Beschlussvorlage - 2018/0510

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

1.Er stellt fest, dass der Verein Knutschfleck e.V. einen bedarfs- und gendergerechten Beitrag zum Angebotsspektrum der Kinder- und Jugendhilfe leistet, das von jungen Menschen aus der gesamten Städteregion Aachen genutzt wird.

 

2.Er beschließt, dem Verein Knutschfleck e.V. vorbehaltlich des Beschlusses des Städteregionstages über die Haushaltssatzung 2019 und deren Rechtskraft  -  r die Jahre 2019 bis 2021 einen jährlichen Zuschuss von 13.600,00 €r die Durchführung des Angebotes zu gewähren.

 

3.Er beauftragt die Verwaltung, dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss in der 2. Sitzung 2020 den Bericht des Trägers über das Jahr 2019 und einen Vorschlag zur Frage des Abschlusses einer Leistungsvereinbarung vorzulegen.

Reduzieren

Sachlage:

 

Mit Schreiben vom 18.10.2018 stellt Knutschfleck e.V. einen Antrag auf Beteiligung der StädteRegion Aachen an der Förderung für die Arbeit im LSBTQ* Jugendtreff ab dem Jahr 2019 (s. Anlage). Er bittet um eine Kostenbeteiligung, da nach seinen Angaben ca. 40 % der Besucher/innen aus dem Bereich des Altkreises Aachen stammen. LSTBQ* steht für lesbisch, schwul, transsexuell, bisexuell und queer. Der Stern wird verwendet, um niemanden auszuschließen.

 

Bisher hat die Stadt Aachen das Angebot zum großen Teil finanziert. Diese bezuschusst den Träger schon seit dem Jahr 2005. Ab dem Jahr 2006 wurde eine Leistungsvereinbarung geschlossen, die bei Mitfinanzierung durch die StädteRegion Aachen anzupassen wäre.

 

Der Finanzplan des Trägers für das Jahr 2018 weist Gesamtkosten (Personal- und Sachkosten) in Höhe von 37.750,00 € aus. 3.750,00 € steuert der Träger aus Eigenmitteln bzw. anderen Finanzquellen bei. Im Jahr 2018 hat der Träger den Umfang der hauptamtlich tätigen Kraft auf 0,5 Vollzeitäquivalente erhöht. Dadurch ist der Zuschussbedarf auf 34.000 € gestiegen. r das Jahr 2018 hat die Stadt Aachen diesen gesamten Betrag zuchst komplett übernommen, weil nach dortiger Bewertung des Fachamtes die Erhöhung dringend erforderlich war. r die Jahre 2019 bis 2021 wurde zunächst ein Anteil von 60 % (= 20.400,00 €) bewilligt unter der Bedingung, dass die StädteRegion Aachen die weiteren 40 % übernimmt.

 

Am 11.10.2018 hat die Stadt Aachen die Bitte an die anderen Jugendämter in der StädteRegion herangetragen, sich ab dem Jahr 2019 mit 40 %  (= 13.600,00 €) am Zuschussbedarf von 34.000,00 € zu beteiligen. Knutschfleck e.V. hat sein Angebot in der Arbeitsbesprechung der Jugendamtsleitungen vorgestellt. Diese hat die Mitfinanzierung befürwortet und die StädteRegion gebeten, die anteilige Mitfinanzierung für den Altkreis Aachen im Rahmen der allg. Regionsumlage ab 2019 zu übernehmen.

 

Knutschfleck e.V. macht Angebote für LSTBQ* - Jugendliche zwischen 14 und 27 Jahren. Neben dem Einsatz durch die hauptamtliche Kraft wird die Arbeit nach Aussagen des Trägers zu ca. 2/3 von ehrenamtlichem Engagement getragen. Lesbische, schwule, bi- und transsexuelle Jugendliche werden darin unterstützt, ihre eigene individuelle Persönlichkeit zu entwickeln. Die jungen Menschen werden selbstbestimmt und selbstverantwortlich an der Gestaltung des Angebotes beteiligt. Der Träger verfolgt damit das Ziel, das Selbstkonzept der Jugendlichen durch Empowerment zu stärken. Sie können ihre eigenen Ressourcen entdecken, einsetzen und erfahren Wertschätzung von anderen.

 

Knutschfleck e.V. ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband.

