Beschlussvorlage - 2018/0509

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

1.Er begrüßt das Angebot der Alzheimer Gesellschaft StädteRegion Aachen e.V. „Stärkung, Ausbau und nachhaltige Sicherung von ehrenamtlichem Engagement und Selbsthilfe für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen in der StädteRegion Aachen“.

 

2.Er stellt fest, dass dieses Angebot grundsätzlich eine gute Ergänzung der Beratungsangebote in der StädteRegion ist.

 

3.Da entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsentwurf 2019 nicht zur Vergung stehen, lehnt er eine Förderung des Projektes ab.

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Sachlage:

 

Mit Datum vom 26.09.2018 beantragte die Alzheimer Gesellschaft StädteRegion Aachen e.V. freiwillige soziale Mittel zur (Mit)-Finanzierung der Stärkung, des Ausbaus und der nachhaltigen Sicherung von ehrenamtlichem Engagement und Selbsthilfe für Menschen mit Demenz und deren Angehörige in der StädteRegion Aachen in Höhe von 6.560,00 €r das Jahr 2019. Der Förderantrag ist als Anlage beigefügt.

 

Dement sein und trotzdem selbstbestimmt zu leben ist sicher bis zu einem gewissen Zeitpunkt möglich. Dies geht aber nur mit einem gut funktionierenden sozialen Netzwerk im Hintergrund. Die Alzheimer Gesellschaft StädteRegion Aachen e.V. ist eine Selbsthilfeorganisation, in der sich betroffene Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie Ehren-und Hauptamtliche verschiedener Berufsgruppen engagieren.

 

Die Förderung der Selbsthilfe und das Vorhalten quartiersnaher flächendeckender Angebote/Präsenz in der StädteRegion Aachen ist zentrales Anliegen der Alzheimergesellschaft.

 

Mit den Fördergeldern soll das hohe ehrenamtliche Engagement des Vereins für Menschen mit Demenz und der betroffenen Angehörigen sowohl in quartiersnahen als auch quartiersübergreifenden Versorgungsstrukturen der StädteRegion Aachen unterstützt werden. Außerdem können die Angebotsstrukturen erhalten, gestärkt und auch weiter ausgebaut werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung würde dieses Angebot grundsätzlich eine gute Ergänzung des Beratungsangebotes in der StädteRegion Aachen darstellen. Da es sich jedoch um eine freiwillige Aufgabe handelt und keine Mittel im Haushaltsentwurf 2019 eingeplant sind, schlägt die Verwaltung vor, den Antrag abzulehnen.

 

Rechtslage:

 

Bei der Förderung der Alzheimer Gesellschaft Aachen e.V. handelt es sich um freiwillige Leistungen der StädteRegion Aachen. Gem. § 12 Ziffer b) und § 4 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen vom 24.11.2009 ist der Städteregionsausschuss nach Anhörung des zuständigen Fachausschusses zuständig für die Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € bis 250.000 €.

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Personelle Auswirkungen:

 

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsentwurf 2019  stehen im Produkt 05.01.01. „Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW“, Teilprodukt 950170 „Freiwillige Förderungen“ im Sachkonto 531869 „Sonstige Förderungen“, Haushaltsmittel in Höhe von 190.550,00 € zur Verfügung. Diese Mittel sind bereits für bestehende Projekte verplant.

 

Soziale Auswirkungen:

 

Die Alzheimer Gesellschaft Aachen begleitet und unterstützt Menschen, die von einer Demenz betroffen sind, sowie auch deren Angehörige.

 

Im Auftrag:

gez. Prof. Dr. Vomberg

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Anlagen

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