Mitteilungsvorlage - 2018/0506
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau des Projektes KOBSI (Koordinierungs- und Beratungsstelle für systemische Inklusionshilfen) zur systemischen Stärkung von Schulen des gemeinsamen Lernens in Kooperation mit dem Jugendamtsbezirk der StädteRegion
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- A 41 - Schulamt
- Antragstellend:
- Pilgrim, Gertrud
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur
|
Kenntnisnahme
|
|
|
15.11.2018
|
Sachlage:
Die Fallzahlen und Kosten der Eingliederungshilfe sind kontinuierlich gestiegen, seit die allgemeinbildende Schule zum Regelförderort für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf geworden ist. Während im Schuljahr 2013/2014 die Gesamtaufwendungen für individuelle Schulbegleitungen aus Jugend- und Sozialhilfe im Schulamtsbezirk der Städteregion noch bei 5,18 Mio. € lagen, sind es im Schuljahr 2017/18 über 8,3 Mio. €, mit steigender Tendenz (s. Anlage).
Individuelle Schulbegleitungen ermöglichen zwar meist den dauerhaften Besuch der Regelschule, befördern jedoch ein Denken, das das Kind als „Problem“ sieht, statt den Fokus auf die Notwendigkeit zur inklusiven Schulentwicklung zu setzen. Tatsächlich benötigen nur wenige Schüler und Schülerinnen durchgehend eine 1:1 Betreuung, um am Leben und Lernen in der Schule teilhaben zu können.
Das Schulamt für die Städteregion Aachen setzt in seinem Modellprojekt KOBSI mittlerweile an 13 Grund- und weiterführenden Schulen des gemeinsamen Lernens Inklusionshilfen jenseits der individuellen Rechtsansprüche nach § 35 a SGB VIII und §45 SGB XII systemisch ein.
In der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschuss vom 26.09.2018 wurde die Stärkung der bestehenden Infrastrukturangebote der Koordinierungs- und Beratungsstelle für schulische Inklusionshilfen an den weiterführenden Schulen durch jeweils eine zusätzliche systemische Inklusionshilfe an der Realschule Baesweiler Setterich und der Sekundarschule Simmerath für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 - finanziert aus Mitteln der Inklusionspauschale der Kinder- und Jugendhilfe - beschlossen (s. Beschlussvorlage Nr. 2018/0356 KJHA).
Das Jugendamt der Städteregion trägt zukünftig mit zwei Kräften zum Konzept der systemischen Unterstützung bei, weil es dem inklusiven Gedanken besser entspricht als die direkte Zuordnung einer erwachsenen Begleitperson. Zur Verdichtung des Angebotes arbeiten somit an der Realschule Baesweiler und an der Sekundarschule in der Nordeifel ab dem 2. Schulhalbjahr 2018/2019 zwei systemische Inklusionshilfen Hand in Hand.
Im Übergang und in Krisen erfahren die Kinder und Jugendlichen der Pilotschulen im KOBSI-Projekt akute Auffang- und Integrationshilfe durch die flexibel einsetzbaren Systemkräfte. Gerade zu Beginn eines Schuljahres haben Kinder oft Schwierigkeiten, sich in der neuen Umgebung zurecht zu finden. Dabei kann es durchaus zu Krisensituationen kommen. Durch eine temporäre Einzelbetreuung (bis zu acht Wochen) durch die Inklusionshilfe können Kinder und Jugendliche akut stabilisiert werden. Eltern empfinden die gute Betreuung aus dem System als hilfreich. Das Kind kann sich nach einer Phase der Eingewöhnung und nach „Ausschleichen“ der engmaschigen Betreuung eigenständig entwickeln.
Diese infrastrukturellen Angebote vermeiden langwierige Antragsverfahren bei der Jugendhilfe, mindern den bürokratischen Aufwand und die Kosten im Rahmen der Eingliederungshilfe.
