Beschlussvorlage - 2018/0538

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Städteregionsauschuss beschließt, dass die Vorplanung für die Anbindungsstrecke nach Merkstein für die beiden vorliegenden Varianten abgeschlossen und an die Stadt Herzogenrath übergeben wird.

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Sachlage:

 

Vorplanung für die Anbindungsstrecke nach Merkstein

 

Am 06.07.2017 hat der Städteregionstag die Verwaltung beauftragt, die Vorplanung für die Anbindungsstrecke nach Merkstein im Einvernehmen mit der Stadt Herzogenrath abzuschließen (Sitzungsvorlagen-Nummer 2017/0271). Grundlage des Beschlusses waren die Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg Euregio und die darin enthaltene Linienführung nach Merkstein von der K 29 Bicherouxstraße mit Querung der L 47 Thiergartenstraße bis zum Kreisverkehr L 232 Geilenkirchener Straße/An der Herrenstraß/K 5. Von dort besteht der direkte Zugang zur Europaschule. Ziel war eine zügige Linienführung mit Steigungen bis max. 3 %.

 

In Abstimmung mit der Stadt Herzogenrath wurde die Linienführung weiter ausgearbeitet und zu zwei Varianten weiterentwickelt (siehe Anlage 1). Diese unterscheiden sich im Bereich des geplanten Gewerbegebiets östlich der K 29 (B-Plan I/56, ehemaliger Standort Vetrotex). Im Rahmen der Umweltuntersuchungen wurden die Biotoptypen erfasst und Brutvögel kartiert.

 

Im April dieses Jahres wurden durch die Stadt Herzogenrath Bedenken gegen die bisherigen Varianten erhoben, da die Linienführung über landwirtschaftliche Flächen östlich der L 47 Thiergartenstraße verläuft und ggf. die Bewirtschaftung beeinträchtigt wird. In einem Ortstermin im Juli machte sie einen Vorschlag für eine neue Linienführung, die von der L 47 Thiergartenstraße aus an die Römerstraße anschließen soll. Hiermit sind nach einer ersten Prüfung ngere Steigungen größer 3 % des Radwegs verbunden, die die Attraktivität für Radfahrende wesentlich einschränken würde.

 

Die Planungen für die beiden bisher abgestimmten Varianten sind weit fortgeschritten. Die Planung einer zusätzlichen Variante würde eine erneute Auftragserhöhung für die Ingenieurbüros erfordern und zusätzliche Planungskosten verursachen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, den Schlussverwendungsnachweis für die Förderung der Machbarkeitsstudie endgültig in diesem Jahr einzureichen und dann die noch ausstehenden Fördermittel abzurufen. Dies erfordert auch den Abschluss der Vorplanung für die Anbindungsstrecke nach Merkstein. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, soll die Vorplanung der beiden bisherigen Varianten nun zu Ende geführt und anschließend an die Stadt Herzogenrath übergeben werden.

 

Die Planungshoheit und Baulast der Anbindungsstrecke liegt bei der Stadt Herzogenrath. Sie kann im weiteren Verfahren eigenständig entscheiden, ob sie eine der bisherigen Varianten weiterverfolgt oder neue Varianten prüft.

 

 

Sachstand zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen

 

Mitte September sandte der Landesbetrieb Straßenbau einen geänderten Entwurf für die Planungsvereinbarung zu, die die Übernahme der Planung durch die Projektpartner Stadt Aachen, Stadt Herzogenrath und StädteRegion Aachen bei Kostenerstattung durch das Land vorsieht. Diese wird zurzeit zwischen den Projektpartnern abgestimmt mit dem Ziel, kurzfristig zu einem Abschluss der Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau zu kommen. Die Zuständigkeiten der Projektpartner untereinander sollen in einer separaten Vereinbarung geregelt werden.

 

Rechtslage:

 

Planung und Bau des Radschnellweges sind freiwillige Leistungen.

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Personelle Auswirkungen:

 

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

Im Auftrag:

gez. Jücker

 

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Anlagen

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