Beschlussvorlage - 2018/0529

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:

1. Er begrüßt die Interessenbekundung der Verwaltung für das Bundesprogramm proKindertagespflege und die Teilnahme am Elternbegleiterprogramm familY.

2. Er stimmt vorbehaltlich der Gewährung von Bundesmitteln der zunächst befristeten Einstellung einer pädagogischen Fachberatung ab 01.01.2019 zu und beauftragt die Verwaltung, eine 0,5 Stelle ab dem Stellenplan 2020 vorzusehen.

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Sachlage:

 

1. Kindertagespflege

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 21.06.2017 die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und das Ergebnis der Gespräche mit dem SKF Stolberg über die Finanzierung der übertragenen Aufgaben zur Kenntnis genommen und dem SKF Stolberg für die geleistete Aufbauarbeit und Professionalisierung der Kindertagespflege Dank und Anerkennung ausgesprochen. Er stimmte der vereinbarten Finanzierungsregelung für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.08.2020 und der Rückübernahme der Aufgaben ab dem 01.09.2020 zu.

Mit E-Mail vom 22.10.2018 hat die Servicestelle Bundesprogramm Kindertagespflege, Berlin ein Interessenbekundungsverfahren für ein zum 1. Januar 2019 startendes neues Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ eingeleitet.

Das Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung hat eine Interessensbekundung eingereicht, über die noch nicht entschieden ist.

Module des Projektes sind:

Modul 1: Koordinierungsstelle zur Profilierung der Kindertagespflege

Die Koordinierungsstelle ist eingebunden in einen Expertenpool, dessen Mitglieder Kriterien zur Qualität und wirkungsvolle Faktoren zur Weiterentwicklung der Kindertagespflege erarbeiten.

Modul 2: Verbesserung der Qualifizierung durch die Umsetzung des Kompetenzorientierten Qualifizierungsbuchs (QHB)

Zur Umsetzung des Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs (QHB) erhalten die teilnehmenden Standorte eine Unterstützung zur (Weiter-)Qualifizierung von (neuen) Tagesmüttern und -vätern. Unter anderem beinhaltet das QHB eine Qualifizierung mit 300 (statt bisher 160) Stunden.

Modul 3: Verbesserung der Tätigkeitsbedingungen in der Kindertagespflege

In den sieben Themenfeldern Fachberatung, Fachkräftegewinnung und -bindung, Vertretung Kindertagespflegepersonen, Inklusion Kindertagespflege, Zusammenwirken mit Familien, Merkmale Kindertagespflege sowie Vergütung bzw. laufende Geldleistung werden die teilnehmenden Standorte bei der Weiterentwicklung der Kindertagespflege im Rahmen ihrer jeweiligen lokalen Gesamtstrategie unterstützt.

Das Projekt wird über drei Jahre mit insgesamt 150.000 € gefördert.

Eine Bedingung ist, dass die nach diesem Projekt erarbeiteten Strukturen anschließend verstetigt werden. Dies kann zugesagt werden, weil es sich um die Qualitätsmerkmale handelt, die bei der Verwaltung selbst aufgrund der vorherigen Aufgabenübertragung an den SKF noch nicht vorhanden sind und die aufgrund des Insourcings neu entwickelt und dauerhaft vorgehalten werden müssten.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die Möglichkeiten des neuen Bundesprogramms schon jetzt zu nutzen und ab 01.01.2019 mit dem Aufbau der Kindertagespflege (Module 1 und 2 sofort und Modul 3 sukzessive bis zur Rückübertragung der Aufgaben vom SKF an die Verwaltung) umzusetzen.

Auf diese Weise wären die für die Stelle Fachberatung Kindertagespflege ab dem Jahr 2020 entstehenden Personalkosten bereits im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 durch Drittmittel gedeckt und die Rückübernahme der Aufgabe wäre fachlich und strukturell gut vorbereitet.

Die Verwaltung wird das Projekt in enger Abstimmung mit dem noch bis 2020 in der Kindertagespflege tätigen freien Träger (SKF) sowie dem Helene-Weber-Haus als Bildungsträger durchführen.

2. Programm familY

Der Verwaltung wurde durch den Anbieter Education Y (Initiator: Vodafone Stiftung) die Teilnahme am Programm familY angeboten. Die Kosten werden vollständig aus Stiftungsmitteln übernommen.

Das familY-Programm versteht Familie als zentralen Teil des Bildungssystems. familY stärkt die Bildungskompetenzen von Eltern, um Kindern bessere Bildungschancen zu ermöglichen. Es unterstützt Eltern dabei, kompetente Bildungsbegleiter/innen ihrer Kinder zu werden.

