Mitteilungsvorlage - 2018/0495

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Tourismus und Kultur unterstützt ausdrücklich die Bestrebungen der Stadt Alsdorf und des ENERGETICON auf Beantragung eines touristischen Hinweisschildes an der BAB 44 vor der Anschlussstelle 5b Alsdorf.

 

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Sachlage:

Mit Hinweis auf die reformierte Gesellschafterstruktur des ENERGETICON ab September 2018 (siehe SV 2018/0068) unterstützt die StädteRegion Aachen ausdrücklich die Bemühungen der Stadt Alsdorf und des ENERGETICON, eine touristische Ausschilderung auf der BAB 44 zu erreichen.

 

Das Energie-Erlebnis-Museum ENERGETICON repräsentiert in besonderer Weise Industriekultur im Sinne der „Charta Industriekultur NRW 2020“. Es vermittelt die Geschichte des Aachener Steinkohlenreviers durch seine Gebäude und einen großen Teil seiner Dauerausstellung. Es hat damit einen hohen Zeugniswert für die montane Historie. Das ENERGETICON hat r sein sehr gutes Kommunikationskonzept mehrere renommierte Preise (u.a. Red Dot und One Show Award) erhalten. Im Rahmen der euregionalen Strukturwandel-Initiative EuRegionale 2008 des Landes NRW wurde das ENERGETICON von einer internationalen Jury als „Leuchtturmprojekt“ klassifiziert. Auch die Zukunftsagentur Rheinisches Revier hat das ENERGETICON als „Best Practice Modell“ in ihr Programm aufgenommen.

 

Über die notwendige Qualität eines Standortes für eine touristische Hinweisbeschilderung auf Bundesautobahnen (BAB) berät und entscheidet in NRW auf Antrag ein sogenannter „Gutachterausschuss“. Dieser tagt unregelmäßig 1-2 mal im Jahr und hat seinen Sitz beim Landesbetrieb Straßenbau NRW, Betriebssitz Gelsenkirchen.

 

Der Antrag auf eine touristische Hinweistafel auf der BAB 44 vor den Anschlussstellen 5b Alsdorf ist durch das A 32 - Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Alsdorf am 12.07.2018 an die Bezirksregierung Köln Dezernat 25 - Verkehr erfolgt. Zum Verfahrensablauf hatte die Bezirksregierung Köln der Stadt Alsdorf mitgeteilt, dass beim Landesbetrieb bei der nächsten Sitzung über den Antrag der Stadt Alsdorf entschieden wird. Am 23.07.2018 wurde der o.g. Antrag der Stadt Alsdorf von der Bezirksregierung Köln an den o.g. "Gutachterausschuss" weitergeleitet. Eineckmeldung über das Beratungsergebnis liegt aktuell noch nicht vor.  

 

Sollte es zu einer Zustimmung kommen, wird die Bezirksregierung in Abstimmung mit der zuständigen Autobahn-Niederlassung des Landesbetriebes Straßenbau den genauen Standort festlegen und nach Abschluss einer sog. Gestattungs- und Unterhaltungsvereinbarung mit Straßen NRW - das Schild angeordnet.

 

Die Verwaltung wird über den Sachstand zum Antrag weiter berichten.

 

 

Rechtslage:

Die Unterstützung der Stadt Alsdorf bei der Antragstellung eines touristischen Hinweisschildes an der BAB 44 ist eine freiwillige Aufgabe der SdteRegion Aachen.

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Personelle Auswirkungen:

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

keine

 

Im Auftrag

gez.: Terodde

 

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