Beschlussvorlage - 2018/0514

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er beschließt, den Verein „Abenteuerschmiede - Verein für Bewegung und Erlebnispädagogik e.V.“ gemäß § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.

 

  1. Er beauftragt die Verwaltung, die Anerkennung auszusprechen.
Reduzieren

Sachlage:

 

Mit Schreiben vom 26.09.2018 beantragt der Verein „Abenteuerschmiede - Verein für Bewegung und Erlebnispädagogik e.V. die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe (s. Anlage).

 

Der Verein wurde am 27. März 2013 gegndet. Sein Zweck ist die Förderung von Bildung und Erziehung. Konkret organisiert der Verein erlebnispädagogische Veranstaltungen, führt Jugendlager durch, bietet pädagogische Fortbildungen an und veranstaltet Begegnungstreffen gesellschaftlicher und sportlicher Art. Die praktische Umsetzung geschieht vor allem durch Kooperationen mit Schulen und anderen Bildungsträgern.

 

Der Vereinssitz ist in Roetgen. Der Träger ist jugendamtsbereichsübergreifend, jedoch vorwiegend in der StädteRegion Aachen,tig.

 

Die Anerkennung einer juristischen Person oder Personenvereinigung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss der StädteRegion Aachen gemäß § 75 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - setzt vom Träger die Erfüllung folgender Kriterien voraus:

 

1.tigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII

 

Die Maßnahmen haben das Ziel, Gruppen jeglicher Konstellation und Herkunft in ihrem Teamgeist zu stärken, Gemeinschaft zu fördern und Einzelpersonen in ihrem Verhalten innerhalb der Gruppe zu stärken. Durch das Bildungsangebot im bewegungsorientierten Bereich sollen Eigenwahrnehmung, Körpergefühl und die körperliche Fitness gestärkt werden.

 

Durch gezielte Aufgabenstellungen im erlebnispädagogischen Kontext lernen die Teilnehmer/innen, Verantwortung für sich und die Gruppe zu übernehmen. Ebenso spielen Rücksichtnahme und Vertrauen eine wichtige Rolle. Durch die individuellen und auf die Gruppe abgestimmten Interaktionsaufgaben haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, ihre Problemlösefähigkeit zu trainieren. Sie lernen mit Siegen und Niederlagen umzugehen und diese durch Reflexion in der Gruppe, aber auch durch Selbstreflexion, zu verarbeiten. Damit ist die Voraussetzung des § 1 SGB VIII erfüllt.

 

2.Verfolgung gemeinnütziger Ziele

 

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist durch das Finanzamt Aachen-Kreis dokumentiert und liegt der Verwaltung schriftlich vor.

 

3.Aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen sst der Träger erwarten, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist

 

Alle Aktivitäten werden von einem festen Team an Honorarkräften durchgehrt, das aus vier ausgebildeten Erlebnispädagoginnen und Erlebnispädagogen sowie Trainerinnen und Trainern für Hochseilgarten besteht. 

Sofern notwendig, werden für einzelne Aktivitäten zusätzliche externe freiberufliche Partner/innen in die Planung und Durchführung mit einbezogen.

Die Geschäftsführung des Vereins ebenso wie die Kundenakquise und die Buchhaltung werden ehrenamtlich geleistet.

 

4.Gewährleistung einer den Zielen des Grundgesetzes förderlichen Arbeit

 

Aufgrund der inhaltlichen Ausrichtung und der bisherigen und zukünftig geplanten Aktivitäten ist gewährleistet, dass die erforderlichen Ziele verfolgt werden.

 

5.Einen Anspruch auf Anerkennung hat unter den Voraussetzungen von Ziffern
1. 4., wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist

 

Der Träger ist seit seiner Gründung im Jahr 2013 in diesem Bereich tätig.

 

Alle Voraussetzungen sind gegeben. Die Verwaltung schlägt vor, den Verein „Abenteuerschmiede - Verein für Bewegung & Erlebnispädagogik e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 75 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe anzuerkennen.

 

Rechtslage:

 

Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ergeben sich aus § 75 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe (s. Sachlage).

 

Der Träger hat seinen Sitz im Bezirk des Landesjugendamtes Rheinland und ist vorwiegend in mehreren Jugendamtsbereichen tätig, die alle zur StädteRegion Aachen gehören. Gemäß § 25 Abs. 2 AG-KJHG ist in diesem Fall anstelle des Landesjugendamtes das Jugendamt des Kreises nach Beschlussfassung durch den Kreisjugendhilfeausschuss für die Anerkennung zuständig, in dem der Träger vorwiegend tätig ist.

Reduzieren

Personelle Auswirkungen:

 

Keine.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

Soziale Auswirkungen:

 

Durch die Anerkennung erhält „Abenteuerschmiede - Verein für Bewegung und Erlebnispädagogik e.V.“ die Möglichkeit, seinen Handlungsspielraum zu erweitern und damit das Angebot für Kinder zu festigen und auszubauen.

 

 

Im Auftrag:

gez. Terodde

Reduzieren

Anlagen

Loading...