Zielgruppe des Programms sind alle Eltern mit Kindern im Vorschulalter insbesondere aber Eltern, die keine, kaum oder schlechte Erfahrungen mit dem deutschen Bildungssystem gemacht haben.

Durch die angestrebte Zusammenarbeit des Anbieters mit Kommunen kann familY direkt in kommunal-staatlichen Strukturen wirken: Im Rahmen des Projektes sollen professionelle Standards zur Kooperation zwischen KiTa, Schule und Familie gemeinsam entwickelt werden.

Die Zielsetzung des Programms deckt sich mit den Erfahrungen der Verwaltung, dass Familien auch vor dem Hintergrund der sozialen Veränderungen (Zuwanderung; Zuzug in Neubaugebiete) zum Teil nicht über den jeweiligen Bildungsauftrag und die unterschiedlichen Möglichkeiten und Aufgaben von Schulen und KiTas in ihrem Umfeld informiert sind. Der Übergang von der KiTa in die Schule kann bei entsprechender Begleitung der Eltern verbessert werden.

Das Programm sieht vor, dass in den Jahren 2019 und 2021dagogische Fachkräfte aus KiTa, Grundschule, Familienbildungszentren und Jugendhilfe über einen Zeitraum von zehn Monaten (6 Tage in 3 Blöcken à 2 Tagen) von EDUCATION Y theoretisch und praktisch zu familY-Begleiterinnen und Begleitern ausgebildet werden.

Aufgrund ihrer Tätigkeit vor Ort kennen sie die Eltern und können auf einem bestehenden Vertrauensverhältnis aufbauen. Sie begleiten und moderieren dann zwölf Elterntreffen rund um den Übergang von der Kita in die Grundschule.

Das Angebot ist niedrigschwellig und bei Bedarf gegebenenfalls zweisprachig angelegt. Die Eltern erfahren Methoden, um Alltags- in Lernsituation zu verwandeln. Sie werden dazu befähigt, das Lernen ihres Kindes zu beobachten, zu verstehen und es aus diesen Erkenntnissen heraus zu fördern.

Das Programm steht Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft gleichermaßen offen.

Rechtslage:

 

Die Weiterentwicklung der Angebote der Kindertagespflege und der Kindertageseinrichtungen sind pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben der StädteRegion Aachen als örtlicher Träger der Jugendhilfe.

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Personelle Auswirkungen:

 

Im Rahmen des Projektes proKindertagespflege ist bis Ende 2021 zunächst der Einsatz einer pädagogischen Fachberatung (1,0 Beschäftigungsumfang BU - gemäß den Fördervoraussetzungen) erforderlich. Für die Verstetigung der geschaffenen Strukturen im Anschluss besteht ein dauerhafter Bedarf von 0,5 BU (Stellenplanausweitung ab 2020). Der mit Vorlagen-Nr. 2017/0305 prognostizierte Bedarf von 29,5 Stunden/Woche durch Aufstockung bei vorhandenem Personal kann in dieser Form nicht mehr realisiert werden.

Die Durchführung des Programms familY erfolgt mit vorhandenem Personal der KiTas, Schulen und der Verwaltung.

Finanzielle Auswirkungen

r die Besetzung einer Vollzeitstelle entstehen ab 01.01.2019 Personalkosten in Höhe von rd. 70.000 €/Jahr (z.B. Bachelor „dagogik der Kindheit und Familienbildung“, S 15 TVöD).

Demgegenüber stehen Sach- und Personalkostenzuschüsse für die Kindertagespflege in Höhe von 150.000 €r drei Jahre (2019-2021).

Ab 2020 entfällt außerdem der Zuschuss der StädteRegion an den SKF Stolberg in Höhe von rd. 72.000 €/Jahr dauerhaft.

Die finanziellen Auswirkungen auf die einzelnen Haushaltsjahre sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

 

 

2019

2020

2021

2022

Personalaufwendungen

70.000 €

70.000 €

70.000 €

35.000 €

Erträge

70.000 €

70.000 €

10.000 €

 

Einsparung aufgrund Wegfall Zuschuss SKF

 

24.000 €

72.000 €

72.000 €

Einsparungen gesamt:

0

24.000 €

12.000 €

37.000 €

 

Die operativen Aufgaben in der Kindertagespflege werden mit vorhandenen Haushaltsmitteln wahrgenommen.

Die Finanzierung des Programms familY erfolgt aus Stiftungsmitteln.

Soziale Auswirkungen

Die StädteRegion trägt mit den beschriebenen Maßnahmen zur Sicherung des Bildungserfolges von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Grundschulen bei, indem sie insbesondere die Übergänge zwischen den Betreuungssystemen aktiv gestaltet. Voraussetzung dafür sind auch ausreichend aus- und weitergebildete Fachkräfte.

 

Im Auftrag:

gez. Terodde

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