Beschlussvorlage - 2018/0542

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Sdteregionsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den städteregionsangehörigen Kommunen und den Energieversorgungsunternehmen die Beauftragung eines „Konzeptes zum bedarfsorientierten Aufbau von Ladeinfrastruktur in den städteregionsangehörigen Kommunen“ vorzubereiten und dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 14.02.2019 zur vorberatenden Beschlussfassung vorzulegen.  

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Sachlage:

Mit Schreiben vom 07.11.2018 beantragt die SPD-Städteregionstagsfraktion die Erstellung einer Projektstudie zwecks Errichtung von zusätzlichen Ladestationen an städteregionalen Gebäuden (Verweis: siehe Anlage).

 

Begründet wird dieser Antrag damit, dass der Klimaschutz in der Region weiter forciert werden muss. E-Fahrzeuge tragen in dem Zusammenhang zur CO²-Reduktion wesentlich bei. Zur Attraktivierung dieser Art der Mobilität bedarf es einer ausreichenden Ladeinfrastruktur, die an den städteregionalen Objekten angeboten werden soll.

 

Aufgrund der Kurzfristigkeit der Antragseinreichung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 15.11.2018 vereinbart, dass dieses Thema zu wichtig sei, um ohne beratungsreife Vorlage konkrete Vorberatungen in den Fraktionen vorzunehmen. Er stimmte daher der Verwaltung zu, dass zuchst eine fundierte Vorlage erstellt werde, um anschließend über das konkrete Vorgehen entscheiden zu können.

 

 

 

Im Rahmen des Diskussionsforums Stromnetze und innerhalb der Runde der technischen Beigeordneten der städteregionsangehörigen Kommunen, beide Termine fanden am 07.11.2018 statt, war das ThemaEntwicklung eines Konzeptes zum bedarfsorientierten Aufbau von Ladeinfrastruktur“ grundsätzlicher Bestandteil von Vorträgen und Diskussionen.

 

Seitens der Stadt Aachen wurde dort das aktuell bearbeitete Konzept vorgestellt. Die Analyseergebnisse der im Juni 2018 präsentierten Studie stellten insbesondere die im 5-Jahresrhythmus zu erwartenden Entwicklungen von Elektrofahrzeugen mit ab 2020 zu kalkulierenden Standards von 500 km Reichweite dar. Diesbezügich wurden die zu erwartenden Ladebedürfnisse, -notwendigkeiten und leistungen in Relation gesetzt. Dabei wurde unterschieden in Ladesituationen und notwendigkeiten zuhause, am Einkaufsort, am Arbeitsplatz, an Freizeitorten sowie an weiteren Orten.

Der daraus ermittelte Bedarf hrte zu unterschiedlichen Szenarien der potentiellen Bedarfsdeckung, so dass nunmehr für das Gebiet der Stadt Aachen eine fundierte Entwicklungsperspektive ineinandergreifender Handlungsstrategienr den öffentlichen, halböffentlichen und privaten Raum vorliegt.

 

Die Vertreter der städteregionsangehörigen Kommunen erbaten in diesem Zusammenhang ein analoges Vorgehen für die gesamte Städteregionskulisse, um nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern nach festgestellter konkreter Bedarfslage und Sinnhaftigkeit agieren zu können. Der vorliegende Antrag trägt diesem Ansatz der Kommunen in Teilbereichen Rechnung.

 

Die bisherigen Aktivitäten der Städte und Gemeinden bezüglich der Umsetzung von insbesondere auch durch die EVUs geförderter Ladeinfrastruktur mündeten bisher in der Regel darin, dass vornehmlich am jeweiligen Rathaus bzw. gemäß angenommener potentiell geeigneter Standorte in der Kommuneulen errichtet wurden. Eine bedarfsorientierte und sinngebende, flächendeckende Ausstattung begrüßen die Kommunen ausdrücklich.

 

Insofern empfiehlt die Verwaltung in Ergänzung des vorliegenden Antrags, ein mit allen Kommunen und den EVU abgestimmtes Lastenheft für ein gesamtstädteregionales Konzept zum bedarfsgerechten Aufbau von Ladeinfrastruktur zu erarbeiten, um dieses dann als Grundlage für die Umsetzung eines leistungsfähigen und bedarfsgemäßen E-Ladenetzes in den Kommunen zu etablieren.

 

Im Nachgang zum definierten Arbeitsvolumen sollte die Verwaltung entsprechende Angebote geeigneter Büros einholen und eine Beschlussvorlage zur Beauftragung des Konzeptesr die Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 14.02.2019, resp. des Städteregionsausschusses am 21.02.2019, vorlegen.

 

 

Rechtslage:

Die Aufgabe ist freiwillig.

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Personelle Auswirkungen:

Keine.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der finanzielle Bedarf zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes wird im Rahmen der Erarbeitung des Lastenheftes zu kalkulieren sein. Die Verwaltung geht in Abhängigkeit von den zu definierenden Arbeitsinhalten von Kosten in Höhe von ca. 50.000 € aus.

 

Aufgrund der aktuell forcierten Förderpolitik zugunsten der E-Mobilität wäre eine Partizipation zu eruieren, so dass bei einer möglichen max. 80 % Förderung mit einem verbleibenden Eigenanteil von ca. 10.000 € bis 20.000 € gerechnet werden muss. Im Zuge der Beratung und Beschlussfassung über das HH 2019 wäre daher im Produkt 15.01.04 die Aufwendungen bei Sachkonto 543988 „Sach-/Projektkosten Mobilität“ um 50.000 € (von bisher 40.000 € auf 90.000 €) und die Erträge bei Sachkonto „Landeszuweisungen“ um 40.000 € (von bisher 21.400 € auf 61.400 € zuzügl. Erträgen aus dem LEADER-Projekt in Höhe von 8.900 € lt. SV 2018/0338 auf dann 70.300 €) zu erhöhen (vergl. SV 2018/0519).

 

Die Kosten für den Erwerb und das Aufstellen von Ladesäulen zu Lasten der Kommunen stehen in Abhängigkeit zur Leistungsfähigkeit der Station (Schnellladung, Normalladung).

 

Mit durchschnittlichen Erstellungskosten von ca. 10.000 € pro Ladesäule ist zu rechnen, so dass sich in Abhängigkeit von der Anzahl der potentiellen Standorte entsprechende Investitionskosten r die Städte und Gemeinden ergeben.

Auch hier wäre eine mögliche Partizipation an Fördermitteln, resp. Unterstützungen durch die EVU, zu prüfen.

 

 

Im Auftrag

gez.:cker

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Anlagen

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