Beschlussvorlage - 2018/0504-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A) Beschlussvorschlag für den Städteregionsausschuss:

Der Städteregionsausschuss trifft im Wege eines Eilbeschlusses nach § 50 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW folgende Entscheidungen:

 

1.     Er beschließt die Beteiligung der StädteRegion Aachen an der Ausschreibung Wegweiser“ im Rahmen einer Bietergemeinschaft mit der Stadt Aachen.

2.     Er beauftragt die Verwaltung, ein entsprechendes Angebot gemeinsam mit der Stadt Aachen zu erarbeiten und einzureichen.

3.     Er stimmt zu, dass die notwendige Programmkoordination durch die Stadt Aachen wahrgenommen wird.

4.     Er stimmt, vorbehaltlich der Vergabe durch das Land NRW, dem zusätzlichen personellen Bedarf im Umfang von einer Vollzeitstelle für eine/n Sozialarbeiter/in (möglich sind Fachkräfte aus den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Soziologie oder Islamwissenschaften) und einer Erhöhung der Personalaufwendungen ab 01.01.2019 in Höhe der Vergabemittel des Landes NRW zu. 

 

B) Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:

Der Städteregionstag genehmigt gem. § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW den Eilbeschluss des Städteregionsausschusses vom 29.11.2018 bezüglich der Beteiligung an der Ausschreibung „Wegweiser“ im Rahmen einer Bietergemeinschaft mit der Stadt Aachen.

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Sachlage:

Auf die inhaltlichen Ausführungen zu Sitzungsvorlagen-Nr.: 2018/0504  wird verwiesen.

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel hat am 22.11.2018 dem vorgeschlagenen Beschluss zugestimmt.

Zwischenzeitlich ist die europaweite Ausschreibung „Umsetzung des Präventionsprogramms Wegweiser - gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus durch den Betrieb einer Anlaufstelle als regionaler Ansprechpartner in der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen“ (Vergabe-Nr.: IM NRW ZVSt 2018 169/A6-0) erschienen. Das Angebot muss bis zum 03.12.2018 eingereicht werden. Diese Frist könnte nicht eingehalten werden, wenn der Auftrag an die Verwaltung, ein entsprechendes Angebot gemeinsam mit der Stadt Aachen zu erarbeiten und einzureichen (vgl. Ziffer 2. Beschlussvorschlag), vom Städteregionstag erst am 13.12.2018 beschlossen wird.

Die Verwaltung bittet daher, die Entscheidung im Wege eines Eilbeschlusses herbeizuführen.

 

Rechtslage:

Siehe Sitzungsvorlage 2018/0504

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Personelle Auswirkungen:

siehe Sitzungsvorlage 2018/0504

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

siehe Sitzungsvorlage 2018/0504

 

Soziale Auswirkungen:

siehe Sitzungsvorlage 2018/0504

 

Im Auftrag:

gez. Prof. Dr. Vomberg

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