 

Das Angebot umfasst drei Bereiche:

 

1. Offener Treff

 

Knutschfleck e.V. hat Räumlichkeiten im schwul-lesbischen Zentrum am Jakobsplatz 1-3 in Aachen angemietet. Der offene Treff findet dienstags von 15.00h -19.00h und donnerstags von 16.30h -21.00h statt. Den Jugendlichen wird im geschützten Rahmen ein Austausch unter Gleichaltrigen ermöglicht. Die Besucherzahl ist nach Angaben des Trägers stetig gestiegen und liegt derzeit im Durchschnitt bei 27 Personen je offener Treff. Es kommen immer wieder neue Jugendliche dazu. Die Altersstruktur verändert sich nach unten hin. Der Schwerpunkt liegt zwischen 16 und 19 Jahren.

 

2. Beratungsangebot

 

In der individuellen psychosozialen Beratung geht es sehr häufig um die Begleitung des ComingOutProzesses und die Unterstzung im Selbstfindungsprozess. Die Jugendlichen erfahren darüber hinaus allgemeine Beratung in Themen der Alltagsbewältigung.

 

Knutschfleck e.V. bietet zusätzlich Beratung für Eltern, Freunde, Lehrer/innen und Vertreter/innen anderer Einrichtungen an. Das Angebot wird nach Aussagen des Trägers immer häufiger genutzt.

 

3. Freizeitpädagogische Aktivitäten

 

Kochaktionen, Ausflüge, sportliche Aktivitäten und vieles mehr finden einmal im Monat am Wochenende statt. Sie bieten die Möglichkeit, gemeinsam etwas zu erleben, Beziehungen zu vertiefen, Interessen und Fähigkeiten zu entdecken. Sie stärken das Wir-Gefühl in der Gruppe. Daran nehmen nach Trägerangaben zwischen 10 und 40 Personen teil.

 

Die Verwaltung spricht sich für die beantragte Mitfinanzierung aus, da das Angebot sinnvoll, bedarfsgerecht und in der Region einmalig ist. Die nächsten Treffs für LSTBQ* Jugendliche befinden sich in Köln bzw. Düsseldorf. Mit dem Träger ist besprochen, dass er eine Vernetzung zu den örtlichen Jugendpflegern anstrebt, beispielsweise über die AG Jugendpflege.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Verein Knutschfleck e.V. vorbehaltlich des Beschlusses des Städteregionstages über die Haushaltssatzung 2019 und deren Rechtskraft - zunächst für die Jahre 2019 bis 2021 parallel zur Förderung durch die Stadt Aachen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 13.600,00 € zu gewähren.

 

Der Träger bittet zusätzlich um Abschluss einer Leistungsvereinbarung ab dem Jahr 2019. Die Verwaltung wird sich dazu mit der Stadt Aachen abstimmen und mit der Vorlage des Jahresberichtes 2019 dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss in der
2. Sitzung 2020 einen Vorschlag vorlegen.

 

Rechtslage:

 

Gemäß § 11 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen.

Gemäß § 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen vom 24.11.2009 in der zurzeit geltenden Fassung entscheidet der Städteregionsrat  über Zuschussanträge bis 1.000,00 € und nach Anhörung des jeweils zuständigen Fachausschusses bis zu einem Betrag von 5.000,00 im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.

Gemäß § 4 (1) Buchstabe c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen in Verbindung mit § 6 (2) der Satzung für das Jugendamt der Städteregion Aachen in der zurzeit gültigen Fassung entscheidet der Kinder- und Jugendhilfeausschuss über die Gehrung von Zuschüssen über 5.000,- €.

Reduzieren

Personelle Auswirkungen:

 

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsmittel für diese Maßnahme sind im Entwurf für die Haushaltssatzung 2019 noch nicht enthalten. Bei positiver Beschlussfassung durch die Politik ist der Betrag im Rahmen der Beratungen und Beschlussfassung über die Haushaltsatzung 2019 bei Produkt 060002, Sachkonto 531799 Sonstige Zuschüsse an priv. Unternehmen/Vereine zu berücksichtigen

Die Mittel werden im Rahmen von NKF als konsumtiver Aufwand verbucht.

Soziale Auswirkungen:

 

Das Angebot leistet einen wichtigen Beitrag zur Identitätsfindung einer spezifischen Gruppe von jungen Menschen, die einen diskriminierungsfreien Schutzraum benötigt.

 

Auswirkungen auf die Srkung der Inklusion:

 

Durch die Stärkung der Zielgruppe, durch Öffentlichkeitsarbeit und insbesondere durch das Beratungsangebot auch für Eltern, Freunde, Lehrer/innen und andere Einrichtungen trägt das Angebot zur Förderung der Inklusion bei.

 

Im Auftrag:

gez. Terodde

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...