Beschlussvorlage - 2018/0338

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er spricht sich für eine Erhöhung des Stellenanteils (von 10 auf 19 Std./Woche) für die kreisübergreifende Projektkoordination aus und stimmt der damit verbundenen Erhöhung der bereits für die 36-monatige Projektlaufzeit beschlossenen Personalkostenaufwendungen (Basiswert) von 43.680 um 42.276 € auf dann 85.956 € beim Amt 70 Umweltamt r die befristete Aufgabe der Projektkoordination für die Haushalte 2019-2021 zu.

 

  1. Er stimmt damit der Aufstockung des bereits für die 36-monatige Projektlaufzeit beschlossenen Eigenanteils an den gesamten Projektkosten von 11.513 € auf dann 16.332 € zu und beauftragt die Verwaltung, den Eigenanteil i. H. v. 16.332 € in die Haushalte 2019-2021 einzustellen.
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Sachlage:

 

Die Verwaltung informierte mit den Sitzungsvorlagen 2015/0382, 2016/0241, 2016/0400 und 2016/0400-E1 über die erfolgreiche Bewerbung der NRW-Eifel als LEADER-Region. Im Zeitraum 2015-2023 stehen Fördermittel in Höhe von 3,1 Mio. €r die Umsetzung innovativer Ideen und Projekte im ländlichen Raum zur Verfügung.

In diesem Kontext wurde seitens der Städteregion Aachen gemeinsam mit den Kreisen Düren und Euskirchen das LEADER-Leitprojekt „Stärkung des dörflichen Engagements“ konzipiert. In die Ausarbeitung und Konkretisierung der Projektinhalte sind zwischenzeitlich die Erfahrungswerte aus den Kreiswettbewerben 2017 sowie aus dem Landeswettbewerb 2018 „Unser Dorf hat Zukunft“ eingeflossen. Auf diese Weise konnten nochmals wichtige Themenfelder und aktuelle Handlungsbedarfe in den Dörfern erkannt und für eine Umsetzung im Rahmen des Projekts berücksichtigt werden.

Das Projekt bietet ein bedarfsgerechtes und praxisorientiertes Qualifizierungsangebot für ehrenamtlich engagierte Personen zugunsten einer effektiven Bearbeitung dörflicher Belange. Im Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe“ sollen zu ausgewählten Themen und Fragestellungen aus den Orten geeignete, anwendungsbezogene Formate (z. B. Infoveranstaltungen, Werkstätten, Fachexkursionen o. Ä.) organisiert werden. Das erworbene Wissen, die entwickelten Kompetenzen und die Netzwerkkontakte zu anderen Dorfgemeinschaften können die Teilnehmer dann zugunsten des eigenen Dorfes und der aktiven Gestaltung des eigenen Lebensumfeldes nutzen.

Die Qualifizierung des dörflichen Engagements, die in enger Abstimmung auch mit den Ortsvorstehern sowie politischen Vertretern erfolgt, ist ein wichtiger Baustein für die Stärkung der Lebensqualität und die Sicherung der Zukunftsperspektiven im ländlichen Raum. Zugleich führt ein breites dörfliches Engagement mittelfristig immer auch zu einer Entlastung der Kommunen und der bereits intensiv eingebundenen Ehrenamtler wie z. B. Ortsvorsteher.

r die Projektumsetzung ist eine übergeordnete und kreisübergreifend agierende Projektkoordination zwingend erforderlich. Diese soll bei der Städteregion Aachen angesiedelt werden mit einem bislang kalkulierten Stellenanteil von 10 Stunden/Woche (siehe Sitzungsvorlage 2016/0400-E1).

In einem gemeinsamen Gespräch mit der Bezirksregierung Köln am 27.06.18 wurde nochmals die Kostenstruktur des Projekts diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass aufgrund der Größe der Gebietskulisse (Kreise Düren und Euskirchen sowie Städteregion Aachen) und der zwischenzeitlich konkretisierten Projektbausteine eine effektive kreisübergreifende Projektkoordination auf Basis des bisher kalkulierten Stellenanteils nicht leistbar ist. Seitens der Bezirksregierung wurde daher der Vorschlag begrüßt, den Stellenanteil auf 19 Stunden/Woche zu erhöhen.

Rechtslage:

 

Die Beteiligung der Städteregion Aachen am LEADER-Leitprojekt ist eine freiwillige Aufgabe.

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Personelle Auswirkungen:

 

Im Rahmen des Projekts wird eine qualifizierte Fachkraft zur kreisübergreifenden Projektkoordination bei der Städteregion Aachen eingestellt. Die damit verbundenen Projektkosten belaufen sich auf 85.956 €r die 36-monatige Projektlaufzeit. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der Tätigkeitsmerkmale des Tarifvertrags bis zu der Höhe der EFRE-Pauschale des LEADER-Förderprogramms, Leistungsgruppe 3 „Fachkräfte“.

 

Die Projektkoordination soll die Unterstützung aller drei Projektpartner (Kreise Düren und Euskirchen, Städteregion Aachen) bei der Planung, Organisation und Durchführung der Qualifizierungsmodule sicherstellen. Darüber hinaus zeichnet sie verantwortlich für die Dokumentation der Ergebnisse der durchgeführten Qualifizierungsmodule in Form z. B. eines „Handbuchs“.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Aufstockung der Stundenzahl (von 10 auf 19 Stunden/Woche) r die übergeordnete Koordination erhöhen sich die Personalkosten des Projekts gleichfalls wie die Gesamtausgaben der Maßnahme sowie die Eigenanteile der 3 Projektpartner.

Zugleich erhöht sich die LEADER-Zuwendung (rderquote 65 %).

 

Der Eigenanteil (35 %) wird paritätisch von allen 3 Kreisen getragen. Der Eigenanteil der Städteregion Aachen (1/3 von 35 %) erhöht sich für die gesamte Projektlaufzeit (36 Monate) von 11.513 € um 4.819 auf dann 16.332.

 

Die Ko-Finanzierung wird frühestens in 2019llig werden und ist durch Mittel im Kostenträger 15.01.04 (Regionalentwicklung und Mobilität), Sachkonto 543989, abgedeckt bzw. wird in den Folgejahren 2020-2021 r die Einplanung der Haushaltsmittel berücksichtigt werden.

 

Die Kreise Düren und Euskirchen haben die Übernahme des erhöhten Eigenanteils bereits schriftlich zugesagt. Die Eigenanteile der Kreise Düren und Euskirchen an den gesamten Projektkosten und damit auch an den Personalkosten werden intern mit der Städteregion Aachen verrechnet.

 

 

Im Auftrag:

gez.: cker

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