Beschlussvorlage - 2018/0520

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er beschließt, die der Sitzungsvorlage 2018/0520 als Anlage 1 beigefügten Änderungsvorschläge (Beschluss des SRA vom 29.11.2018 mit Ergänzungen) der Städteregionstagsfraktionen von CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN gegenüber dem Entwurf der Haushaltssatzung 2019 im endgültigen Haushalt 2019 zu berücksichtigen.

 

  1. Er beschließt aufgrund der in den Änderungsvorschlägen enthaltenen Veränderungen im Bereich Gute Schule 2020“, die Ansätze im Produkt 160201 Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft bei den Sachkonten 325135 Zugänge Investitionskredit Gute Schule 2020 (in 2019 um +235.000 €) sowie 331714 Zugänge Liquiditätskredit Gute Schule 2020 (in 2019 um +30.000 € und in 2020 um -80.000 €) entsprechend anzupassen.

 

  1. Er beschließt die der Sitzungsvorlage 2018/0520 als Anlage 2 beigefügte Haushaltssatzung der Städteregion Aachen für das Haushaltsjahr 2019.

 

  1. Er beschließt folgende Sperrvermerke (entsprechend der Beschlussfassung im SRA am 29.11.2018):

 

  • Seite I/032, Teilprodukt 910100Personal“, Sachkonten A/529100Aufwendungen für Sonstige Dienstleistungen (60.000 ) und A/543175 Öffentlichkeitsarbeit, Marketing etc. (40.000 €).

 

Über die Aufhebung der Sperrvermerke entscheidet der Städteregionsausschuss.

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Sachlage:

 

  1. Formelles Verfahren

 

1.1                 Benehmensherstellung gem. § 55 KrO NRW

 

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements trat im September 2012 das Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen (Umlagegenehmigungsgesetz UmlGenehmG) in Kraft mit der Folge, dass der Haushaltsaufstellung gemäß § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) ein Benehmensverfahren mit den regionsangehörigen Kommunen zur Festsetzung der Regionsumlage vorgeschaltet ist.

 

Das Verfahren ist sechs Wochen vor der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung einzuleiten. Gegenstand der Benehmensherstellung ist dabei ausschließlich die Bestimmung des Umlagesatzes der Regionsumlage und nicht die Haushaltsplanung insgesamt.

 

Das verbindlich durchzuführende Benehmensverfahren wurde mit der Übersendung der Eckdaten zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes 2018 am 01.08.2018 sowie einer gemeinsamen Besprechung mit dem OB und der Bürgermeisterin / den Bürgermeistern am 28.08.2018 eingeleitet. Die Frist zur Einreichung der Stellungnahmen der regionsangehörigen Kommunen lief aufgrund einer gehrten Fristverlängerung bis zum 21.09.2018.

 

Im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte haben in der Zeit vom 01.08.2018 bis 21.09.2018 die regionsangehörigen Kommunen ihre Stellungnahme abgegeben.

 

Die im Rahmen der Benehmensherstellung eingegangenen Stellungnahmen der regionsangehörigen Kommunen sind als Einwendungen im Sinne des § 55 Abs. 2 KrO NRW gewertet worden und dem Städteregionstag zusammen mit der Zuleitung des Haushaltsentwurfs 2019 zur Kenntnis gegeben worden (SRT 11.10. und SRA 29.11.2018, SV 2018/0341). Mit der Vorlage 2018/0341-E1 zur heutigen Sitzung erfolgen eine Würdigung und ein Beschlussvorschlag zu den Einwendungen.

 

 

1.2                 Sonstige Einwendungen gem. § 54 KrO NRW

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen für das Haushaltsjahr 2019 ist am 11.10.2018 allen Städteregionstagsmitgliedern zur Verfügung gestellt worden.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 wurde gemäß § 54 KrO NRW durch Amtliche Bekanntmachung der Städteregion Aachen vom 11.10.2018 im Internet öffentlich bekannt gemacht und anschließend während der Dauer des Beratungsverfahrens, d.h. in der Zeit vom 12.10. bis 12.12.2018, zur Einsichtnahme verfügbar gemacht.

 

Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung konnten Einwohner oder Abgabepflichtige (§ 21 Abs. 1 GO NRW) der regionsangehörigen Gemeinden innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben.

 

Demnach konnten Einwohner und Abgabepflichtige in der Zeit vom 12.10. bis 26.10.2018 Einwendungen erheben.

