Beschlussvorlage - 2018/0533
Grunddaten
- Betreff:
-
Adoptionsvermittlungsstelle für die Städteregion Aachen; Tätigkeitsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Antragstellend:
- Overhage, Angelika
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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29.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:
- Er begrüßt den Tätigkeitsbericht der Adoptionsvermittlungsstelle für die StädteRegion Aachen für das Berichtsjahr 2017/2018 mit der zahlenmäßigen Darstellung und den inhaltlichen Ausführungen.
- Er begrüßt,
- dass insgesamt 193 Ratsuchende in Beratungsgesprächen die Möglichkeit genutzt haben, sich über Adoption zu informieren,
- dass die überregionale Zusammenarbeit mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens dazu geführt hat, ein Bewerberseminar in Kooperation durchzuführen.
- Er beauftragt die Verwaltung, in der zweiten Jahreshälfte 2019 die weitere Entwicklung und die geleistete Arbeit im Aufgabenbereich Adoptionsvermittlung darzustellen.
Sachlage:
Das Aufgabenspektrum der Adoptionsvermittlungsstelle (AVS) für die StädteRegion Aachen umfasst die Inlands- und Auslandsadoptionen sowie Stiefeltern-, Verwandten- und Pflegeelternadoptionen. Auch die Begleitung abgebender Eltern und die Unterstützung der adoptierten Menschen bei der Herkunftssuche gehört zu den Aufgaben. Die Umsetzung der Arbeit erfolgt auf der Grundlage des Konzepts der Adoptionsvermittlungsstelle für die StädteRegion Aachen vom 02.12.2009 (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr.: 2009/0422).
Die zahlenmäßige Verteilung der unterschiedlichen Gründe zur Inanspruchnahme der AVS ist der Anlage 1 zu entnehmen, die einen statistischen Vergleich der Jahre 2012-2018 bietet.
Hervorzuheben ist im Berichtszeitraum November 2017 bis Oktober 2018,
- dass 5 Säuglinge in Adoption vermittelt wurden,
- dass 39 Stiefeltern- bzw. Verwandtenadoptionen bearbeitet wurden,
- dass 20 abgebende Mütter und Väter beraten wurden und diese Zahl damit in den letzten drei Jahren konstant hoch geblieben ist und
- dass mit 10 begleiteten Auslandsadoptionen erstmalig wieder eine ähnlich hohe Anzahl wie in den Jahren 2012/13 erreicht wurde.
Runder Tisch „Vertrauliche Geburt“: Erfahrungsaustausch nach Einführung des Bundesgesetzes vor vier Jahren
Auf Initiative der Schwangerenkonfliktberatungsstellen fand im Sommer 2018 der zweite Runde Tisch statt, zu dem Gynäkologinnen und Gynäkologen aus freier Praxis, wie aus den Geburtskliniken eingeladen waren sowie Vertreter der Jugendhilfe und Rettungssanitäter der Feuerwehr. Die Beteiligung der AVS an den Runden Tischen ist wichtig, weil sie auf das Spannungsfeld zwischen den divergierenden Interessen der unterschiedlichen Institutionen hinweisen kann. Das Wohl des Kindes zu sichern und gleichzeitig der leiblichen Mutter den größtmöglichen Schutz zu bieten, bleibt herausforderndes Thema. Die vertrauliche Geburt kann hier im Unterschied zur Inkognitogeburt sowohl für die Mutter als auch für das Kind den bestmöglichsten Rahmen bieten. Das Wissen um die Möglichkeit der vertraulichen Geburt scheint unter den schwangeren Frauen nicht so präsent zu sein. Die AVS verzeichnet seit Inkrafttreten des Gesetzes zwei Adoptionen in diesem Zusammenhang.
Überregionaler Austausch und Kooperation
Der regelmäßige Austausch über die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern in der gesamten StädteRegion und insbesondere mit den Pflegekinderdiensten, den Schwangerenkonfliktberatungsstellen, Gynäkologinnen und Gynäkologen und Geburtskliniken stellt die zielgerichtete Kooperation sicher.
