Beschlussvorlage - 2018/0524
Grunddaten
- Betreff:
-
Machbarkeitsstudie Industriedrehkreuz Weisweiler - Inden - Stolberg - Abschlussbericht -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 70 - Umweltamt
- Antragstellend:
- Ruth Roelen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für regionale Zusammenarbeit, Mobilität und Europa
|
Kenntnisnahme
|
|
|
22.11.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Städteregionsausschuss
|
|
|
|
29.11.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionsausschuss bestätigt die in der Machbarkeitsstudie Industriedrehkreuz Weisweiler – Inden – Stolberg beschriebenen Entwicklungspotentiale und beauftragt die Verwaltung in Kooperation mit den Belegenheitskommunen aktiv die weitere Gestaltung des Strukturwandels und die Umsetzung der angestrebten Projekte zu unterstützen.
Sachlage:
Die IRR - Innovationsregion Rheinisches Revier, heute Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) GmbH, hat in Abstimmung mit den Belegenheitskommunen und weiteren Partnern einen Antrag auf Förderung einer „Machbarkeitsstudie für das Industriedrehkreuz Weisweiler - Inden - Stolberg“ an das Wirtschaftsministerium des Landes NRW (MWIDE) gestellt. Dieser Masterplan soll einen Beitrag leisten zur „qualifizierten Entwicklung der bestehenden, brachen und potenziellen Gewerbe- und Industrieflächen am sowie im Umfeld des Kraftwerksstandortes Weisweiler unter Berücksichtigung möglicher Synergien durch eine Entwicklung des Flächenpotenzials am Stolberger Hauptbahnhof und der weiteren Region““ (Antrag auf Förderung eines „Masterplans Industriedrehkreuz Weisweiler-Inden-Stolberg“). Weiterhin soll er, über das landesplanerische „Soll“ hinaus, zusätzliche Flächen für den Strukturwandel identifizieren und bereitstellen, um Strukturbrüche zu vermeiden und der Region frühzeitig, vor Beendigung der Tagebaue, eine wirtschaftliche Perspektive bieten.
„Was passiert nach der Schließung und Stilllegung des Braunkohlekraftwerks Weisweiler voraussichtlich im Jahr 2030? Wie können die absehbaren strukturpolitischen Folgen mit Arbeitsplatzabbau und Beschäftigtenverlusten frühzeitig aufgefangen und abgefedert werden? Wie sieht das Zukunftsszenario für die freiwerdenden Flächen aus und welche regionale Bedeutung kann eine neue Nutzung und Entwicklung dieser Flächen haben?“ Diese und weitere Fragen waren der Auslöser für den Antrag der ZRR GmbH an das MWIDE (siehe auch Vorlage 2018/0213).
Auf Basis dieses Antrags erhielt NRW.URBAN im Februar 2017 vom MWIDE den Auftrag zur Erarbeitung der Machbarkeitsstudie mit dreistufigem Werkstattverfahren für die Entwicklung des Industriedrehkreuzes.
Redaktionsschluss für die Studie war Ende April 2018. Anschließend wurden Änderungs- und Ergänzungswünsche aus dem Kreis der Konsortialpartner (siehe nachfolgender Absatz) abgestimmt und überwiegend in die Studie mit aufgenommen. Der Abschlussbericht zur Studie wurde danach am 30.08.2018 durch die Konsortialpartner und am 24.09.2018 durch das MWIDE als abgeschlossen erklärt.
Zentrale regionale Akteure bildeten den sog. „Begleitausschuss der Konsortialpartner“ zu dieser Machbarkeitsstudie unter dem Dach der ZRR. Dieser Ausschuss tagte zu Beginn der Arbeiten, nach der zweiten Werkstatt und dem Vorliegen der Entwicklungsszenarien und vor Abgabe des Schlussberichtes. Er wurde jeweils über wichtige Meilensteine der Auftragsabwicklung informiert und entschied über die Vergabe externer Aufträge und Gutachten. Konsortialpartner sind: StädteRegion Aachen, Stadt Eschweiler, Stolberg, Gemeinde Inden, Entwicklungsgesellschaft indeland mbH, Kreis Düren, IHK Aachen, EVS und RWE Power, Köln.
Neben den Flächen des Braunkohlekraftwerks und seines unmittelbaren Umfelds wurden im Rahmen der vorliegenden Untersuchung auch die möglicherweise in Beziehung stehenden Flächen am Hauptbahnhof Stolberg untersucht.
