Beschlussvorlage - 2018/0454

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss beschließt die Errichtung des Schulversuchs Ingenieurtechnik in der dreijährigen Berufsfachschule, § 2 Abs. 1 der Anlage C APO-BK, an der Mies-van-der-Rohe-Schule, Berufskolleg für Technik der StädteRegion Aachen, zum Schuljahr 2019/2020.

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Sachlage:

Mit dem als Anlage beigefügten Antrag vom 08.10.2018 beantragt die Mies-van-der-Rohe-Schule die Errichtung des Schulversuchs Ingenieurtechnik in der dreijährigen Berufsfachschule, § 2 Abs. 1 der Anlage C APO-BK. Diese Berufsfachschule führt zur Fachhochschulreife und einem Berufsabschluss nach Landesrecht (staatlich geprüfte/r Assistent/in). Es ist beabsichtigt, den Schulversuch zum Schuljahr 2019/2020 zu errichten.

 

Ziel des Schulversuchs ist es, neue Schülergruppen für den Bereich Technik zu gewinnen und durch die interdisziplinäre Ausrichtung eine sehr gute Vorbereitung für technische Studiengänge und anspruchsvolle duale Ausbildungsberufe zu ermöglichen.

 

Der Bildungsgang ist dreijährig konzipiert:

 

  • Nach zwei Jahren (Jahrgangsstufen 11 und  12) wird der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben, die gleichzeitig als erster Teil der Berufsabschlussprüfung angerechnet wird.
  • Der zweite Teil der Berufsabschlussprüfung erfolgt im dritten Jahr (Jahrgangsstufe 13). Hier erfolgt eine Ausdifferenzierung zu Bautechnischen Assistenten/innen, Elektrotechnischen Assistenten/innen oder Maschinenbautechnischen Assistenten/innen.

 

r den Schulversuch wurden seitens der Bezirksregierung Köln vier Standorte vorgesehen. Da die Voraussetzungen seitens der Bezirksregierung Köln vorsehen, dass nur Berufskollegs berücksichtigt werden können, die die drei oben genannten Fachbereiche (Bautechnik, Elektrotechnik und Maschinenbautechnik) bereits anbieten können, wurde für den Schulbezirk Aachen, Düren, Heinsberg und Euskirchen die Mies-van-der-Rohe-Schule vorgesehen. 

 

Der Bildungsgang soll den bisherigen Bildungsgang Maschinenbautechnischer Assistent ersetzen (s. Sitzungsvorlage-Nr. 2015/0385).

 

Schulfachlich wird der Errichtungsantrag durch die Schulaufsicht unterstützt.

 

Die erforderlichen Unterrichts-/Fachräume sowie die erforderliche Sachausstattung sind vorhanden.

 

Seitens der übrigen Schulleitungen der Berufskollegs in Trägerschaft der StädteRegion Aachen bestehen keine Bedenken gegen die Errichtung.

 

Die regionale Abstimmung mit den benachbarten Schultgern ergab ebenfalls Konsens.

 

Vertreter/innen der Schule werden in der Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung anwesend sein und evtl. Fragen beantworten.

 

Rechtslage:

Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs, die Einführung und Aufhebung des Ganztagsbetriebes, die Bildung eines Teilstandortes, der Wechsel des Schulträgers, die Änderung der Schulform und der Schulart zu behandeln. Der Beschluss ist schriftlich festzulegen und auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung zu begründen (§ 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW).

 

Gemäß Absatz 3 der genannten Vorschrift bedarf der Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde.

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Personelle Auswirkungen:

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Soziale Auswirkungen:

Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Berufskollegs dient der Sicherung und Weiterentwicklung eines Angebots beruflicher Bildung, das in seiner Qualität und Quantität den Bildungsinteressen junger Menschen und dem Fachkräftebedarf des Wirtschaftsstandortes StädteRegion Aachen gleichermaßen gerecht wird.

 

 

Im Auftrag

gez.: Terodde

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Anlagen

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