 

Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen sind nicht erhoben worden.

 

 

1.3Weiteres Verfahren

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 wurde in der Sitzung des Städteregionstages am 11.10.2018 eingebracht und in der Sitzung des Städteregionsausschusses am 29.11.2018 vorberaten. Auf die entsprechenden Sitzungsvorlagen (SV-Nrn.: 2018/0519 und 0519-E1) wird verwiesen.

 

In der Sitzung des SRA am 29.11.2018 ist über die Änderungsvorschläge der Städteregionstagsfraktionen von CDU und GRÜNE sowie über die Änderungsvorschläge der Verwaltung aus der Sitzungsvorlage 2018/0519 abgestimmt worden.

 

Zwischenzeitlich haben die Städteregionstagsfraktionen von CDU und GRÜNE einen ergänzten Änderungsvorschlag vorgelegt (Anlage 1).

 

Weitere Ergänzungs- bzw. Änderungsvorschläge zum Haushaltsentwurf 2019 wurden von den Fraktionen

SPD (Anlage 3)

FDP (Anlage 4) und

Linke (Anlage 5)

vorgelegt.

 

 

2.Wesentliche Inhalte der Haushaltssatzung 2019

 

Auf der Basis der Beschlussempfehlung ergeben sich folgende Eckdaten des Haushaltes:

 

 

2.1Haushaltsvolumen (§ 1 der Haushaltssatzung)

 

Das Haushaltsvolumen entwickelt sich wie folgt:

 

 

Ergebnisplan 2019

 

Erträge

Aufwendungen

Differenz

 

Volumen im Haushaltsentwurf

709.554.771

712.749.168

-3.194.397

Haushaltsverbesserungen

8.745.323

-3.661.500

 

Haushaltsverschlechterungen

-9.496.500

4.770.713

 

Volumen im endgültigen Haushalt

708.803.594

713.858.381

-5.054.787

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzplan 2019

Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

Einzahlungen

Auszahlungen

Differenz

 

Volumen im Haushaltsentwurf

702.920.652

690.224.336

12.696.316

Haushaltsverbesserungen

8.745.323

-3.661.500

 

Haushaltsverschlechterungen

-9.496.500

4.770.713

 

Volumen im endgültigen Haushalt

702.169.475

691.333.549

10.835.926

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzplan 2019

Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und

Finanzierungstätigkeit

 

Einzahlungen

Auszahlungen

Differenz

 

Volumen im Haushaltsentwurf

34.867.067

38.569.753

-3.702.686

Haushaltsverbesserungen

4.396.909

0

 

Haushaltsverschlechterungen

-24.909

4.342.000

 

Volumen im endgültigen Haushalt

39.239.067

42.911.753

-3.672.686

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.2Kreditbedarf (§ 2 der Haushaltssatzung)

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, erhöht sich gegeber dem Haushaltsentwurf von 22.059.410 um 210.091 € auf 22.269.501. Darin enthalten ist der gesondert im Haushalt ausgewiesene Kreditbedarf aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ i.H.v. 2.070.011 €.

 

 

2.3Verpflichtungsermächtigungen (§ 3 der Haushaltssatzung)

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, erhöht sich gegeber dem Haushaltsentwurf von 44.346.062 um 500.000 € auf 44.846.062 €.

 

 

2.4Ausgleichsrücklage (§ 4 der Haushaltssatzung)

 

Der Haushaltsentwurf 2019 sah eine Verringerung der Ausgleichsrücklage um 3.194.397 € vor. Im endgültigen Haushalt 2019 beträgt die Verringerung der Ausgleichsrücklage 5.054.787. Die Ausgleichrücklage ist zunächst mit dem Jahresabschluss 2014 vollständig aufgezehrt worden. Der Überschuss im Jahresabschluss 2017 ermöglichte eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage von rd. 9,45 Mio. €, die zum Ausgleich des Haushalts 2018 mit rd. 4,4 Mio. € und des Haushalts 2019 mit rd. 5,05 Mio. € fast vollständig wieder in Anspruch genommen wird. Planmäßig verbleibt ein Restbestand von weniger als 20 T€ in der Ausgleichsrücklage.

 

 

2.5Kredite zur Liquiditätssicherung (§ 5 der Haushaltssatzung)

 

Der im Haushaltsentwurf vorgesehene Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird nicht verändert und bleibt damit bei 100.000.000 €.

