Beschlussvorlage - 2018/0515

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er begrüßt die Angebote Gewaltlos stark, Täterarbeit in der StädteRegion Aachen“, des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen e.V. und des SKM Aachen e.V..
  2. Er stellt fest, dass ein derartiges Angebot grundsätzlich eine gute Ergänzung der Beratungsangebote in der StädteRegion ist.
  3. Da entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsentwurf 2019 nicht zur Verfügung stehen, lehnt er eine Förderung des Projektes ab.
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Sachlage:

Im Jahr 2014 wurde in Kooperation zwischen dem Katholischen Verein für soziale Dienste in Aachen e.V. (SKM), den Mitgliedern des FachausschussesGewalt gegen Frauen“ und weiteren Akteuren ein Konzept für die Beratung von Tätern häuslicher Gewalt und zur Vernetzung der Opfer- und Täterarbeit in der StädteRegion Aachen erstellt.

In der Fortführung dieser Aufgaben wurde im Jahr 2016 in Kooperation mit dem Diakonischen Werk im Kirchenkreis Aachen e.V. ein Konzept zum Thema „Täterarbeit“ erarbeitet.

 

Der SKM Aachen e.V. hat das Konzept r Bürger seit Mai 2017 umgesetzt. Finanziert wurde es ausschließlich aus Stiftungsmitteln der Stadt Aachen und eigenen Mitteln des Trägers. Die aktuellen Finanzierungszusagen der Stadt Aachen sind befristet bis April 2019.

 

Da das Interesse an diesem Angebot immer größer wurde und es wiederholte Anfragen auch aus dem Altkreis Aachen gab, soll das Angebot nun auf das gesamte Gebiet der StädteRegion Aachen ausgeweitet werden.

 

Das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen e.V. stellte zunächst in alleiniger Verantwortung einen Antrag auf (Mit-)Finanzierung eines Vorhabens im Sozialbereich durch die StädteRegion Aachen für das Projekt „Gewaltlos stark, Täterarbeit in der StädteRegion Aachen“.

 

Später teilten die beiden Träger mit, dass man sich dazu entschieden habe, einen gemeinsamen Antrag an die StädteRegion Aachen und parallel an die Stadt Aachen zu stellen. Es sei beabsichtigt, eine Personalstelle mit einem Wochenstundenumfang von 39 Stunden an zwei Standorten einzurichten. Hierbei sollen jeweils 50 % der Arbeitszeit eingesetzt werden, um die Regionen Stadt und Altkreis Aachen zu versorgen. Die Antragstellung basierte auf dem gemeinsam erarbeiteten Konzept „Gewaltlos STARK“.

 

Da zu den Ausführungen der beiden Verbände noch Klärungsbedarf bestand, wurden die  Einzelheiten in einem gemeinsamen Gespräch am 05.10.2018 mit dem Diakonischen Werk im Kirchenkreis Aachen e.V. und dem SKM Aachen e.V. erörtert. Angesprochen wurden insbesondere Fragen nach einem gemeinsamen Standort des Beratungsangebotes in der StädteRegion Aachen, dem Personalbedarf im Hinblick auf die aus Sicht der Verwaltung geringeren Fallzahlen, die Verzahnung mit anderen Beratungsangeboten, konkrete Angaben zur Zusammenarbeit mit anderen Gewaltschutzstellen. In diesem Zusammenhang wurden die Träger gebeten, auch die bisherige Fallzahlenentwicklung darzustellen.

 

Mit Schreiben vom 23.10.2018 beantragte das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen freiwillige soziale Mittel in Höhe von 16.542,00 r das  Projekt „Gewaltlos STARK, Täterarbeit in der StädteRegion Aachen“ ab dem 01.Mai 2019. Die einzurichtende Stelle wurde mit einem Beschäftigungsumfang von 19,5 Wochenstunden angegeben (Anlage 1).

