Beschlussvorlage - 2018/0519-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er nimmt die weiteren ergänzenden Ausführungen der Verwaltung zum Entwurf der Haushaltssatzung der StädteRegion Aachen für das Haushaltsjahr 2019 im Hinblick auf den voraussichtlich deutlich reduzierten Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) nach dem SGB II zur Kenntnis.
  2. Er empfiehlt dem Städteregionstag, eine Veränderung gegenüber dem Verwaltungsentwurf bei der Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 nach der nachstehend dargestellten Alternative 3 vorzunehmen.
  3. Er nimmt zur Kenntnis,
  • dass durch die mit Alternative 3 dargestellte gemeindefreundliche Maßnahme der Wenigerertrag gegenüber den Altkreiskommunen i.H.v. rd. -4,62 Mio. € auch ohne Umlageerhöhung kompensiert wird,
  • dass dadurch allerdings die Ausgleichsrücklage auf Null zurückgeführt wird und
  • dass aufgrund der deutlichen Steigerung der Landschaftsumlage im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung und aufgrund der vorstehenden Beschlüsse mit einer Erhöhung der Städteregionsumlage ab dem Haushaltsjahr 2020 zu rechnen ist.
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Sachlage:

Mit Sitzungsvorlage 2018/0519 wurden dem Städteregionsausschuss die aus Sicht der Verwaltung vorzunehmenden Änderungen am Haushaltsentwurf 2019 empfohlen. Zwischenzeitlich verdichten sich die Anzeichen, dass eine weitere Veränderung zum Haushaltsentwurf 2019 notwendig ist.

Bereits im Rahmen der Einbringung des Haushaltsentwurfs 2019 im Städteregionstag am 11.10.2018 hat Dez. II eindringlich auf das Risiko hingewiesen, dass im Haushaltsentwurf der Anteil an der 5 Mrd.-Entlastung des Bundes mit dem laut aktueller Gesetzeslage vorgesehenen Anteil von 10,2% der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU), aufgrund einer Gesetzesänderung deutlich gekürzt werden könnte. Auch in der Bürgermeisterkonferenz am 28.08.2018 im Rahmen des Benehmensverfahrens zum Haushalt 2019 haben SR und Dez. II dies umfassend dargestellt.

Genau dieses Risiko scheint sich jetzt mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der eine Erstattungsquote zugunsten der Kreisebene von nur noch 3,3 % vorsieht, zu realisieren. Dies würde zu einer Einnahme von nur noch 4.488.000 €hren und somit zu einer Verschlechterung gegenüber dem Haushaltsentwurf um 9.384.000 € (davon rd. 4,76 Mio. € Anteil Stadt AC und rd. 4,62 Mio. € Anteil Altkreiskommunen). Die Absenkung von 10,2% auf 3,3% geht einher mit einer geplanten anderen Verteilung des zugrunde liegenden bundesweiten Anteils von 1 Mrd. € (an den zuvor genannten 5 Mrd. €), nämlich nicht mehr über die Erstattung von KdU an die Kreis-ebene sondern über Umsatzsteueranteile direkt an die Städte und Gemeinden. Die regionsangehörigen Kommunen erhalten demnach voraussichtlich im Jahr 2019 eine höhere Umsatzsteuerbeteiligung und damit eine Haushaltsverbesserung von rd. 7,1 Mio. € (davon rd.  4,15 Mio. € Anteil Stadt AC und rd. 2,95 Mio. € Anteil Altkreiskommunen). Die Differenz zu der geringeren KdU-Erstattung von rd. -9,4 Mio. € liegt darin begründet, dass für die Umsatzsteuer andere Verteilschlüssel im Wesentlichen ausgerichtet an der Wirtschaftskraft gelten.

Es bestehen aus Sicht der Verwaltung folgende Alternativen, die zuvor dargestellte Problematik zu lösen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass sich aufgrund der differenzierten Umlage für die Stadt Aachen automatisch eine Erhöhung des zuzurechnenden Betrags von rd. -4,76 Mio. € und damit eine erhöhte Umlage ergibt, so dass sich die nachfolgend dargestellten Alternativen nur auf den Altkreis beziehen.