 

 

2.6Regionsumlage (§ 6 der Haushaltssatzung)

 

2.61Allgemeine Regionsumlage

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen für das Haushaltsjahr 2019 ist eingebracht worden mit 40,3862%  =  192.373.994 €.

 

Die nunmehr dem Städteregionstag zur Beschlussfassung vorliegende Haushaltssatzung führt bei zahlreichen Sachkonten zu Veränderungen, insbesondere ergibt sich eine erhebliche Verringerung der Bundeserstattung zu den Kosten der Unterkunft (KdU) aus dem sog. „5-Mrd.-Paket“ von insgesamt deutlich mehr als 9 Mio. €, davon mehr als 4,6 Mio. € zu Lasten der Altkreiskommunen. Dennoch verbleibt der Umlagesatz gegenüber dem Haushaltsentwurf 2019 unverändert bei 40,3862%, der Umlagebetrag der Altkreiskommunen steigt wegen der höheren Umlagegrundlagen aus der Modellrechnung zum Finanzausgleich 2019 um 1.586.210 € auf 193.960.204 €. Gegenüber dem Haushalt 2018 (40,6833%) sinkt der Umlagesatz um 0,2971%.

 

 

2.62Differenzierte Regionsumlage Stadt Aachen

 

Die im Entwurf der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen für das Haushaltsjahr 2019 erstmals veranschlagte differenzierte Regionsumlage der Stadt Aachen belief sich bei einem Umlagesatz von 35,8795%  auf  166.873.804 €. Die aus den zahlreichen Veränderungen insbesondere aus der Reduzierung der KdU-Erstattung mit anteilig gut 4,8 Mio. € - der Stadt Aachen zuzurechnenden Beträge führen für den endgültigen Haushalt 2019 zu einer Erhöhung des Umlagebetrages um 3.059.185 € auf 169.932.989 € und damit des differenzierten Umlagesatzes auf 36,2455%.

 

 

2.63Regionsumlage-Mehrbelastung für Kosten der Jugendhilfe

 

Die von den ra. Kommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath aufzubringende Regionsumlage-Mehrbelastung von 19.759.563 €r Kosten der Jugendhilfe verändert sich gegenüber dem Haushaltsentwurf nicht. Aufgrund der höheren Umlagegrundlagen aus der Modellrechnung zum Finanzausgleich 2019 verringert sich der Umlagesatz von 24,3367% auf 24,1995%.

 

 

2.64Regionsumlage-Mehrbelastung für Kosten des ÖPNV

 

Die Städteregion Aachen ist Mitglied des Zweckverbandes Aachener-Verkehrsverbund, der seit dem 17.05.1994 besteht (Inkrafttreten der Zweckverbandssatzung). Gemäß § 12 der Zweckverbandsatzung erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern eine allgemeine Umlage (§ 12 Abs. 2 bis 6). Die Verbundabrechnung erfolgt seit dem 01.06.1994.

 

Die allgemeine Verbandsumlage (ohne die Vorteile der Städteregion aus ihren gesellschaftsrechtlichen Aktivitäten) wird zu 100% über eine Umlage-Mehrbelastung auf die ra. Städte und Gemeinden (ohne Stadt Aachen) umgelegt. Dies ermöglicht eine verursachungsgerechte Verteilung der derzeitigen ÖPNV-Kosten und künftig zu erwartender Kosten für den schienengebundenen Verkehr.

 

Die 100%ige Verteilung des umlagefähigen Aufwandes erfolgte seit dem Haushaltsjahr 1995 nach dem Verteilungsschlüssel „Linienzeit je Werktag“. In seiner Sitzung am 04.09.2011 hat sich der AVV-Beirat mit der Neugestaltung des ÖPNV-Umlageschlüssels befasst; dabei haben sich die ra. Städte und Gemeinden (ohne Stadt Aachen) für die Zukunft auf folgenden Umlageschlüssel verständigt:

 

70% Linienzeit/Woche

 

 30% Wg-Nutz-km/Woche.

 

Die Umlagesätze verändern sich gegenüber dem Haushaltsentwurf 2019, da nunmehr die veränderten Umlagegrundlagen auf Basis der Modellrechnung zum Finanzausgleich 2019 zugrunde gelegt werden. Der von der jeweiligen ra. Kommune aufzubringende Betrag ist jedoch unverändert gegenüber dem Haushaltsentwurf 2019.

 

 

Rechtslage:

 

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag für den Erlass der Haushaltssatzung ausschließlich zuständig.

 

gez. Etschenberg

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Anlagen

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