Beschlussvorlage - 2018/0519

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss nimmt die ergänzenden Ausführungen der Verwaltung zum Entwurf der Haushaltssatzung der StädteRegion Aachen für das Haushaltsjahr 2019 zur Kenntnis und empfiehlt dem Städteregionstag, die in der Anlage zur Sitzungsvorlage 2018/0519 dargestellten Veränderungen gegenüber dem Verwaltungsentwurf bei der Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 zu berücksichtigen.

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Sachlage:

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen für das Haushaltsjahr 2018 ist in der Sitzung des Städteregionstages am 11.10.2018  (SV-Nr. 2018/0340) eingebracht worden.

 

Vorher, d.h. in der Zeit vom 06.08.2018 bis 21.09.2018, wurde das verbindlich vorgeschriebene Benehmensverfahren mit den regionsangehörigen Kommunen zur Festsetzung der Regionsumlage durchgeführt. Diesbezüglich wird auf die Sitzungsvorlage-Nrn.: 2018/0341 und 2018/0341-E1 für die SRT-Sitzung am 11.10.,r  die SRA Sitzung am 29.11. und für die SRT-Sitzung am 13.12.2018 verwiesen.

 

Zwischenzeitlich hat sich der in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage dargestellte Änderungsbedarf zum vorliegenden Haushaltsentwurf insbesondere im Hinblick auf zwischenzeitlich gefasste oder noch zu fassende Beschlüsse ergeben. Dabei sind jeweils die Sitzungsvorlagen-Nrn. sowie in der Erläuterung die Gremien angegeben, aus denen sich die dargestellten Änderungen ergeben würden, wenn wie in der jeweiligen Vorlage vorgeschlagen beschlossen wird.

 

Die Änderungen im Ergebnisplan führen zu entsprechenden Änderungen im Finanzplan.

 

Die Änderungsvorschläge sind insgesamt gegenfinanziert und führen somit zu keiner zusätzlichen Belastung des Ergebnishaushalts.

 

Darüber hinaus ergibt sich durch die Neuberechnung des Finanzausgleichs mit der Modellrechnung des Landes NRW vom 30.10.2018 eine Veränderung der Umlagegrundlagen und der Schlüsselzuweisungen, die per Saldo und unter Berücksichtigung des darauf entfallenden Anteils der Stadt Aachen (differenzierte Umlage) zu einer Verbesserung von gut 1,6 Mio. €hrt. Der im Haushaltsentwurf veranschlagte Fehlbedarf von rd. 3,2 Mio. €nnte somit in etwa halbiert werden.

 

Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Personal- und Versorgungsaufwendungen in den Produkten und Teilprodukten im Haushaltsentwurf nur mit dem jeweiligen Gesamtbetrag angegeben sind.

 

r den endltigen Haushalt 2019 in der vom Städteregionstag am 13.12.2018 beschlossenen Fassung ist es erforderlich, die Personal- und Versorgungsaufwendungen auf die Sachkonten

 

501100

Bezüge Beamte

501200

Gehalt Tariflich Beschäftigte

502200

Beiträge Tariflich Beschäftigte (ZVK)

503200

Sozialversicherung Tariflich Beschäftigte

504100

Beihilfen, Unterstützungen u.ä. für Beschäftigte

512100

Beiträge VK Beamte (Rhein. Versorgungskasse)

514100

Beihilfen, Unterstützungen u.ä. für Versorgungsempfänger

 

aufzuteilen, ohne dass sich dadurch die Summen ändern. Hierdurch erfolgt dann im Ergebnishaushalt die korrekte Zuordnung zu den Personalaufwendungen (Ziff. 11 Ergebnishaushalt) und Versorgungsaufwendungen (Ziff. 12).

 

 

 

Rechtslage:

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag für den Erlass der Haushaltssatzung ausschließlich zuständig.

 

 

Im Auftrag

gez. Jansen

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Anlagen

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