Dreistufiges Werkstattverfahren
Den Kern der vorliegenden Machbarkeitsstudie bildete ein dreistufiges Werkstattverfahren mit dem Ziel, fortwährend einen breit angelegten Diskussions- und Kooperationsprozess mit den maßgeblichen Akteuren in der Region und Flächeneigentümern zu gewährleisten. Die Werkstätten wurden hierbei jeweils mit externen Fachvorträgen angereichert.
Teilnehmer- und Diskussionskreis der Werkstätten waren Vertreter bzw. Vertreterinnen folgender Organisationen und Institutionen:
▪ Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer (AGIT), Aachen
▪ Bezirksregierung Köln, Dezernat 32 Regionalentwicklung, Braunkohle
▪ Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH
▪ EVS Euregio Verkehrsschienennetz GmbH
▪ Gemeinde Inden
▪ Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen
▪ Kreis Düren
▪ NRW.INVEST GmbH
▪ Region Aachen Zweckverband
▪ RWE Power AG, Liegenschaften
▪ Städteregion Aachen
▪ Stadt Eschweiler
▪ Kupferstadt Stolberg
▪ Innovationsregion Rheinisches Revier (heute ZRR)
Frühzeitig stellte sich eine relativ große Übereinstimmung der Haltungen im Hinblick auf zukünftige Nutzungsoptionen an den Standorten Weisweiler und Stolberg heraus:
- Insgesamt wird einer gewerblich / industriellen Nutzung am Standort Weisweiler Priorität eingeräumt; das Themenspektrum Energie/-Erzeugung, Produktion und Logistik ist hier relevant, sollte aber offen für mögliche Entwicklungen sein und kein enges Korsett darstellen.
- Für den Standort Stolberg werden Perspektiven im Ausbau zum Containerterminal / Güterverteilzentrum gesehen.
- Zukunftstrends und -märkte sollen in die perspektivische Nutzung der Standorte einbezogen werden. Insbesondere für Weisweiler liegt aufgrund der Nähe zu den Hochschulen in Aachen und Jülich und der zur Verfügung stehenden Flächenpotenziale die Kooperation mit Forschung und Entwicklung nahe.
- Die Möglichkeiten, frühzeitig Flächen in die Umnutzung zu bringen, um spätere Arbeitsplatzverluste auszugleichen, ist den Akteuren ein wichtiges Anliegen.
Szenarien, Nutzungskonzept und Masterplan
In der Folge wurden für beide Standorte und die dort zur Verfügung stehenden Flächen Entwicklungsgeschwindigkeiten und Verfügbarkeiten aufgezeigt. Hierbei stellte sich heraus, dass sowohl in Weisweiler als auch in Stolberg kurzfristig mobilisierbare Flächen vorhanden sind, die schon jetzt für den Strukturwandel aktiviert werden können.
In der Diskussion der für beide Standorte entwickelten Szenarien folgte für den Standort Weisweiler die Ablehnung von Handels- und Freizeitnutzungen. Im Prozess weiter detailliert wurden die Nutzungen Energie, Produktion, kleine und mittlere Unternehmen sowie wertschöpfende Logistik. Zukunftsorientierte Forschung, z.B. durch die Zusammenarbeit mit der RWTH Aachen oder dem Forschungszentrum Jülich, ist ausdrücklich erwünscht.
Für den Standort Stolberg steht das Thema Logistik – als Güterverteilzentrum an der Bahnlinie – im Vordergrund. Dabei soll durch wertschöpfende Logistik eine möglichst arbeitsplatzintensive Flächennutzung realisiert werden.
Im weiteren Prozess gewannen verkehrstechnische Fragen und Prognosen im Kontext der sich nun konkretisierenden Nutzungen sowie regionalwirtschaftliche Fragen, wie Flächenbedarfe und mögliche Standortprofilierungen an Bedeutung. Hierzu wurden externe Aufträge an IVV Aachen, Quaestio Bonn und Carpus + Partner Aachen vergeben.
An beiden Standorten wurden umfangreiche Flächenpotentiale identifiziert. Während sich das Flächenpotential in Stolberg von insgesamt 43,6 ha auf 4 Teilflächen rund um den Hauptbahnhof aufteilt, wurden in Weisweiler 8 Standorte mit einer Gesamtgröße von 193,7 ha im Bereich des Braunkohlekraftwerks und seiner Umgebung festgelegt, wovon ein Großteil bereits planungsrechtlich erfasst ist.
