Beschlussvorlage - 2018/0448

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er beschließt zur Übernahme der Anwärterinnen und Anwärter, die in 2019 ihren Vorbereitungsdienst beenden, im Rahmen des Stellenplanes 2019 folgende Stelleneinrichtungen:

5Sekretär/innen-Stellen

10Inspektor/innen-Stellen

 

  1. Er beschließt r die im Rahmen des Stellenplanes 2018 eingerichteten Stellen zur Übernahme der Anwärterinnen und Anwärter 14 Stelleneinsparungen.
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Sachlage:

Im Rahmen der Fortschreibung des Stellenplanes ist es Aufgabe der Verwaltung, die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Stellenmehrbedarfe zu ermitteln sowie evtl. Stelleneinsparungen aufgrund Aufgabenwegfalls umzusetzen.

 

Vor dem Hintergrund des Bedarfes an gut ausgebildeten Nachwuchskräften und des allgemeinen Fachkräftemangels hat sich die StädteRegion bereits in den Vorjahren entschieden, die Anzahl der Ausbildungskräfte zu erhöhen und über Bedarf auszubilden.

 

Im Jahr 2019 werden insgesamt 15 Personen ihren beamtenrechtlich vorgesehenen Anwärterdienst beenden. Erfolgt eine Übernahme der Beamtinnen und Beamten, ist es laufbahn- und haushaltsrechtlich erforderlich, diese in entsprechende Planstellen der Besoldungsgruppen A 6 (Sekretäre/innen) bzw. A 9 (Inspektoren/innen) einzuweisen. Freie Stellen im Tarifbereich können hierfür nicht in Anspruch genommen werden.

 

Derzeit ist noch nicht entschieden, welche anschließenden Einsatzbereiche im Einzelnen vorgesehen werden, so dass auch noch keine Prüfung erfolgen kann, ob zu den entsprechenden Zeitpunkten freie Planstellen im Beamtenbereich in den jeweiligen Organisationseinheiten vorhanden sind.

 

Im Rahmen des Stellenplanes 2018 wurden für die Anwärter/innen, welche ihren Vorbereitungsdienst beendet haben, gesonderte 14 Planstellen vorgehalten. Alle Nachwuchskräfte konnten übernommen und zwischenzeitlich auf unbesetzten bzw. neu einzurichtenden Stellen eingesetzt werden. Die 14 eingerichteten Stellen nnen nunmehr wieder eingespart werden.

 

Das seit dem Stellenplan 2015 praktizierte Verfahren hat sich weiter bewährt und soll auch in 2019 zur Anwendung kommen.

 

Auch wenn die Ausbildung zum Einstellungszeitpunkt „über Bedarf“ erfolgte, ist schon jetzt aufgrund der bestehenden Stellenvakanzen und Bedarfe erkennbar, dass alle geeigneten Nachwuchskräfte übernommen werden. Insoweit ist davon auszugehen, dass die neu einzurichtenden Stellen im Rahmen des Stellenplanes 2020 wieder eingespart werden können.

 

 

Rechtslage:

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) KrO ist der Städteregionstag für den Erlass des Stellenplans zuständig.

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Personelle Auswirkungen:

Durch den vorgeschlagenen Beschluss unmittelbar keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Entwurf des Haushaltes 2019 sind für die Stelleneinrichtungen keine zusätzlichen Personalkosten veranschlagt. Personalkostenansätze sind seitens der Organisationseinheiten aufgabenbezogen im Haushalt 2019 eingeplant und zum Zeitpunkt der Übernahme der Nachwuchskräfte verfügbar.

 

In Vertretung:

gez. Hartmann

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