Die Arbeit der Koordinierungs- und Beratungsstelle für systemische Inklusionshilfe im Schulamt wird über die Pilotschulen hinaus in der Lehrer- und Elternschaft wahrgenommen. Während zu Beginn des KOBSI-Projektes nur vereinzelte Anfragen gestellt wurden, suchen Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte die KOBSI insbesondere in Übergangssituationen, z.B. bei einem Schulwechsel, zunehmend als Anlaufstelle auf, um Orientierungshilfe bei der Frage nach der passenden Unterstützung für den Schüler oder die Schülerin zu erfahren. Dabei wird regelmäßig der Wunsch geäußert, das Angebot der systemischen Unterstützung auf alle Schulen des gemeinsamen Lernens sowie auf Förderschulen auszubauen.
Fortentwicklung:
Mit Blick auf die aktuelle Neuausrichtung der Inklusion in den Schulen, die insbesondere Schülerinnen und Schülern mit einem förmlich festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in der Sekundarstufe I betrifft, ist beabsichtigt, die systemische Unterstützung auf eine Gesamtschule in Stolberg auszubauen. Dazu werden Gespräche mit dem kommunalen Schul- und Jugendhilfeträger geführt.
In der 2. Zukunftswerkstatt am 4. Dezember 2018, zu der relevante Akteure aus Ministerien, Kommunen und Politik, Fachleute aus der Praxis, Elternvertreter und Anstellungsträger eingeladen sind, wird die Frage diskutiert, wie ein Systemwandel in der Region gelingen kann. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zu stärken und ein gemeinsames Regionsmodell zu entwickeln, dass sich neben der Inklusionspauschale aus Mitteln der Jugend- und Sozialhilfe finanziert.
Wie die Vollerhebung des Schulamtes zeigt, ist die Kostensteigerung in der Eingliederungshilfe insbesondere auf einen Anstieg der Fallzahlen an Grund- und Förderschulen zurückzuführen. In Gesprächen mit der Schulaufsicht, dem städteregionalen Sozialamt als Trägerin der Eingliederungshilfe nach SGB XII, dem Schulverwaltungsamt als Trägerin von Förderschulen in der Städteregion und mit Förderschulleitungen wird geprüft, unter welchen Bedingungen das Prinzip der systemischen Unterstützung, welches die KOBSI seit Herbst 2015 mit positiven Ergebnissen an Schulen des Gemeinsamen Lernens erprobt wird, auch auf Förderschulsysteme übertragen werden kann.
Rechtslage:
Es werden Mittel entsprechend § 2 Abs. 2 des Belastungsausgleichsgesetzes verwandt.
Personelle Auswirkungen:
Für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 sollen zum nächstmöglichen Zeitpunkt (voraussichtlich 01.01.2019) zwei zusätzliche Inklusionshilfen eingestellt werden.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Die Personalaufwendungen werden vollständig aus den Einnahmen der Landesmittel gegenfinanziert. Die Höhe der Inklusionspauschale für die Jugendhilfe beträgt für den Zeitraum 2018 bis 2020 jährlich 77.862 €. Die im Haushaltsentwurf 2019 berücksichtigten Personalkosten für die Schuljahre 2018/19 und 2019/2020 in Höhe von insgesamt 135.700 € sind aus der Inklusionspauschale, die dem Jugendamt für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 in einer Gesamtsumme von 233.586 € zur Verfügung steht, gedeckt.
Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:
In einem inklusiven Schulsystem wird das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen zum Alltag. Durch die Arbeit der Koordinierungs- und Beratungsstelle für systemische Inklusionshilfe an Schulen sowie den Einsatz der schulischen Inklusionshilfen werden die Teilhabe- und Bildungschancen für Kinder und Jugendliche in der Städteregion erhöht.
Im Auftrag
gez.: Terodde
Anlage: Kostenentwicklung Schulbegleitung im Schulamtsbezirk der StädteRegion Aachen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
189,2 kB
|