Beschlussvorlage - 2018/0466
Grunddaten
- Betreff:
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Mies-van-der-Rohe-Schule: Antrag auf Errichtung eines Beruflichen Gymnasiums Ingenieurwissenschaften nach Anlage D APO-BK
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 40 - Schulverwaltung
- Antragstellend:
- Kosanke, Nico
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur
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Vorberatung
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15.11.2018
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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29.11.2018
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Sachlage:
Seit fast 30 Jahren gibt es an der Mies-van-der-Rohe-Schule, Berufskolleg für Technik der StädteRegion Aachen, ein Berufliches Gymnasium mit technischem Schwerpunkt. Für alle technikbegeisterten Schüler/innen bietet diese Schulform z.B. eine optimale Vorbereitung auf ein ingenieurwissenschaftliches Studium. Daneben erlangen die Schüler/innen berufliche Kenntnisse, die auch durch die Arbeit an Maschinen mit aktuellem Industriestandard erworben werden. Das Berufliche Gymnasium ist derzeit ausdifferenziert in die drei Schwerpunkte
- Elektrotechnik,
- Bautechnik und
- Maschinenbautechnik.
Einerseits stellt das Berufskolleg fest, dass nicht jede/r an Technik Interessierte bereits nach der Sekundarstufe I so weit auf eine technische Fachrichtung fokussieren kann, dass sie/er für sich selbst eine begründete Wahl zwischen den differenzierten Leistungskursen Bautechnik, Elektrotechnik und Maschinenbautechnik treffen kann. Andererseits sind die Schülerzahlen im Beruflichen Gymnasium rückläufig, was die Tragfähigkeit und damit auch die Existenz perspektivisch gefährdet.
Hier setzt der als Anlage beigefügte Antrag der Mies-van-der-Rohe-Schule vom 24.09.2018 an, das derzeitige, dreifach ausdifferenzierte Berufliche Gymnasium durch ein Berufliches Gymnasium „Ingenieurwissenschaften“ zu ersetzen.
Der neue Schwerpunkt „Ingenieurwissenschaften“ ermöglicht für viele Schüler/innen eine neue Perspektive, vertiefte Kenntnisse in allen drei Bereichen zeitgleich zu erwerben, um anschließend eine individuell passende Studien- oder Berufswahl zu treffen.
Schulfachlich wird der Errichtungsantrag durch die Schulaufsicht unterstützt.
Die erforderlichen Unterrichts-/Fachräume sowie die erforderliche Sachausstattung sind vorhanden.
Bevor die Mies-van-der-Rohe-Schule den Errichtungsantrag stellte, hatte bereits das Berufskolleg Alsdorf mit Datum vom 13.09.2018 die Errichtung beantragt. Nachdem die Schulleitungen von den jeweiligen Anträgen wussten, ging das Berufskolleg Alsdorf zunächst davon aus, dass eine Errichtung an beiden Standorten möglich sein könnte.
Nach verschiedenen Gesprächen zog das BK Alsdorf am 12.10.2018 den Errichtungsantrag schließlich wieder zurück, nachdem Schulaufsicht und Schulträger signalisierten, dass sie die Bedenken der Schulleitung der Mies-van-der-Rohe-Schule gegenüber einer parallelen Errichtung in Aachen und Alsdorf teilen.
Die Bedenken liegen im Wesentlichen zunächst darin begründet, dass die Schulentwicklungsprozesse in der Region systematisch zu betrachten sind, wobei die fachlichen Profile der Berufskollegs eine große Bedeutung haben. Diese sehen traditionell vor, dass das Berufskolleg Alsdorf ein Angebot im Beruflichen Gymnasium im Bereich Informatik hat (Informationstechnischer Assistent mit AHR) und dass die Mies-van-der-Rohe-Schule ein Berufliches Gymnasium im Bereich Technik anbietet, was gegen eine Errichtung (auch) in Alsdorf spricht. Es ist im Übrigen nicht erkennbar, dass ausreichend Bewerber/innen für zwei Angebote in der Region vorhanden wären.
Die regionale Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern ergab einen Konsens.
Vertreter/innen der Schule werden in der Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung anwesend sein und evtl. Fragen beantworten.
Rechtslage:
Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs, die Einführung und Aufhebung des Ganztagsbetriebes, die Bildung eines Teilstandortes, der Wechsel des Schulträgers, die Änderung der Schulform und der Schulart zu behandeln. Der Beschluss ist schriftlich festzulegen und auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung zu begründen (§ 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW).
Gemäß Absatz 3 der genannten Vorschrift bedarf der Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde.
Personelle Auswirkungen:
Keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Keine
Soziale Auswirkungen:
Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Berufskollegs dient der Sicherung und Weiterentwicklung eines Angebots beruflicher Bildung, das in seiner Qualität und Quantität den Bildungsinteressen junger Menschen und dem Fachkräftebedarf des Wirtschaftsstandortes StädteRegion Aachen gleichermaßen gerecht wird.
Im Auftrag
gez.: Terodde
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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365,9 kB
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