Beschlussvorlage - 2018/0341-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er stellt fest, dass die Aufstellung des Haushaltes 2019 mit der Maßgabe des § 9 Satz 2 KrO NRW erfolgt ist, auf die wirtschaftlichen Kräfte der regionsangehörigen Kommunen Rücksicht zu nehmen.

 

  1. Er weist darauf hin, dass die StädteRegion insbesondere in den nachfolgenden Bereichen den Einwendungen der regionsangehörigen Kommunen in vollem Umfang entsprochen hat:

 

2.1        Einsatz von Mitteln der Ausgleichsrücklage: Die komplett noch zur Verfügung stehende Ausgleichsrücklage von gut 5 Mio. € wird bis auf einen kleinen rundungsbedingten Restbetrag von weniger als 20 T€ - zur Senkung des Umlagebedarfs 2019 eingesetzt.

 

2.2        Berücksichtigung von Verbesserungen, insbesondere einer möglichen Senkung des Umlagesatzes durch den LVR: Im vom Städteregionsrat festgestellten und eingebrachten Haushaltsentwurf 2019 wurde die am 08.10.2018 beschlossene Senkung des Umlagesatzes 2019 der Landschaftsumlage von 14,7 % auf 14,43 % in voller Höhe umlagesenkend becksichtigt.

 

2.3        Einführung einer differenziertzen Umlage Stadt Aachen: Im Haushalt 2019 ist erstmals eine differenzierte Umlage für die Stadt Aachen veranschlagt.

 

2.4        Beteiligung der Altkreiskommunen an der Festlegung der Verteilschlüssel für die Zuordnung zu Stadt Aachen bzw. Altkreis: Mit der Bezirksregierung Köln und dem MHKBG NRW ist eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Kämmerern der Altkreiskommunen sowie Vertreter/inne/n von Stadt Aachen und StädteRegion, vereinbart worden, die bis zum 30.06.2019 die Verteilschlüssel prüfen und sofern erforderlich Vorschläge für die Fortschreibung erarbeiten soll.

 

  1. Gegenüber dem bisherigen Verwaltungsentwurf stellt sich die Situation bezüglich der Regionsumlage nach den in der Beratung im SRA am 29.11.2018 beschlossenen Änderungsvorschlägen sowie unter Berücksichtigung der reduzierten KdU-Erstattung gemäß Sitzungsvorlage 2018/0519-E1 (für Kosten der Unterkunft und Heizung, sog. „5-Mrd.-Paket“) wie folgt dar:

 

 

Allgemeine

Regionsumlage Altkreis

Differenzierte

Regionsumlage Stadt Aachen

Haushaltsentwurf 2019

192.373.994 €

166.873.804 €

Änderungsvorschläge

193.960.204 €

169.932.989 €

Erhöhung Umlage

1.586.210 €

3.059.185 €

Erhöhter Einsatz Ausgleichsrücklage

1.860.390 €

0 €

Berücksichtigter Rückgang KdU-Erstattung

-4.509.029 €

-4.702.471 €

 

Der Umlagesatz für die Allgemeine Regionsumlage bleibt gegenüber dem Haushaltsentwurf unverändert bei 40,3862%, der Umlagesatz der Differenzierten Regionsumlage Stadt Aachen steigt von 35,8795% um 0,3660% auf 36,2455%. Im Zusammenhang mit der verringerten KdU-Erstattung bei der StädteRegion kommt es gleichzeitig zu einem erhöhten Umsatzsteueranteil bei den regionsangehörigen Kommunen, der bei den Altkreiskommunen eine Verbesserung von rd. 2,95 Mio. € und bei der Stadt Aachen eine Verbesserung von rd. 4,1 Mio. € bedeutet.

