Beschlussvorlage - 2018/0513

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er begrüßt die als Anlage 1 beigefügten Ausführungen zur Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2018 für die vollstationären Pflegeeinrichtungen.

 

  1. Er unterstützt die Aussagen zur Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsbestätigung 2019-2021 für die vollstationären Pflegeeinrichtungen.

 

  1. Er beauftragt die Verwaltung, r die Stadt Aachen zwei vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit bis zu 80 Pflegeplätzen und für die Stadt Alsdorf eine Pflegeeinrichtung mit 65 Plätzen auszuschreiben.
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Sach- und Rechtslage:

Mit Beschluss des Städteregionstages vom 10.12.2015 ist für das Jahr 2016 erstmals die verbindliche Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeplätze eingeführt worden.

 

Nach dem Alten- und Pflegegesetz ist die verbindliche Bedarfsplanung  jährlich nach einer Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege durch förmlichen Beschluss des Städteregionstages fortzuschreiben. Die verbindliche Bedarfsplanung muss zukunftsorientiert einen Zeitraum von drei Jahren ab der Beschlussfassung umfassen.

 

Der verbindlichen Bedarfsplanung 2019-2021 liegen die Zahlen aus der Fortschreibung der Kommunalen Pflegeplanung 2018 (siehe Anlage 1) zu Grunde. 

 

Die rechnerischen Ergebnisse der Bedarfe und Überhänge für die Jahre 2019 bis 2021 stellen sich wie folgt dar:

 

 

 

 

2019

2020

2021

Platzbestand

Bedarf (-) bzw. Überhang

StädteRegion

6.042

213

68

-32

Aachen

2.375

-104

-163

-200

Alsdorf

464

-45

-56

-63

Baesweiler

260

-5

-15

-20

Eschweiler

893

334

328

325

Herzogenrath

573

59

47

38

Monschau

154

8

0

-6

Roetgen

80

-6

-9

-12

Simmerath

172

-10

-16

-22

Stolberg

619

4

-12

-19

rselen

452

-22

-38

-53

 

Danach wird bereits für das Jahr 2019 in Aachen ein Bedarf von 104 Plätzen gesehen, der bis zum Jahr 2021 auf 200 Plätze ansteigen wird. In Alsdorf ergibt sich in 2019 ein rechnerischer Bedarf von 45 Plätzen, der über 56 Plätze in 2020 auf 63 Plätze in 2021 langsam ansteigt. In Würselen liegt Ende 2021 ein Bedarf von 53 Plätzen vor. Bei den übrigen Kommunen ergeben sich nur geringe Bedarfe oder Überhänge.

 

Bereits im letzten Jahr war Konsens, an der verbindlichen Bedarfsplanung festzuhalten.

 

Nach § 7 Abs. 2 Alten- und Pflegegesetz NRW sind die städteregionsangehörigen Kommunen in den Planungsprozess mit einzubeziehen. Die Kommunen sind mit dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben um Stellungnahme gebeten worden. Die eingegangenen Stellungnahmen der Kommunen sind ebenfalls als Anlage 3 beigefügt.

 

Im Rahmen der Konferenz der Sozialdezernenten am 07.11.2018 wurde die Sachlage nochmals erörtert und intensiv diskutiert. Es wurde auch die Möglichkeit diskutiert, alle bestehenden Bedarfe in den Kommunen auszuschreiben und bei entsprechender Bewerbung mit Zustimmung der Kommunen Bedarfe zusammenzufassen. Diese Diskussion soll r die kommenden Jahre nochmals fortgesetzt werden. Die Konferenz der Sozialdezernenten hat sich darauf verständigt, auf der Grundlage der Bedarfsplanung 2018 r die Stadt Aachen zwei vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit bis zu 80 Pflegeplätzen und für die Stadt Alsdorf eine Pflegeeinrichtung mit 65 Ptzen auszuschreiben. Vor dem Hintergrund des bestehenden Bedarfs an Kurzzeitpflegeplätzen sollte möglichst ein solitäres Kurzzeitpflegeangebot in Anbindung an die vollstationäre Einrichtung geschaffen werden.

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Personelle Auswirkungen:

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Zusätzliche Plätze können zu Steigerungen im Teilprodukt 950220 „Pflegewohngeld“, führen. Der Haushaltsansatz im Haushaltsentwurf 2019 in diesem Teilprodukt ist auskömmlich, eine Anpassung ist nicht erforderlich.

 

Soziale Auswirkungen:

r die Menschen wird eine ausreichende und hochwertige Angebotsstruktur geschaffen, die eine ortsnahe Versorgung sicherstellt. Der Bedarf an vollstationären Plätzen wird gedeckt.

 

Im Auftrag:

gez. Prof. Dr. Vomberg

 

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Anlagen

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