Beschlussvorlage - 2018/0530
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Sportentwicklung in der StädteRegion Aachen; Antrag des RegioSportBundes Aachen e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Antragstellend:
- Kranz, Angelika
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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29.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:
- Er stellt fest, dass der organisierte Sport einen unverzichtbaren Beitrag zur Lebensqualität aller Generationen in der StädteRegion leistet.
- Er beschließt, dem RegioSportBund Aachen e.V. – vorbehaltlich des Beschlusses des Städteregionstages über die Haushaltssatzung 2019 und deren Rechtskraft – ab dem Jahr 2019 einen jährlichen Zuschuss im Rahmen des Paktes für den Sport zu den Personal- und Sachkosten in Höhe von insgesamt 25.000,00 € zu gewähren.
- Er beauftragt die Verwaltung, dem Städteregionsausschuss jeweils im ersten Quartal eines Jahres einen Tätigkeitsbericht des RegioSportBundes Aachen e.V. über das Vorjahr vorzulegen.
Sachlage:
Mit Schreiben vom 24.09.2018 bittet der RegioSportBund Aachen e.V. (RSB) die StädteRegion Aachen um Prüfung einer nachhaltigen finanziellen Unterstützung der Arbeit und der Aktivitäten des RSB im Rahmen des Paktes für Sport und Bildung, indem – wie bereits 2014 beantragt – ab dem kommenden Jahr 2019 der jährliche Zuschuss an den RSB von 8.000,00 € auf 25.000,00 € erhöht wird. (s. Anlage).
Der RSB und seine im Jahr 2015 gegründete Sportjugend sind in verschiedenen Handlungsfeldern in Form von Projektarbeit sowie durch Beratung und Unterstützung der Sportvereine aktiv. In verlässlicher und partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der StädteRegion Aachen werden Angebote für alle Generationen umgesetzt, beginnend mit Projekten in den Kindertageseinrichtungen (KiTas) bis hin zu Seniorensportangeboten in Vereinen und Pflegeeinrichtungen.
Über die Mitarbeit in den Gremien der Bildungsregion (Bildungskonferenz, Ausschuss für den Schulsport, Kinder- und Jugendhilfeausschuss) bringt sich der RSB schon lange konkret z.B. durch die fachliche Betreuung der Träger des Ganztagsbetreuung in Schulen, bei schulsportlichen Maßnahmen und Projekten des Schulamtes, bei Aus- und Fortbildungen von Lehrkräften und Sporthelfern sowie in der Zusammenarbeit bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit in den einzelnen Kommunen ein. Insbesondere die Zunahme der Ganztagsangebote in KiTas und Schulen stellen die Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine schon seit einigen Jahren vor neue Herausforderungen.
Die Partnerschaft zwischen dem RSB und der StädteRegion Aachen wurde im Jahr 2015 durch den Abschluss des Paktes für Sport und Bildung strukturell verstärkt. In diesem Zusammenhang hatte der RSB bereits um eine jährliche Förderung in Höhe von 25.000,00 € gebeten, um die Tätigkeit in den zugrunde liegenden Handlungsfeldern mittelfristig aufrechterhalten zu können. Aus regelmäßig jährlich zur Verfügung stehenden Restmitteln der Sportförderung für die Vereine, konnte damals ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 8.000,00 € gewährt werden (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2014/0402).
Im Rahmen des Strukturkonzeptes 2015 - 2025 wurde die Zusammenarbeit zwischenzeitlich noch weiter verstärkt, indem gemeinsam neue Sportförderrichtlinien erarbeitet wurden und die StädteRegion Aachen dem RSB die Antragsbearbeitung und Auszahlung der Sportfördermittel für den Bereich des Altkreises Aachen zunächst für die Jahre 2017 bis 2020 übertragen hat (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2016/0333). Diese Zusammenarbeit gestaltet sich zielführend und erfolgreich.
Schnittstellen bzw. Angebote in Zusammenarbeit bestehen mittlerweile in zahlreichen Bereichen der StädteRegion, z.B. Schulamt, Bildungsbüro, Kommunales Integrationszentrum, Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung, Gesundheitsamt. RSB und Verwaltung planen, die Zusammenarbeit in Zukunft durch ein regelmäßiges gemeinsames Jahresgespräch zwischen dem RSB und allen beteiligten Ämtern inhaltlich noch weiter zu strukturieren.
Mit den gestiegenen gesellschaftspolitischen Anforderungen an die Arbeit des RSB in den letzten Jahren geht auch eine Kostensteigerung einher. Der RSB war in den letzten Jahren stets bestrebt, weitere und neue Projektzuschüsse durch das Land sowie den Landessportbund zu akquirieren. Seit dem Jahr 2016 erhebt er Mitgliedsbeiträge von den Stadt- und Gemeindesportverbänden, die damit ebenfalls ihren Beitrag zur Fortführung der Sportentwicklungsarbeit leisten. Um die erfolgreiche Arbeit weiterhin professionalisiert fortsetzen zu können, benötigt der RSB nach eigenen Angaben zusätzliche finanzielle Mittel für Personal- und Sachkosten, um gesicherte Strukturen mit qualifiziertem Personal aufrecht erhalten zu können. Diese sind wiederum notwendige Voraussetzung für die Akquise weiterer Mittel für neue Projekte und Programme.
Die Arbeit des RSB in der Sportentwicklung trägt ganz wesentlich dazu bei, die Strukturen und die Angebote zukunftsfähig aufzustellen. Der organisierte Sport leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsförderung und zur Lebensqualität aller Generationen in der StädteRegion.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dem RSB im Rahmen des Paktes für Sport und Bildung ab dem Jahr 2019 – vorbehaltlich des Beschlusses des Städteregionstages über die Haushaltssatzung 2019 und deren Rechtskraft – einen jährlichen Zuschuss in Höhe von insgesamt 25.000,00 € (Erhöhung des bisherigen Betrages von 8.000,00 € auf 25.000,00 €) zu gewähren. Mit dem RSB ist besprochen, dass dem Städteregionsausschuss jährlich ein Tätigkeitsbericht des Trägers vorgelegt wird.
Rechtslage:
Bei der Bezuschussung des RSB zur Förderung der Sportentwicklung in der StädteRegion Aachen handelt es sich um freiwillige Leistungen der StädteRegion Aachen. Gemäß § 4 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen entscheidet der Städteregionsausschuss nach Anhörung des jeweils zuständigen Fachausschusses über die Gewährung von Zuschüssen über 5.000 € bis 250.000 €.
Personelle Auswirkungen:
Keine.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel für die bisherige Förderung im Rahmen des Paktes für Sport und Bildung wurden im Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 im Produkt 08.01.01 „Förderung von Sportvereinen“ (allg. RU) wie folgt eingestellt:
Aufwendungen:
Zuweisung an den RegioSportBund (SK 531738 ) 8.000,00 €
Bei positiver Beschlussfassung durch die Politik wird der Betrag im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Haushaltsatzung 2019 auf 25.000,00 € erhöht.
Im Rahmen von NKF werden diese Mittel als konsumtiver Aufwand verbucht.
Soziale Auswirkungen:
Der organisierte Sport trägt zu einem positiven Miteinander bei und hat eine hohe integrative und inklusive Wirkung. Er fördert die positive Entwicklung von jungen Menschen und trägt zur Gesundheitsförderung und zur sozialen Integration im Alter bei. Die Förderung des Ehrenamtes in den Sportvereinen hat eine hohe gesellschaftliche Bedeutung.
Im Auftrag:
gez. Terodde
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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