 

  1. Er weist im Übrigen die weiter gehenden Einwendungen der regionsangehörigen Kommunen im  Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Abs. 2 Satz 3 KrO zurück.
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Sachlage:

In seiner Sitzung am 11.10.2018 hat der Städteregionstag die Stellungnahmen der regionsangehörigen Städte und Gemeinden zur Kenntnis genommen und einstimmig die Verwaltung beauftragt, zur Sitzung des Städteregionstages am 13.12.2018 eine Bewertung mit einer Beschlussvorlage vorzubereiten, im Rahmen derer über die Einwendungen beschlossen wird (§ 55 Abs. 2 Satz 3 KrO).

 

Es wird daher zunächst auf die Sitzungsvorlage 2018/0341 für die Sitzung des SRT am 11.10.2018 und die Sitzung des SRA am 29.11.2018 verwiesen, der als Anlagen u.a. die Stellungnahmen aller regionsangehöriger Kommunen im Rahmen des Benehmensverfahrens beigefügt waren.

 

  1. Einsatz von Mitteln der Ausgleichsrücklage

Einsatz der absehbar zur Verfügung stehenden Ausgleichsrücklage (mindestens 3,1 Mio. € ggfs. zzgl. Haushaltsverbesserungen des lfd. Haushaltsjahres und 1,9 Mio.cklage für Personalaufwendungen).

 

rdigung

Die komplett noch zur Verfügung stehende Ausgleichsrücklage von gut 5 Mio. € wird bis auf einen kleinen rundungsbedingten Restbetrag von weniger als 20 T€ - zur Senkung des Umlagebedarfs 2019 eingesetzt. Ein Einsatz möglicher Haushaltsverbesserungen des laufenden Jahres 2018 für die Haushaltsplanung 2019 kommt nicht in Betracht, da das Ergebnis 2018 noch ungewiss ist (prognostizierte Verbesserung nach dem Budgetbericht zum 30.09.2018 rd. 765 T€) und erst nach Abschluss des Haushaltsjahres 2018 und somit nach dem Beschluss über den Haushalt 2019 festgestellt werden kann.

 

  1. Berücksichtigung von Verbesserungen, insbesondere einer möglichen Senkung des Umlagesatzes durch den LVR

Berücksichtigung absehbarer Venderungen des laufenden Haushaltsjahres und in der Haushaltsplanung, insbesondere die Anpassung der Landschaftsumlage auf der Grundlage der neuen Umlagegrundlagen.

 

rdigung

Im vom Städteregionsrat festgestellten und eingebrachten Haushaltsentwurf 2019 wurde die am 08.10.2018 beschlossene Senkung des Umlagesatzes 2019 der Landschaftsumlage von 14,7 % auf 14,43 % in voller Höhe umlagesenkend berücksichtigt. Die Änderungsvorschläge berücksichtigen darüber hinaus Senkungspotenziale in der Sozialhilfe und in weiteren Aufgabenbereichen, die sich aufgrund der Entwicklung im laufenden Haushaltsjahr 2018 abzeichnen.

 

  1. Einführung einer differenzierten Umlage Stadt Aachen

Die ra. Kommunen begrüßen die Einführung einer differenzierten Umlage für die Stadt Aachen. Sie sehen darin eine große Chance, die andauernden und die Entwicklung der Städteregion hemmenden Finanzdiskussionen zu beenden.

 

rdigung

Im Haushalt 2019 ist erstmals eine differenzierte Umlage für die Stadt Aachen veranschlagt.

 

  1. Beteiligung der Altkreiskommunen an der Festlegung der Verteilschlüssel für die Zuordnung zu Stadt Aachen bzw. Altkreis

Es wird für zwingend erforderlich gehalten, die Altkreiskommunen bei der Festlegung der Abrechnungsschlüssel und Ausgleichsparameter für die differenzierte Umlage im Detail zu beteiligen. Die Begleitung durch die GPA sollte geprüft werden. Darüber hinaus sollen die Regelungen rückwirkend wie vereinbart auch für die Spitzabrechnung 2017 gelten.

