Beschlussvorlage - 2018/0478
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Antragstellend:
- Kranz, Angelika
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendhilfeausschuss
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29.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss begrüßt im Rahmen der Anhörung nach § 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen, dass der Städteregionsrat – vorbehaltlich des Beschlusses des Städteregionstages über die Haushaltssatzung 2019 und deren Rechtskraft – im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Jahr 2019 folgenden Zuschuss gewährt:
Zuschuss zur Förderung der Hausaufgabenhilfe/Sprachförderung
NachbarschaftsTreff Baesweiler-Setterich in Höhe von 2.700,00 €
Sachlage:
Der NachbarschaftsTreff Setterich in der Trägerschaft der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) der Diözese Aachen e. V. macht u. a. seit mittlerweile 16 Jahren Angebote der Hausaufgabenhilfe in Kombination mit gezielter Sprachförderung für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund in Baesweiler-Setterich. Die Teilnehmer/innen benötigen intensive individuelle Förderung und Unterstützung, um Benachteiligungen vorzubeugen bzw. auszugleichen.
Im laufenden Schuljahr werden elf Gruppen mit 96 Schülerinnen und Schülern betreut, die auch 2019 weitergeführt werden. Die Teilnehmer/innen besuchen in der Hauptsache weiterführende Schulen. Eine Gruppe wird von Schülerinnen und Schülern der Barbaraschule (Grundschule) besucht, da für diese ganz besonderer Förderbedarf neben der OGS besteht.
Für Honorare und Arbeitsmaterialien in den elf Gruppen errechnet der Träger Gesamtausgaben in Höhe von voraussichtlich 12.132,00 € im Jahr 2019 (32,00 € mehr gegenüber 2018).
Folgender Finanzierungsplan ist mit den genannten Beteiligten besprochen:
Stadt Baesweiler (s. u.): 2.000,00 €
Eigenmittel des Trägers (KAB): 4.832,00 €
voraussichtliche Elternbeiträge: 1.600,00 €
*Von den Eltern der Schüler/innen wird pro Halbjahr ein Kostenbeitrag zur Finanzierung der Honorarkosten in Höhe von 30,00 € erhoben. Das ist eine Erhöhung um 5,00 € pro Kind gegenüber 2018.
Bungee – Verein zur Förderung der Jugendhilfe e.V.: 500,00 €
StädteRegion Aachen
- A 46 - Kommunales Integrationszentrum: 500,00 €
- A 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung: 2.700,00 €
Gesamt: 12.132,00 €
Die Verwaltung der Stadt Baesweiler hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Senioren und Soziales vorgeschlagen, die Maßnahme wie im Vorjahr mit einem städtischen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € zu unterstützen. Gleichzeitig soll der Träger vorsorglich darauf hingewiesen werden, dass derzeit keine Zusage über das Jahr 2019 hinaus gemacht werden kann. Der Ausschuss wird in seiner Sitzung am 27.11.2018 darüber entscheiden. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Mitfinanzierung der im Finanzplan aufgeführten Zuschussträger tatsächlich gewährleistet ist.
Das Kommunale Integrationszentrum und Bungee e.V. haben die veranschlagte Unterstützung zugesagt.
Aus Sicht der Verwaltung ist das Angebot im Sinne der Integration unverzichtbar und sollte wie in den Vorjahren durch einen Zuschuss mit abgesichert werden.
Die Verwaltung schlägt daher - vorbehaltlich des Beschlusses des Städteregionstages über die Haushaltssatzung 2019 und deren Rechtskraft - vor, dem NachbarschaftsTreff Setterich für das Jahr 2019 einen Zuschuss in Höhe von 2.700,00 € zu gewähren.
Rechtslage:
Gemäß § 11 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen.
Nach dem Kinder- und Jugendförderplan der StädteRegion Aachen für die Jahre 2016 – 2020 in der zurzeit gültigen Fassung werden Hausaufgabenhilfen von freien Trägern aufgrund der ab 01.01.2016 geltenden Fassung der Richtlinien der StädteRegion Aachen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit (Ziffer II./3) bezuschusst.
Gemäß § 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen vom 24.11.2009 in der zurzeit geltenden Fassung entscheidet der Städteregionsrat über Zuschussanträge bis 1.000,00 € und nach Anhörung des jeweils zuständigen Fachausschusses bis zu einem Betrag von 5.000,00€ im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
Personelle Auswirkungen:
Keine.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel für Maßnahmen zur Förderung der Jugendarbeit wurden im Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 im (Teil-)produkt 95.11.00 „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ (diff. RU) wie folgt eingestellt:
Aufwendungen:
Zuschüsse nach den Jugendhilferichtlinien (SK 531817) 32.000,00 €
Im Rahmen von NKF werden diese Mittel als konsumtiver Aufwand verbucht.
Der Zuschuss des Kommunalen Integrationszentrums wird aus der allg. RU finanziert (Produkt: 060801, Teilprodukt 946200, Sachkonto 543990).
Soziale Auswirkungen:
Die Hausaufgabenhilfen fördern vor allem Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund und helfen, drohende Benachteiligungen im Blick auf die Bildungskarriere zu verhindern.
Im Auftrag:
gez. Terodde