 

Das Beratungsangebot soll den gesamten Bereich der StädteRegion Aachen abdecken und an einem Standort aufgebaut werden, der noch benannt werden muss. Außerdem soll eine mobile Beratung angeboten werden. Das Angebot wird bereitgestellt für volljährige Männer, die häusliche Gewalt ausüben, ausgeübt haben oder befürchten,zu Tätern häuslicher Gewalt zu werden. Im Konzept ist eine Ausweitung des Beratungs- und damit des Personalumfangs dargestellt. In der Kostenkalkulation spiegelt sich dies nicht wider.

 

Da nach dem Kenntnisstand der Verwaltung nach dem letzten Gespräch am 05.10.2018 von einem gemeinsamen Antrag auszugehen war, hat die Verwaltung mit dem SKM e.V. Kontakt aufgenommen. Der SKM e.V. teilte mit, nach wie vor an einer Fortführung des Projektes interessiert zu sein, aber wegen des reduzierten Stellenumfanges (jetzt 0,5-VZ-Stelle) keinen Raum für 2 Träger zu sehen. Wegen der gegenüber dem Diakonischen Werk e.V. wahrscheinlich ungünstigeren finanziellen Rahmenbedingungen habe man von einer eigenen Antragstellung abgesehen.

 

Die Verwaltung hat den SKM Aachen e.V. daraufhin gebeten, einen eigenen Antrag zur Fortführung des Projekts zu stellen, damit die Politik eine unabhängige Entscheidung treffen kann. Daraufhin hat der SKM Aachen e.V. am 30.10.2018 ebenfalls einen Antrag auf freiwillige soziale Mittel in Höhe von 23.274,68 r 19,5 Wochenstunden ab dem 01. Mai 2019 für das Projekt Gewaltlos stark, Täterarbeit in der StädteRegion Aachen“ gestellt.

 

Grundlage hierfür sind das gemeinsame Konzept des SKM Aachen e.V. und des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen e.V. sowie der Tätigkeitsbericht des SKM Aachen e.V. für den Zeitraum 01. Mai bis 31. Dezember 2017. Das Konzept und der Tätigkeitsbericht sind als Anlage 2 beigefügt.

 

Aus Sicht der Verwaltung würde dieses Angebot unabhängig vom Träger grundsätzlich eine gute Ergänzung des Beratungsangebotes in der StädteRegion Aachen darstellen. Da es sich jedoch um eine freiwillige Aufgabe handelt und keine Mittel im Haushaltsplan 2019 eingeplant sind, schlägt die Verwaltung vor, den Antrag abzulehnen.

 

Rechtslage:

Bei der Förderung des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen e.V. oder des SKM Aachen e.V. handelt es sich um freiwillige Leistungen der StädteRegion Aachen. Gem. § 12 Ziffer b) und § 4 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen vom 24.11.2009 ist der Städteregionsausschuss nach Anhörung des zuständigen Fachausschusses zuständig für die Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € bis 250.000 €.

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Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsentwurf 2019 stehen im Produkt 05.01.01. „Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW“, Teilprodukt 950170 „Freiwillige Förderungen“ im Sachkonto 531869 „Sonstige Förderungen“, Haushaltsmittel in Höhe von 190.550,00 € zur Verfügung. Diese Mittel sind bereits für bestehende Projekte verplant.

 

Soziale Auswirkungen:

Durch die Beratungsangebote könnte ein Ansatz geschaffen werden, das Problem häuslicher Gewalt nachhaltig zu bekämpfen. Von männlicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder können geschützt werden. Das Risiko, gerade bei betroffenen Kindern, aufgrund der erlebten oder beobachteten Gewalt, selbst später (wieder) Opfer zu werden, könnte dadurch verringert werden. Qualifizierte Täterarbeit kann als Mittel der Gewaltprävention und der Haftvermeidung gesehen werden und trägt damit zum Opferschutz bei.

 

 

Im Auftrag:

gez. Prof. Dr. Vomberg

 

 

 

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Anlagen

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