Beschlussvorlage - 2018/0504
Grunddaten
- Betreff:
-
"Wegweiser in Aachen - gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus"; Gemeinsame Teilnahme von Stadt Aachen und StädteRegion Aachen an der EU-weiten Ausschreibung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 46 - Kommunales Integrationszentrum
- Antragstellend:
- Bozkir, Timur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
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Vorberatung
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22.11.2018
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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29.11.2018
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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13.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:
- Er beschließt die Beteiligung der StädteRegion Aachen an der Ausschreibung „Wegweiser“ im Rahmen einer Bietergemeinschaft mit der Stadt Aachen.
- Er beauftragt die Verwaltung, ein entsprechendes Angebot gemeinsam mit der Stadt Aachen zu erarbeiten und einzureichen.
- Er stimmt zu, dass die notwendige Programmkoordination durch die Stadt Aachen wahrgenommen wird.
- Er stimmt, vorbehaltlich der Vergabe durch das Land NRW, dem zusätzlichen personellen Bedarf im Umfang von einer Vollzeitstelle für eine/n Sozialarbeiter/in (möglich sind Fachkräfte aus den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Soziologie oder Islamwissenschaften) und einer Erhöhung der Personalaufwendungen ab 01.01.2019 in Höhe der Vergabemittel des Landes NRW zu.
Sachlage:
Das Programm „Wegweiser“ ist ein umfassendes, innovatives Präventionsprogramm gegen gewaltbereiten Salafismus. Es soll bereits den Einstieg in den gewaltbereiten Salafismus verhindern und zielt daher schwerpunktmäßig auf junge Menschen ab, die dabei sind, sich zu radikalisieren. Mit seinem Beratungs- und Betreuungsangebot für Betroffene und unter Einbezug des sozialen Umfeldes der Betroffenen, setzt das Programm früh an den möglichen Ursachen an und verfolgt bei der Lösungssuche einen ganzheitlichen Ansatz. Es umfasst Angebote der primären (Information, Sensibilisierung etc.) und sekundären Prävention (Einzelfallberatung für Betroffene und Angehörige).
Am 23.11.2016 bewilligte der Rat der Stadt Aachen die Einrichtung des Projektes „Wegweiser – gemeinsam gegen den gewaltbereiten Salafismus“ in Aachen. Die Trägerschaft der vom Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Beratungsstelle ist innerhalb der Stadtverwaltung im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration angesiedelt und in der Abteilung Integration verortet. Die Aachener Beratungsstelle hat mit zunächst einer Vollzeitstelle, verteilt auf zwei halbe Stellen, am 01.03.2017 ihren Dienst aufgenommen.
Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen plant eine flächendeckende Versorgung des Landes mit Beratungsstellen. Dazu werden die vorhandenen Beratungsstellen sukzessive personell aufgestockt, um einen größeren Einzugsbereich abdecken zu können. Am 1. September 2017 wurde deshalb die Beratungsstelle „Wegweiser“ in Aachen auf zwei Vollzeitstellen ausgeweitet und die Aktivitäten zu diesem Zeitpunkt auf die StädteRegion Aachen ausgedehnt. Mit der Ausweitung der Beratungs- und Sensibilisierungsarbeit auf die Städteregion erfolgte eine enge Zusammenarbeit mit A 46-Kommunales Integrationszentrum.
Der ursprüngliche Vertrag zur Trägerschaft der Wegweiser-Beratungsstelle zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Aachen ist am 31.05.2018 ausgelaufen. Im Rahmen einer Interimsvergabe konnte der Vertrag mit der Stadt Aachen für Wegweiser aktuell bis zum 31.03.2019 verlängert werden.
Das Land ist verpflichtet, die Trägerschaft der Wegweiser-Beratungsstellen für alle Standorte EU-weit auszuschreiben. Es ist aktuell dabei, dieses EU-weite Ausschreibungsverfahren für die weitere Übernahme der Trägerschaft der Wegweiser-Beratungsstelle in Aachen vorzubereiten. Sobald die EU-weite Ausschreibung veröffentlicht wird, können sich mögliche Bieter darauf bewerben. In der zur Ausschreibung gehörenden Leistungsbeschreibung werden die Leistungen der Vertragspartner festgehalten. Aufgrund klar definierter Kriterien wird nach einer Bewerbungsfrist im Vergabeverfahren über die weitere Vergabe der Trägerschaft entschieden.
Die Stadt Aachen möchte die Trägerschaft fortsetzen und hat angefragt, ob die StädteRegion und die Stadt Aachen ein gemeinschaftliches Angebot abgeben wollen. Die Finanzierung der Wegweiser-Beratungsstelle erfolgt im Rahmen eines Werkvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen als Auftraggeber und dem zukünftigen Träger der Beratungsstelle als Auftragnehmer. Im Rahmen der Bietergemeinschaft wäre die Stadt Aachen Vertragspartnerin des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Abrechnung zwischen Stadt und StädteRegion Aachen würde im Rahmen einer abzuschließenden Vereinbarung zu regeln sein.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Wegweiser-Beratungsstelle ein wichtiges Angebot zur präventiven Vermeidung von Radikalisierungstendenzen. Die Zusammenarbeit zwischen Stadt und StädteRegion Aachen in diesem Themenfeld hat sich als sehr erfolgreich und tragfähig erwiesen. Durch eine gemeinsame Trägerschaft der „Wegweiser“-Beratungsstelle könnte diese Kooperation weiter intensiviert und das Beratungsangebot durch Synergie-Effekte weiter verbessert werden. Ebenfalls ist die enge Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden und Justiz, wie sie Stadt und StädteRegion Aachen pflegen, für diese Aufgabe von Vorteil.
