Beschlussvorlage - 2018/0549

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er begrüßt die Schaffung der barrierefreien Teilhabe an den Angeboten des ENERGETICON.
  2. Er stellt für die barrierefreie Umgestaltung der äeren Erschließung auf dem Museumsgelände der ENERGETICON gGmbH 25.000,00 € aus dem Bereich Inklusion zur Verfügung.
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Sachlage:

Mit Schreiben vom 16.11.2018 (siehe Anlage) beantragt die ENERGETICON gGmbH eine Zuwendung zur Herstellung einer barrierefreien Zuwegung zwischen den Ausstellungsbereichen auf dem Außengende des ENERGETICON.

 

Die Museumsgebäude sind in den letzten zehn Jahren vom LVR barrierefrei umgebaut worden. Das Außengelände der Museumsanlage ist aufgrund begrenzter finanzieller Spielräume nur sehr reduziert barrierefrei ausgebaut worden.

 

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass dieser Standard nicht den Anforderungen eines Museumsbetriebes, der alle Bevölkerungsgruppen ansprechen will, gerecht wird. Deshalb bittet das Museum um eine einmalige Zuwendung für die entsprechende Optimierung der Wegoberflächen.

 

Die Baumaßnahme sieht einen ca. 350 Meter langen und zwei Meter breiten Asphaltweg vor, der Bogenhallen, Fördermaschinenhaus und Waschkauengebäude verbindet. Bisher existieren nur Wege mit wassergebundenen Oberflächen, die aus grobflächigem Schotter bestehen. Dies entspricht nicht den Kriterien der Barrierefreiheit.

 

Die Zuwendung sollte an die ENERGETICON gGmbH, Konrad-Adenauer-Allee 7,

52477 Alsdorf erfolgen, die sich vertraglich verpflichtet, den Weg 2019 barrierefrei auszubauen. Zusätzlich sind verschiedene Ergänzungen r eine umfassende Barrierefreiheit wie zum Beispiel ein Blindenleitsystem geplant.

 

 

Rechtslage:

Auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 30 - Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport - verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Recht von Menschen mit Behinderungen anzuerkennen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen und alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, damit Menschen mit Behinderungen

-        Zugang zu kulturellem Material in zugänglichen Formaten

-        Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen kulturellen Aktivitäten in zugänglichen Formaten

-        Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen, wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken und Tourismusdiensten, sowie, so weit wie möglich, zu Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung

haben.

Der Städteregionsausschuss ist zuständig gem. § 4 Absatz 1) Buchstaben c) der Hauptsatzung.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Der barrierefreie Ausbau der Wege auf dem Museumsgelände der ENERGETICON gGmbH hat ein Gesamtkostenvolumen von ca. 32.000,- laut Antrag. Die Höhe der Zuwendung beträgt 25.000,-,  der Eigenanteil der ENERGETICON gGmbH beläuft sich auf ca. 8.000,- . Da es sich bei dem Aufwand um einen Transferaufwand handelt, werden zur Deckung der Ausgabe Mittel aus dem dem Sachkonto 543963 „Sachaufwand Inklusion“ herangezogen. Ausreichende Mittel stehen dort im Haushalt zur Verfügung.

 

 

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:

Bisher können die Besucher/innen mit Behinderung nur mit persönlicher Unterstützung die verschiedenen Gebäude des ENERGETICON besichtigen. Mit dem barrierefreien Ausbau der inneren Museumserschließung eröffnet sich für Menschen mit Behinderung dieglichkeit der selbstständigen Teilhabe in einem für die Region sehr wichtigen historischen Bergbaumuseum.

 

 

Im Auftrag

gez.: Prof. Dr. Vomberg

 

 

 

Anlage:

Antrag der ENERGETICON gGmbH vom 16.11.2018

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Anlagen

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