Mitteilungsvorlage - 2018/0456

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Beratungsfolge

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Sachlage:

 

Zum Maßnahmenprogramm des IKSK zählt auch das Handlungsfeld „Energieeffizienz im Gebäudebestand“. Hier liegen große Potenziale im Klimaschutz und erhebliche CO2-Minderungspotenziale für die Städteregion Aachen (vergleiche IKSK).

 

Die im IKSK vorgeschlagenen Maßnahmen dienen hauptsächlich der Sensibilisierung, der zielgruppenspezifischen Wissensvermittlung sowie dem Anst weiterer Effizienzmaßnahmen. Hierfür ist eine qualifizierte und unabhängige Energieberatung notwendig.

 

Die Verbraucherzentrale NRW nimmt bereits seit 1995 die Aufgaben der Energieberatung im ehemaligen Kreis Aachen, der heutigen Städteregion Aachen, wahr und beteiligt sich an den Kosten für die Energieberatung. So bezuschusst die Städteregion Aachen seither die Haus-zu-Haus-Beratungen, die von der Verbraucherzentrale in Kooperation mit altbau plus durchgeführt werden (s. Sitzungsvorlage 2012/0284).

 

Herr Dipl. Ing. Gerhard Weiß (Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Alsdorf) wird in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 15.11.2018 in seinem Vortrag einen Überblick über die vielfältigen Beratungsangebote der Verbraucherzentrale NRW geben.

 

Rechtslage:

 

Die Gewährung eines finanziellen Zuschusses für die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW ist eine freiwillige Aufgabe.

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Personelle Auswirkungen:

 

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Die Haus-zu-Haus-Beratungen werden von der Städteregion Aachen mit 30 Euro (inkl. MwSt.) pro Beratung bezuschusst. Außerdem wird jährlich ein Pauschalbetrag von 500 r administrative Aufwendungen gewährt.

 

Die Kosten für die Städteregion Aachen ermitteln sich aus der Anzahl der erfolgten Beratungen. Im Jahr 2016 fanden 78 und 2017 = 115 Haus-zu-Haus-Beratungen statt. Die Kosten für die Jahre 2016 und 2017 beliefen sich auf insgesamt 5.305,76 €.

 

Entsprechende Mittel stehen beim Produkt 14.01.02 „Klimaschutz“ bei Sachkonto 543230 „Maßnahmen Klimaschutz“ ab 2019 vorbehaltlich der Beschlussfassung des Städteregionstages zur Verfügung.

 

Des Weiteren erfolgt eine Finanzierung der Energieberatung der Verbraucherzentrale über das Produkt 01.12.01 „Gebäudemanagement“, Sachkonto 531812 „Kooperation mit der Verbraucherzentrale“, in Höhe von 57.500 € pro Jahr (siehe Sitzungsvorlage 2017/0142).

 

Dem steht eine Gegenfinanzierung in der Summe von 44.000 € pro Jahr durch die regionalen Energieversorgungsunternehmen gegenüber.

 

Ökologische Auswirkungen:

 

Mit der Unterstützung der Energieberatungsstelle und insbesondere den Haus-zu-Haus-Beratungen für die Einwohnerinnen und Einwohner leistet die Städteregion Aachen einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung. Die Beratung von Haus- und Wohnungseigentümern generiert Maßnahmen zur Energieeinsparung. Hierdurch können CO2- Emissionen vermieden werden.

 

 

Im Auftrag:

gez.:cker

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