Vor diesem Hintergrund erscheint die gemeinsame Beteiligung am Ausschreibungsverfahren als Bietergemeinschaft zwischen Stadt und StädteRegion Aachen höchst sinnvoll.
Es ist davon auszugehen, dass sich auch andere Aachener Träger an diesem Ausschreibungsverfahren beteiligen werden. Die geforderte Erfahrung liegt bisher, nach den Erkenntnissen der Verwaltung, aber im Besonderen bei der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen vor.
Rechtslage:
Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.
Personelle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan: keine
Es handelt sich, analog zur Laufzeit des Vertrages mit dem Lande NRW, um eine befristete Stelle, die zum 01.01.2019 eingerichtet werden soll. Die Laufzeit beträgt vier Jahre zuzüglich ggf. zwei Verlängerungen von je einem Jahr.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Die Personalaufwendungen betragen rund 71.000 € pro Jahr. Bei der Berechnung des zusätzlichen Aufwandes werden Kosten für einen Mitarbeiter mit EG 11 Stufe 4 zugrunde gelegt.
Die zusätzlichen Arbeitsplatzkosten betragen lt. KGST-Werten rund 9.000 € pro Stelle, sodass insgesamt Kosten in Höhe von rund 80.000 € pro Stelle anfallen. Verwaltungsseitig würden diese Beträge, nach den positiven Gremienbeschlüssen, in die Veränderungsliste zum Haushalt im Teilprodukt 946200 „Zusätzliche Integrationsarbeit/Antirassismusarbeit“ aufgenommen.
Sollte es zu einer Zuschlagserteilung kommen, erfolgt die Finanzierung der Wegweiser-Beratungsstelle - im Unterschied zu anderen Förderprogrammen oder der Förderung der Kommunalen Integrationszentren nach den entsprechenden Richtlinien - im Rahmen eines Werkvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen (Auftraggeber) und der Bietergemeinschaft aus Stadt und StädteRegion Aachen (Auftragnehmerin). Im Rahmen der Bietergemeinschaft wäre die Stadt Aachen Vertragspartnerin des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Abrechnung zwischen Stadt und StädteRegion Aachen würde im Rahmen einer abzuschließenden Vereinbarung zu regeln sein.
Die Auftragnehmerin erhält für die Leistung eine monatliche Zahlung des Auftraggebers. Diese umfasst die regelmäßig wiederkehrenden Personal- und Sachkosten in der im Angebot angesetzten Höhe, eine Verwaltungspauschale sowie Abschläge (z.B. für Fahrtkosten, Fortbildungen der Mitarbeitenden, Öffentlichkeitsarbeit).
Da das Vergabeverfahren für den Standort Aachen noch nicht eröffnet wurde, können die genauen Inhalte der Ausschreibung und des Leistungsverzeichnisses noch nicht genannt werden. Als Orientierung kann das Leistungsverzeichnis der Ausschreibung zur Umsetzung des Präventionsprogramms „Wegweiser – gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“ im Rhein-Kreis-Neuss herangezogen werden. Dort wird eine Preisobergrenze von 180.000 € für Personal- und Sachkosten pro Vertragsjahr bei einer Laufzeit von vier Jahren genannt.
Der derzeit vorhandenen Wegweiser-Beratungsstelle stehen zwei Vollzeitstellen zur Verfügung, wovon eine aktuell nicht besetzt ist. Geplant ist, eine der zwei Vollzeitstellen bei der StädteRegion Aachen (A 46) anzusiedeln. Die bereits bei der Stadt Aachen bestehende und besetzte Stelle wird dort verbleiben.
Die anfallenden Kosten für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes in der Verwaltung der StädteRegion übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Werkvertrages. Die Arbeitsplatzkosten für die Beschäftigten bei der Stadt Aachen wurden bereits getragen. Sachmittel und Sachkosten zur Erfüllung der Aufgabe müssen bei der Angebotserstellung durch die Bietergemeinschaft angemessen berücksichtigt und kalkuliert werden.
Soziale Auswirkungen:
Die „Wegweiser“-Beratungsstelle stellt eine wichtige Säule im Bereich der präventiven Arbeit gegen gewaltbereiten Salafismus dar. Sie ergänzt die klassischen Beratungsangebote und Maßnahmen der Jugendämter und freien Träger sowie der Kommunalen Integrationszentren in der StädteRegion Aachen.
Im Auftrag:
gez. Prof. Dr. Vomberg