Für die insgesamt 12 Potenzialflächen an den beiden Standorten Weisweiler und Stolberg wird aufgrund der Ergebnisse des vorangegangenen Prozesses die Aufteilung in drei Entwicklungsgebiete vorgeschlagen. Diese können in Kooperation oder weitgehend unabhängig voneinander, auch zeitlich, entwickelt werden. Es wird folgende Zusammensetzung der Teilflächen, deren zeitliche Umsetzung und die jeweiligen Zuständigkeiten betreffend empfohlen:
Abbildung 1: Entwicklungsgebiete - Standort Weisweiler (NRW.URBAN Apr. 2018)
Abbildung 2: Entwicklungsgebiet - Standort Stolberg (NRW.URBAN Apr. 2018)
- Entwicklungsgebiet 1
Erweiterung des IGP Eschweiler um rd. 30,4 ha (P1+P7) sowie Schaffung von rd. 10,5 ha Logistikflächen (P8) → Entwicklungszeitraum 2018-2022. Entwicklung durch Kooperation von Stadt Eschweiler und RWE Power AG sowie ggfls. zusätzlichen Projektpartnern
- Entwicklungsgebiet 2
Entwicklung des Euregio-Railport mit komplementären GE-Flächen (rd. 38,3 ha) in Stolberg → Entwicklungszeitraum 2018-2030. Entwicklung durch Kooperation von Kupferstadt Stolberg und EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH sowie ggfls. zusätzlichen Projektpartnern
- Entwicklungsgebiet 3
Entwicklung eines Industriegebietes am Kraftwerksstandort und Umgebung von rd. 117,8 ha zzgl. rd. 35 ha neues Kraftwerk (P2 bis P6) → Entwicklungszeitraum ab 2023 ff.,sowie einer Erweiterungsoption (P9) nördlich des Kraftwerkes (Wunsch der Stadt Eschweiler) Entwicklung durch interkommunal besetzte strategische Partnerschaft (RWE Power als Eigentümer, die Stadt Eschweiler, die Gemeinde Inden, die StädteRegion Aachen und der Kreis Düren)
Um die drei Entwicklungsgebiete den zugedachten Nutzungen in den festgelegten Zeiträumen entsprechend umzusetzen, sind eine Vielzahl an Handlungsschritten notwendig. Es wird ein entsprechender Beschluss empfohlen, damit die „Entwickler“ diese Schritte den Ausführungen der Machbarkeitsstudie entsprechend forcieren, um die Realisierung der konzipierten Nutzungen auf den jeweiligen Potentialflächen als Beitrag zum Strukturwandel voranzutreiben und sicherzustellen.
Dies sind insbesondere:
▪ Schaffung von Planungsrecht auf unterschiedlichen Maßstabsebenen
▪ Interkommunales Vorgehen
▪ Grunderwerb
▪ Baureifmachung (Abbruch, Entsorgung, Altlasten, Baugrund, u.a.)
▪ Planung und Realisierung innere verkehrliche Erschließung
▪ Planung und Realisierung technische Infrastruktur
▪ Planung und Realisierung Grünordnungs- und Kompensationsmaßnahmen
▪ Planung und Realisierung Einrichtungen Freizeit und Erholung
▪ Verwendung der Machbarkeitsstudie als Fachbeitrag im Rahmen der Regionalplanvorbereitung und -abstimmung / Einspeisung der Potentialflächen in den Prozess zur Neuaufstellung des Regionalplans
Zusätzlich wird die Forcierung, Planung und Umsetzung folgender Maßnahmen jeweils standortspezifisch empfohlen. Dabei gilt für beide Standorte, dass aktuell bereits die Bedigungen für eine leistungsfähige und insgesamt verträgliche Verkehrsinfrastruktur gutachterlich eingeschätzt werden. Dafür werden die zur Verfügung stehenden Restmittel des Gesamtvolumens der Machbarkeitsstudie in Anspruch genommen.
Standort Stolberg
Verbesserung äußere verkehrliche Erschließung, hier insbesondere:
▪ 3. BA L 238n
▪ Neue Anschlussstelle BAB 44 im Bereich Eilendorf
▪ Strukturelle Veränderung Anschlussstelle Eschweiler-West inklusive damit verbundener Gutachten, Planungen etc.
