Mitteilungsvorlage - 2018/0521

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Beratungsfolge

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Sachlage:

Die Dezernate haben die Budgetberichte termingerecht zum 15.10.2018 erstellt. Danach erfolgte die umfangreiche Auswertung durch A 20.

 

Nach der beigefügten Zusammenstellung ergibt sich gegenüber dem geplanten

 

Fehlbedarf im Haushalt 2018 von

-4.382.269 €

voraussichtlich ein Fehlbetrag von

-3.617.248

und somit eine Haushaltsverbesserung von

765.021

 

Die verbesserte Prognose gegenüber dem II. Budgetbericht (seinerzeit waren rd. +156 T€ prognostiziert) ist in erster Linie auf Verbesserungen bei den Personalkosten (s. Anlage 1.1) und bei der Sozialhilfe (s. Anlage 1.2) einerseits sowie durch die höhere Erstattung an die Stadt Aachen (insbesondere als Anteil an den Verbesserungen in der Sozialhilfe) sowie darüber hinaus durch eine größere Anzahl an Veränderungen über alle Budgets hinweg (s. Anlage 1.1) zurückzuführen.

  

1. Erläuterungen zum prognostizierten Ergebnis im Ergebnishaushalt 2018

 

1.1       Allgemeines

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 verabschiedet. Danach sieht der Gesamtergebnisplan für das Haushaltsjahr 2018 folgende Festsetzungen vor:

 

10

Ordentliche Erträge 

682.221.759 €

17

- Ordentliche Aufwendungen

-706.219.886 €

18

= Ordentliches Ergebnis 

- 23.998.127 €

19

+ Finanzerträge

+21.610.285 €

20

- Zinsen und ähnliche Aufwendungen   

- 1.994.427 €

22

= Ordentliches Jahresergebnis                   

-4.382.269 €

24

- außerordentliche Aufwendungen                   

-  0 €

26

= Jahresergebnis vor interner Leistungsverrechnung  

-4.382.269 €

 

Mit Bericht vom 24.01.2018 wurde die Haushaltssatzung gemäß § 80 Abs. 5  Satz 1 GO NRW der Aufsichtsbehörde angezeigt, die hinsichtlich der Haushaltsansätze 2018 uneingeschränkte Genehmigung erfolgte mit Verfügung der Bezirksregierung vom 05.04.2018.

 

1.2 Wesentliche Eckdaten und gravierende Abweichungen im Ergebnishaushalt

Wesentliche Eckdaten und

gravierende Abweichungen im Ergebnishaushalt

OE

Produkt/

Teilprodukt/

Sachkonto

Bezeichnung

Haushalts-

ansatz

2018

voraussichtl.

Ergebnis

2018

Verbesserung/

Verschlechterung

 

 PK

s. Anlage 1.1

 

Personalaufwendungen

(ohne Kindergärten/ Jobcenter)

(inkl. beschloss. Mehrbedarfe)

-69.755.027

(Inkl. beschloss.

Mehrbedarfe)

     -68.645.112

+1.109.915

 

 

Personalaufwendungen

(Kindergärten)

-13.179.527

-13.207.593

-28.066

 

 

Personalaufwendungen

(Jobcenter)

-18.419.552

-19.088.173

-688.621

A 15

 

 

915100

 

A/543915

Kommunalaufsicht einschl. Wahlen

Kosten d. Kommunalwahlen

0

-800.000

-800.000

A 32

 

02.05.01

 

Rettungsdienst

Zuschussbedarf

-555.370

-3.867.525

-3.312.155

ADM

 

16.02.01

 

Sonstige Allgemeine

Finanzwirtschaft

 

 

 

 

A/545219

 

Erstattung Stadt Aachen (Abrechnung StR)

-17.572.039

-24.072.133

 

-6.500.094

A 50

 

05.01.01 bis

05.03.03 

Sozialleistungen im Städteregionshaushalt (vgl. Anlage 1.2)

-153.328.376

-147.430.213

+5.898.163

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

1.3 Regionsumlage, Schlüsselzuweisungen, Landschaftsverbandsumlage

Bei der Verabschiedung des Städteregionshaushaltes 2018 am 14.12.2017 wurden die Haushaltsansätze der Schlüsselzuweisungen, der Regionsumlage und der Landschaftsverbandsumlage für das Haushaltsjahr 2018 auf der Basis der Proberechnung von IT NRW und somit bis auf marginale Abweichungen in zutreffender Höhe eingeplant.

 

 

1.4 Regionsumlage-Mehrbelastung „Jugendhilfe“

Im Mehrbelastungshaushalt des A 51 Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung ergibt sich nach der Prognose zum 30.09.2018 voraussichtlich eine Haushaltsverbesserung (unter Berücksichtigung der anteiligen Inklusionspauschale) in Höhe von rd. 58.880.

 

Diese wird gem. § 6 Ziff. 5 der Haushaltssatzung 2018 der StädteRegion mit den Kommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath zum Jahresabschluss 2018 nach den tatsächlichen Ergebnissen „spitz“ abgerechnet.

 

 

1.5 Personalaufwendungen

Die Personalaufwendungen (Dienstbezüge für Beamte und Tarifbeschäftigte, SV- und ZVK-Beiträge, Beihilfen) für das Haushaltsjahr 2018 (vgl. Anlage 1) sind mit

 

-101.354.106 €

angesetzt worden.

 

Außen vor bleiben gemäß Beschluss des Städteregionstages bei der Betrachtung die Bereiche

 

Tageseinrichtungen für Kinder

13.179.527 €

Gemeinsame Einrichtung (Jobcenter)

18.419.552 €

= Netto-Personalaufwand (Haushaltsansatz 2018)

-69.755.027 €

 

Auf der Basis der tatsächlichen Personalkostenentwicklung bis zum 30.09.2018 wird ein Jahresergebnis (ohne Tageseinrichtungen für Kinder und Jobcenter) von

 

-68.645.112

 

prognostiziert. Bei der Hochrechnung berücksichtigt sind die bekannten Tarif- und Besoldungssteigerungen.

 

Insoweit ergeben sich im Bereich der Personalaufwendungen unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen etc. bezogen auf den budgetierten Haushaltsansatz 2018 voraussichtlich

 

Verbesserungen in Höhe von insgesamt  +1.109.915 €.

 

Die erfolgreiche Einhaltung der Vorgaben beruht darauf, dass die Verwaltung gemäß dem Personalbewirtschaftungskonzept sehr restriktiv mit der Wiederbesetzung von Stellen, Beförderungen und Neueinstellungen umgeht.

 

Unter Einbeziehung der von der Deckelung ausgenommenen Bereiche kommt es zu einer Überschreitung des Gesamtansatzes für Personalaufwendungen, da im Jobcenter und in den KiTas zum jetzigen Zeitpunkt noch von Ergebnissen auszugehen ist, die die Ansätze überschreiten.

 

Die Entwicklung der Personalaufwendungen im Detail ist aus Anlage 1.1 ersichtlich.

 

 

1.6 Sozialleistungen

Veranschlagung und prognostiziertes Ergebnis (Verbesserung: 5.898.163) für das Haushaltsjahr 2018 sind aus Anlage 1.2 zum Budgetbericht ersichtlich.

 

Rechtslage:

Gemäß § 28 (2) Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag durch den Städteregionsrat über alle wichtigen Angelegenheiten der StädteRegion zu unterrichten.

 

 

Im Auftrag

gez.: Jansen

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Anlagen

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