insgesamt ergibt sich somit für den Stellenplan 2019 ein Bedarf an 1818 Stellen. Der Stellenplan wird um 51 Stellen erhöht. Die Stellen verteilen sich wie folgt:
443Beamtenstellen
1375Beschäftigtenstellen.
Die Verteilung der Stellen auf die einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Stellenplan 2019.
Rechtslage:
Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) KrO ist der Städteregionstag für den Erlass des Stellenplans zuständig.
Personelle Auswirkungen:
Durch den vorgeschlagenen Beschluss unmittelbar keine.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Im Entwurf des Haushaltes 2019 sind Personalkosten für die in den Sitzungsvorlagen-Nr.: 2018/0447 bis 0449 dargestellten Stellenbedarfe berücksichtigt. Für die in der Sitzungsvorlagen-Nr.: 2018/0449_E1 dargestellten Stellenbedarfe sind Personalkosten im Entwurf des Haushaltes 2019 zum Teil berücksichtigt, bzw. zu berücksichtigen.
In Vertretung:
gez.: Hartmann
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
59,6 kB
|