 

rdigung

Mit der Bezirksregierung Köln und dem MHKBG NRW ist eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Kämmerern der Altkreiskommunen sowie Vertreter/inne/n von Stadt Aachen und StädteRegion vereinbart worden, die bis zum 30.06.2019 die Verteilschlüssel prüfen und sofern erforderlich Vorschläge r die Fortschreibung erarbeiten soll. Eine Begleitung durch die GPA wurde auch aus Kostengründen als nicht zielführend festgestellt. Anstatt dessen soll bei einem möglichen Beratungsbedarf die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung ergänzend zur Verfügung stehen.

 

  1. Kein weiterer Aufgabenzuwachs mit den damit verbundenen Personal- und Sachkosten

Die ra. Kommunen sehen aufgrund der sich abzeichnenden negativen Veränderungen der Wirtschaftsentwicklung die Notwendigkeit des Einhalts des fortschreitenden Aufgabenzuwachses und der damit ansteigenden Personalkosten bei der Städteregion.

 

rdigung

Bei der Wahrnehmung von (neuen) Aufgaben, die im Übrigen oftmals aufgrund neuer gesetzlicher Verpflichtungen unumgänglich sind oder in anderen Fällen auch (befristete) Projekte mit einer hohen oder kompletten Refinanzierung darstellen, folgt die StädteRegion ihrem bereits im Jahr 2015 eingeführten Strukturkonzept 2015 2025 sowie dem beschlossenen Personalbewirtschaftungskonzept 2015 2020. Neue Stellen werden der politischen Vertretung im Einzelfall begründet vorgelegt und im Falle der Beschlussfassung haushaltswirksam eingestellt. Dabei geht die StädteRegion auch den Weg der Organisations- und Stellenüberprüfung mit der Beauftragung von externen Gutachtern, wie es bereits im Straßenverkehrsamt erfolgt ist und nun in der Ausländerbehörde ansteht.

 

 

  1. Freiwilliges HSK und Auflistung neuer bzw. nichtpflichtiger  Aufgaben

Von der Stadt Würselen werden folgende weiteren Forderungen aufgestellt:

  • Die Städteregion soll sich zur nachhaltigen Konsolidierung freiwillig den aufsichtsbehördlichen Regelungen für die Erstellung von Haushaltssicherungskonzepten unterwerfen.

 

rdigung

Die Städteregion sieht die Zielsetzung eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes durch das bereits beschlossene Strukturkonzept/Personalbewirtschaftungskonzept als weitestgehend erfüllt an.

 

 

  • Vorlage einer Auflistung der ergebniswirksamen neuen Aufgaben und deren Auswirkungen
  • Vorlage einer Auflistung der ergebniswirksamen nichtpflichtigen Aufwendungen

 

rdigung

Die Liste der freiwilligen Leistungen wurde zuletzt zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 im November 2014 fortgeschrieben. Das Ergebnis war die Feststellung, dass die freiwilligen Leistungen rd. 1,37% des Haushaltsvolumens ausmachten und damit einen unterdurchschnittlichen Anteil im Vergleich aller Kreise in NRW hatten.

Die Aufgabe, Konsolidierungspotenziale aufzuzeigen, wurde jedoch nicht mit dem Fokus auf die freiwilligen Leistungen, sondern teilweise deutlich darüber hinausgehend mit dem Strukturkonzept 2015 2025, das der Städteregionstag in seiner Sitzung am 22.10.2015 verabschiedet hat, sowie mit dem in diesem Rahmen ebenfalls beschlossenen Personalbewirtschaftungskonzept 2015 2020 weiter verfolgt.

 

 

Rechtslage:

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag für den Erlass der Haushaltssatzung zuständig.

 

Die im Rahmen der Benehmensherstellung eingegangenen Stellungnahmen der regionsangehörigen Kommunen sind als Einwendungen im Sinne des § 55 Abs. 2 KrO zu werten und dem Städteregionstag zusammen mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung und deren Anlagen zur Kenntnis zu geben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Dieser Wunsch wurde bisher von keiner Kommune geäert. Über Einwendungen der Kommunen entscheidet der Städteregionstag in öffentlicher Sitzung. Die Städteregion teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.

 

 

 

gez. Etschenberg

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