 

Alternative 1

Das Risiko der verminderten Bundeserstattung verbleibt im Haushalt 2019, ohne dass eine Veränderung der Haushaltsansätze erfolgt. Bezogen auf die Stadt Aachen würde der Anteil von rd. -4,76 Mio. € über die Abrechnung der differenzierten Umlage ausgeglichen. Der Anteil der Altkreiskommunen von rd. -4,62 Mio. € sste im Rahmen der Bewirtschaftung des Haushalts 2019 aufgefangen werden. Gelingt dies nicht oder nur teilweise, ergäbe sich ein entsprechender Fehlbetrag, der aus der Ausgleichscklage gedeckt werden müsste. Ob ein solch risikobehafteter Haushalt vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung wahrscheinlich und zum Zeitpunkt der Genehmigung sicherlich vorliegenden gesetzlichen Reduzierung des Bundesanteils (von 10,2% auf voraussichtlich 3,3%) genehmigungsfähig wäre, erscheint höchst zweifelhaft.

 

Alternative 2

Der geringere Ertrag bei der StädteRegion bezogen auf die Altkreiskommunen beträgt rd. -4,62 Mio. €. Demgegenüber belaufen sich die Mehrerträge bei den Altkreiskommunen aus Umsatzsteueranteilen auf rd. +2,95 Mio. €. Der Ausgleich von rd. -4,62 Mio. € erfolgt einerseits aus dem Mehrertrag aus den Umsatzsteueranteilen bei den Altkreiskommunen  - und zwar über eine Umlageerhöhung um 0,6129% auf 40,9991% = 2,95 Mio. und andererseits über die nach Einbringung des Haushaltsentwurfs am 11.10.2018 eingetretenen Verbesserungen aus der Modellrechnung zum Finanzausgleich 2019 (Mitteilung des MHKBG NRW vom 30.10.2018) = rd. 1,65 Mio. €.

 

Alternative 3

Die Wenigereinnahme bei der StädteRegion bezogen auf die Altkreiskommunen von rd. -4,62 Mio. € wird vollständig durch die StädteRegion aufgefangen durch die eintretenden Verbesserungen aus der Modellrechnung zum Finanzausgleich 2019 (rd. 1,6 Mio. €, vgl. SV 2018/0519), durch einen höheren veranschlagten Fehlbedarf und damit eine höhere Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage (Restbestand rd. 1,8 Mio. €), sowie im Übrigen mit den noch fehlenden rd. 1,2 Mio. € durch Ansatzreduzierungen in der Sozialhilfe auf Basis der zwischenzeitlichen Erkenntnisse aus dem III. Budgetbericht 2018 vom 15.10.2018. Die Mehrerträge aus der Umsatzsteuer verbleiben in dieser Variante vollständig bei den Altkreiskommunen.

 

 

Auch wenn die Bürgermeisterkonferenz in ihrer Sitzung am 28.08.2018 über das zuvor beschriebene Risiko durch den Städteregionsrat und durch Dez. II informiert wurde, schlägt die Verwaltung vor, die Alternative 3 umzusetzen.

Da die regionsangehörigen Kommunen ihre Haushaltsentwürfe 2019 schon eingebracht und teilweise schon beschlossen haben, wäre es nicht gemeindefreundlich, zum jetzigen Zeitpunkt eine Umlageerhöhung vorzunehmen.

Gleichwohl weist die Verwaltung darauf hin, dass durch Umsetzung der Alternative 3 durch die dann eintretenden zusätzlichen Belastungen im Haushalt 2019 die Ausgleichsrücklage auf Null zurückgeführt würde. Da aber im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung eine deutliche Erhöhung der Landschaftsumlage ab 2020 zu erwarten ist (vgl. Zahlen aus dem Haushaltsentwurf 2019) und auch in den nächsten Jahren von einem geringeren Ertrag bei den Erstattungen der KdU (5-Mrd.-Paket, Weniger-Anteil Städteregion Aachen rd. 9,4 Mio. €) auszugehen ist, ist schon heute mit einer deutlichen Erhöhung der Städteregionsumlage 2020 zu rechnen.

 

 

 

Rechtslage:

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag für den Erlass der Haushaltssatzung ausschließlich zuständig.

 

 

Im Auftrag

gez. Jansen

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