Beschlussvorlage - 2018/0532
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung von Familien durch Änderungen der KiTa-Beiträge, Antrag der DIE LINKE-Städteregionstagsfraktion vom 02.11.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Antragstellend:
- Franzen, Alexander
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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29.11.2018
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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29.11.2018
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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13.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:
1. Er beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit den Jugendamtskommunen
und dem Jugendamtselternbeirat dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss ein
Konzept zur Entlastung von Familien durch Änderungen der KiTa-Beiträge
vorzulegen.
2. Das Ergebnis ist dem Städteregionstag zusammen mit eventuellen Vorschlägen für die Änderung der Kinderfördersatzung im zweiten Halbjahr 2019 vorzulegen.
Sach- und Rechtslage
Mit dem dieser Sitzungsvorlage beigefügten Schreiben vom 02.11.2018 beantragt die DIE LINKE-Städteregionstagsfraktion für die Sitzung des Städteregionstages am 13.12.2018 um Aufnahme in die Tagesordnung und um die Abstimmung des folgenden Beschlussvorschlages:
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welcher Höhe Eltern durch die Senkung von Kita-Beiträgen entlastet werden können.
2. Dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss wird ein Konzept vorgelegt, wie Familien mit niedrigen bis durchschnittlichen Einkommen durch eine Kombination aus höheren Bemessungsgrenzen und pauschalen Entlastungen überdurchschnittlich entlastet werden können.
3. Die Beitragsstufen und Bemessungsgrenzen der dann geänderten Beitragssatzung sind in Abständen von maximal zwei Jahren jeweils an die gesamtwirtschaftlich erhobenen Einkommenssteigerungen anzupassen.
Zur Begründung wird auf den als Anlage beigefügten Antrag verwiesen.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Die Elternbeiträge zu den Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbereich sind in der Satzung der Städteregion Aachen über die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege -Kinderfördersatzung- vom 20.10.2011, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 12.04.2018 (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2018/0118), geregelt.
Für den Erlass, die Änderung, die Aufhebung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen ist der Städteregionstag gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f) KrO NRW ausschließlich zuständig.
Der Satzungsgeber hat bei der Ausgestaltung der Elternbeiträge einen Entscheidungsspielraum. Allerdings bestehen Rahmenvorgaben nach dem Kinderbildungsgesetz und dem SGB VIII zur sozialen Staffelung und zu Beitragsbefreiung bzw. zum Beitragserlass (z.B. für Familien mit geringem Einkommen).
Im KiTa-Bereich stehen in den nächsten Jahren rechtliche Veränderungen auf Landes- und Bundesebene an, die voraussichtlich eine Satzungsänderung erforderlich machen werden. Vor diesem Hintergrund wäre eine Änderung der Kinderfördersatzung zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht der Verwaltung verfrüht.
Das Land NRW arbeitet derzeit an einer Novellierung des Kinderbildungsgesetzes NRW. Nach dem aktuellen Stand der Diskussion könnten eine Ausweitung der Beitragsfreiheit, veränderte Buchungszeiten und veränderte Finanzierungsanteile (Land/Kommunen/Träger/Eltern) zu berücksichtigen sein.
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz) werden den Ländern durch den Bund zusätzliche Finanzmittel für den KiTa-Bereich zur Verfügung gestellt. Mit diesem Gesetz sollen zum einen Verbesserungen bei der Qualität und zum anderen bei den Beiträgen erreicht werden. Im Hinblick auf die Beiträge ist vorgesehen:
- Bundesweit verpflichtende soziale Staffelung von Elterngebühren: Festlegung der Kriterien wie Einkommen, Anzahl Kinder und Betreuungszeit (in NRW bereits umgesetzt),
- Bundesweite Beitragsbefreiung für Familien mit geringem Einkommen: Neben Empfängern von Leistungen nach SGB II, XII und AsylbLG auch erstmalig Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag (damit hätten bundesweit 1,2 Millionen Kinder Anspruch auf einen beitragsfreien Kitaplatz),
- Verankerung einer Beratungspflicht über die Beitragsbefreiung.
Das Bundesgesetz ist noch durch die Landesgesetzgeber und ggf. durch die kommunalen Satzungsgeber umzusetzen. Ob NRW dabei Qualitätsverbesserungen, Beitragsentlastungen oder beides vorsieht/ermöglicht, ist derzeit noch nicht absehbar.
Folgende Zielgruppen sind von Elternbeiträgen komplett befreit:
- Familien mit einem Einkommen bis 12.271 €/Jahr,
- Empfänger von Arbeitslosengeld II und Leistungen für Asylbewerber
sowie
- Familien, in denen sich ein Kind im letzten KiTa-Jahr vor der Einschulung befindet.
Eine Reduzierung des Beitragsaufkommens ohne anderweitige Kompensation hätte Auswirkungen auf die differenzierte Regionsumlage „Jugendhilfe“. Daher können alle Änderungen nur im Einvernehmen mit den vier Jugendamtskommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath erfolgen.
Dem Jugendamtselternbeirat ist vom Jugendamt bei wesentlichen die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben. Die Frage der Beiträge ist so wesentlich, dass eine Beteiligung des Jugendamtselternbeirates erfolgen muss.
Die Verwaltung wird die notwendigen Gespräche in der ersten Jahreshälfte 2019 führen und dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss einen Vorschlag in seiner dritten Sitzung 2019 vorlegen.
Nach einem Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses könnte eine entsprechende Veranschlagung im Haushalt 2020 erfolgen und das Verfahren zur Satzungsänderung durchgeführt werden. Neue Elternbeitragssätze könnten dann zum 01.08.2020 (Kindergartenjahr 2020/2021) in Kraft treten.
Personelle Auswirkungen:
Keine.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Im Entwurf der Haushaltssatzung 2019 sind im Produkt 06.03.01 – Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU) Erträge (konsumtiv) wie folgt veranschlagt:
Elternbeiträge (SK 432110)1.900.000 €
Die Elternbeiträge machen im Jugendamtsbereich einen Anteil von 8,4 % an den Jahresbetriebskosten der Kindertageseinrichtungen aus (Ziel laut Kinderbildungsgesetz:19 %).
Eine Prognose, wie sich Veränderungen an Beitragsstufen und Beitragssätzen auswirken, bedarf einer umfassenden Prüfung. Beispielsweise würden bei der Auflösung der untersten Beitragsstufe (Einkommen 12.272 € - 24.542 €) Erträge in Höhe von
rd. 85.000 € jährlich entfallen.
Soziale Auswirkungen
Durch sozial gestaltete Elternbeiträge wird auf die Lebenssituation von Familien Rücksicht genommen.
Im Auftrag:
gez. Terodde
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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