Im Berichtszeitraum hat sich die AVS darüber hinaus mit dem Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) e.V. in Mönchengladbach ausgetauscht, der ebenfalls Adoptionen (bistumsweit, d.h. auch innerhalb der StädteRegion Aachen) durchführt. Es ist wichtig hier im Austausch zu bleiben und sich wechselseitig über die vorhandenen Standards zu informieren. Den durch den SkF betreuten Familien können die Angebote der Adoptionsvermittlungsstelle für die StadteRegion Aachen ortsnah zugänglich gemacht werden.
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens wird weiterhin von beiden Institutionen interessiert und engagiert wahrgenommen. Auch im Berichtszeitraum konnte wieder ein gemeinsames Bewerberseminar durchgeführt werden, wodurch Netzwerke von Adoptivfamilien über die StädteRegion Aachen hinaus erweitert werden.
Öffentlichkeitsarbeit
Im Juni 2018 nahmen 32 Eltern mit insgesamt 22 Kindern am Begegnungsfest im Nell-Breuning-Haus in Herzogenrath teil. Sich in ungezwungener Atmosphäre zu begegnen und Spaß zu haben, fördert den Austausch zwischen den Familien und schafft zum Teil auch weitergehende freundschaftliche Beziehungen untereinander.
Im September 2018 stellte sich die AVS im Jugendhilfeausschuss der Stadt Eschweiler vor. Die Aufmerksamkeit, mit der Vertreter/innen aus Politik und Jugendhilfe dem Vortrag folgten, war Ausdruck für das große Interesse an der mit vielen Emotionen behafteten Arbeit der AVS.
Rechtslage:
Die Adoptionsvermittlungsstelle nimmt ihre Aufgaben nach dem Gesetz über die Vermittlung der Annahmen als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern (Adoptionsvermittlung – AdVermiG) wahr. Gemäß § 2 Absatz 1 AdVermiG ist die Adoptionsvermittlung Aufgabe des Jugendamtes und des Landesjugendamtes. Jugendämter benachbarter Kreise und Gemeinden können gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3 AdVermiG mit Zustimmung der zentralen Adoptionsvermittlungsstelle des Landesjugendamtes eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle einrichten. Grundlage für die städteregionsweite Aufgabenwahrnehmung durch die Verwaltung sind die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Städten/Gemeinden mit eigenem Jugendamt aus dem ehemaligen Kreis Aachen sowie entsprechend § 6 Absatz 1 Aachen-Gesetz in Verbindung mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und dem Kreis Aachen vom 17.12.2007.
Personelle Auswirkungen:
Keine.
Finanzielle / bilanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel stehen in der Haushaltssatzung 2018 im Teilprodukt 951510 „Adoptionsvermittlung (allg. RU)“ wie folgt zur Verfügung:
Aufwendungen:150.399 €
Erträge (Teilnehmerbeiträge) 5.000 €
Im Entwurf der Haushaltssatzung 2019 sind entsprechende Mittel eingeplant. Nach NKF werden die Mittel als konsumtiver Aufwand verbucht.
Soziale Auswirkungen:
Grundsätzlich stellt eine Adoption vor allem eine Entscheidungshilfe bei ungewollter Schwangerschaft dar. Die Adoptionsvermittlungsstelle für die StädteRegion Aachen arbeitet mit dem Ziel, Voraussetzungen für eine positive Entwicklung von Kindern zu schaffen, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können. Gleichzeitig unterstützt, fördert und berät sie alle beteiligten Menschen in dieser besonderen Lebenssituation. Die sorgfältige Ermittlung von Risikofaktoren während der Schwangerschaft bzw. nach der Geburt und die passgenaue Vermittlung von Kindern mit gesundheitlichen Risiken im Abgleich mit dem differenzierten Profil der Adoptiveltern stellen einen wesentlichen Beitrag für eine positive, tragfähige Eltern-Kind-Beziehung dar.
Im Auftrag:
gez. Terodde
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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