Beschlussvorlage - 2018/0499
Grunddaten
- Betreff:
-
Netzwerk "Im Blick - Frühe Hilfen/ Kinderschutz"; Ergebnisbericht 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Antragstellend:
- Kranz, Angelika
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendhilfeausschuss
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29.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:
1.Er begrüßt den Ergebnisbericht des Netzwerkes „Im Blick – Frühe Hilfen/ Kinderschutz“ 2018 und stellt fest, dass die Aktion „Sprich mit mir!“ städteregionsweit einen gelungenen Beitrag zur Prävention im Rahmen der Frühen Hilfen geleistet hat.
2.Er beauftragt die Verwaltung, die Arbeit des Netzwerkes in der bewährten Form fortzusetzen und dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss in der 4. Sitzung 2019 erneut zu berichten.
Sachlage:
In seiner Sitzung am 29.11.2017 hat der Kinder- und Jugendhilfeausschuss den jährlichen Ergebnisbericht 2017 des Netzwerkes (der Steuerungsgruppe) „Im Blick – Frühe Hilfen/ Kinderschutz“ zuletzt zur Kenntnis genommen (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0520).
Im Netzwerk sind das Gesundheitsamt und alle Jugendämter in der StädteRegion stimmberechtigt vertreten. Das Kommunale Integrationszentrum und die Polizei
(KK - Vorbeugung) nehmen beratend teil und unterstützen die Arbeit. Die Geschäftsführung liegt beim Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung der StädteRegion. Die Mitglieder des Netzwerkes treffen sich ca. sechs- bis acht Mal jährlich und planen zusammen mit diversen bereichsspezifischen Untergruppen gemeinsame Aktionen zur Prävention. Darüber hinaus koordiniert sie die Frühen Hilfen und den Kinderschutz in der gesamten StädteRegion unter Wahrung der Planungshoheit der einzelnen Jugendämter mit ihren lokalen Netzwerken zu den Frühen Hilfen vor Ort.
Der Ergebnisbericht 2018 ist als Anlage beigefügt.
Rechtslage:
Die Grundlagen der Frühen Hilfen sind im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) verankert. Die Förderung des Kinder- und Jugendschutzes in Familie und Öffentlichkeit ist Teil der praktischen Ausgestaltung des umfassenden Schutzauftrages der Kinder- und Jugendhilfe nach §§ 8a, 72a SGB VIII.
Personelle Auswirkungen:
Keine.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel stehen in der Haushaltssatzung 2018 im Produkt 06.00.02 „Zentrale Aufgaben und sonstige Leistungen (allg. RU)“ wie folgt zur Verfügung:
Aufwendungen:
„Projekt Stärkung und Förderung des
Jugendschutzes“ (SK 543976) 7.000,00 €
Nach NKF werden die Mittel als konsumtiver Aufwand verbucht.
Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 sind ebenfalls 7.000,00 € veranschlagt.
Soziale Auswirkungen:
Mit den Frühen Hilfen und dem Kinder- und Jugendschutz tragen die Jugendämter und das Gesundheitsamt zu besseren Lebensbedingungen und zur Stärkung und Förderung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der StädteRegion Aachen innerhalb und außerhalb von Familien bei.
Die konzertierte Arbeit des Netzwerks sorgt dafür, dass das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen verstärkt in den Fokus der gesamtgesellschaftlichen Aufmerksamkeit rückt.
Im Auftrag:
gez. Terodde
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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341,2 kB
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