Standort Weisweiler
Verbesserung äußere verkehrliche Erschließung, hier insbesondere:
▪ Kreuzungsumbau Knotenpunkt Weisweiler bei Zunahme von weiterem Verkehr in Folge der Realisierung der konzipierten Nutzungen innerhalb der acht Potentialflächen
▪ Strukturelle Veränderung Anschlussstelle Eschweiler-West inklusive damit verbundener Gutachten, Planungen etc.
▪ Prüfung / Untersuchung Gleisanschluss Standort Weisweiler an Hauptstrecke Köln – Aachen oder Euregio-Trasse
▪ Schaffung einer Vision für ein Industriegebiet der neuen Generation mit einem innovativen Thema für den Gesamtstandort und in der Region
▪ Bildung einer identitätsstiftenden Standortmarke
▪ Aufstellung eines Entwicklungskonzeptes, d.h. weitergehende Konkretisierung der vorliegenden Projektansätze (Bebauungs- und Nutzungskonzept, Erschließungsplanung, Projektkalkulation, Finanzierungskonzept, u.U. Trägerkonzept, Festlegung Projektorganisation und -struktur, prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit)
▪ Vermarktungskonzept
▪ Aufstellung eines groben Kosten- und Finanzierungskonzeptes auf dem aktuellen Preisniveau sowie regelmäßige Fortschreibung und Detaillierung
▪ Einbeziehung Fördermöglichkeiten
Mit dem identifizierten Gesamtvolumen an Flächenpotenzialen an beiden Standorten kann, deren planerische und bauliche Umsetzung vorausgesetzt, eine Vielzahl neuer Flächenentwicklungen realisiert werden. Die damit einhergehende Wertschöpfung und Schaffung von Arbeitsplätzen kann und muss einen wichtigen Beitrag für den anstehenden Strukturwandel in der Region leisten. Dabei müssen die Vorlaufzeiten für die Teilbereiche ohne Planungsrecht auch auf der Regionalplanebene besonders berücksichtigt werden.
Es ist abgestimmt, dass die Belegenheitskommunen, gemeinsam mit den weiteren Konsortialpartnern, das Ergebnis der Machbarkeitsstudie als Fachbeitrag zur Änderung bzw. Neuaufstellung des Regionalplans einbringen.
In der weiteren Konkretisierung und mittelfristigen Umsetzung der identifizierten Flächenentwicklungen, Infrastrukturmaßnahmen und Projekte wird die StädteRegion Aachen die Belegenheitskommunen Eschweiler und Stolberg engagiert unerstützen.
Der Abschlussbericht wurde am 06.11. der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Die entsprechende Pressemitteilung mit den zentralen Ergebnissen ist als Anlage beigefügt. Der vollständige Abschlussbericht ist auf der Internet-Seite der StädteRegion Aachen unter Regionalentwicklung einsehbar.
Die Verwaltung wird weiter regelmäßig berichten.
Rechtslage:
Die Aufgabe ist freiwillig.
Personelle Auswirkungen:
Keine.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Der Kostenrahmen für den Gesamtprozess beträgt 500.000 Euro. Bei einer Förderquote von 80% trägt das Land NRW 400.000 Euro über Fördermittel.
Der verbleibende Eigenanteil von ca. 100.000 Euro wird zur Hälfte (ca. 50.000 Euro) innerhalb des interkommunalen Konsortiums, bestehend aus den Städten Eschweiler und Stolberg, der Gemeinde Inden sowie der Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH, der StädteRegion Aachen und dem Kreis Düren paritätisch aufgeteilt.
Die Kostentragung des Anteils der StädteRegion Aachen in Höhe von 10.000,- wurde 2016 beschlossen (siehe Sitzungsvorlage 2016/0249 – E) und ist im Produkt 150104 „Regionalentwicklung und Mobilität“ im Sachkonto 543911 „Projekte im Rahmen der Regionalentwicklung“ veranschlagt.
Die verbleibende Hälfte des Eigenanteils von rd. 50 T€ übernehmen die nicht-kommunalen Partner im Konsortium, die RWE Power AG und die EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH.
Zur weiteren Umsetzung der geplanten Maßnahmen erscheint es sinnvoll und möglich, den notwendigen Eigenanteil der StädteRegion Aachen über Verpflichtungsermächtigungen durch den Verkauf von RWE-Aktien zu tragen. Dabei würde dem Aspekt der Strukturwirksamkeit durch überregional bedeutsame Entwicklungen genüge getan. Entsprechende Vorlagen wären seitens der Verwaltung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Im Auftrag
gez.: Jücker
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|